Verfolgungsjagd unter Alkoholeinfluss in Syke: Rechtliche Konsequenzen für den Fahrer
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Verfolgungsjagd unter Alkoholeinfluss in Syke: Rechtliche Konsequenzen für den Fahrer
Ein betrunkener Autofahrer hat sich am Freitagabend in Syke eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei geliefert. Der Fahrer und ein Polizist wurden leicht verletzt.
Am Freitagabend ereignete sich in Syke eine dramatische Verfolgungsjagd, als ein 52-jähriger Autofahrer sich einer Polizeikontrolle entziehen wollte. Die Beamten hatten versucht, den Fahrer im Stadtgebiet von Syke zu stoppen, doch dieser missachtete die Haltesignale und ergriff die Flucht. Bei seiner wilden Fahrt beschädigte er ein geparktes Auto und streifte später einen Polizeiwagen, nachdem er die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hatte. Der Fluchtversuch endete schließlich an der Hauswand einer Gaststätte. Sowohl der Fahrer als auch ein Polizist wurden leicht verletzt. Zudem stellte sich heraus, dass der Mann ohne Führerschein unterwegs war und einen Atemalkoholwert von 1,9 Promille aufwies.
Doch welche rechtlichen Konsequenzen drohen einem Fahrer in einem solchen Fall?
1. Fahren unter Alkoholeinfluss
Das Fahren unter Alkoholeinfluss stellt in Deutschland einen erheblichen Verstoß gegen das Straßenverkehrsrecht dar. Bei einem Atemalkoholwert von 1,9 Promille handelt es sich um eine absolute Fahruntüchtigkeit. Bereits ab einem Wert von 1,1 Promille liegt eine Straftat vor (§ 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr). In diesem Fall drohen dem Fahrer empfindliche Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Zudem wird eine Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verhängt, die mehrere Monate bis Jahre betragen kann.
2. Fahren ohne Fahrerlaubnis
Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist ebenfalls eine Straftat und wird gemäß § 21 StVG (Straßenverkehrsgesetz) mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person die Fahrerlaubnis nie erworben hat oder diese aufgrund eines früheren Vergehens entzogen wurde. In diesem Fall ist die Lage des Fahrers besonders schwer, da er nicht nur unter Alkoholeinfluss stand, sondern auch ohne gültige Fahrerlaubnis fuhr.
3. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Der Fahrer hat bei seiner Flucht ein geparktes Auto beschädigt und versuchte, sich der Verantwortung zu entziehen. Dies fällt unter den Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, auch bekannt als Fahrerflucht (§ 142 StGB). Diese Tat wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft, abhängig vom entstandenen Sachschaden und den weiteren Umständen des Vorfalls.
4. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Die Verweigerung, der Anweisung der Polizei Folge zu leisten, und der Versuch, sich der Festnahme durch die Flucht zu entziehen, kann als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) gewertet werden. Wenn dabei, wie in diesem Fall, auch Beamte leicht verletzt werden, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
5. Gefährdung des Straßenverkehrs
Das Verhalten des Fahrers während der Verfolgungsfahrt kann auch als Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) eingestuft werden. Dies ist der Fall, wenn eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer bestand oder es zu einem Unfall kam, wie hier durch die Beschädigung des geparkten Autos und den Zusammenstoß mit dem Polizeiwagen. Eine Gefährdung des Straßenverkehrs wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.
6. Weitere Konsequenzen
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen drohen dem Fahrer zivilrechtliche Ansprüche seitens der Unfallbeteiligten. Das beschädigte Auto sowie die möglicherweise entstandenen Schäden an der Hauswand der Gaststätte könnten den Fahrer teuer zu stehen kommen. Seine Kfz-Versicherung wird in diesem Fall höchstwahrscheinlich nicht einspringen, da er alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis unterwegs war. Zudem könnten Schmerzensgeldforderungen der verletzten Beamten auf ihn zukommen.
Fazit
Die Flucht vor der Polizei, insbesondere unter Alkoholeinfluss, ist eine schwere Straftat, die zahlreiche rechtliche Folgen nach sich zieht. Neben empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen muss der Fahrer mit einem langjährigen Entzug der Fahrerlaubnis und weiteren zivilrechtlichen Ansprüchen rechnen. Die Kombination aus Alkoholkonsum, Fahren ohne Führerschein und der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verschärft die Strafe zusätzlich. Wer sich in einer ähnlichen Lage befindet, sollte schnellstmöglich rechtlichen Rat in Anspruch nehmen, um seine Rechte zu wahren und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Als erfahrener Strafverteidiger stehe ich Ihnen dabei gerne zur Seite, um gemeinsam eine effektive Verteidigung aufzubauen. Sie können mich jederzeit unter 0421 16108826 oder per E-Mail unter info@rechtsanwalt-ertunc.de kontaktieren.
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