Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten auf dem Bodensee: Verstöße gegen die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung!
- 2 Minuten Lesezeit
Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz
Von Ostern bis Oktober ist grundsätzlich Schifffahrts-Saison auf den Bodensee und der größte See Deutschlands wird dann intensiv genutzt: Motorboote, Segelschiffe, Ruderer, Kanuten, Stand-Up-Paddler, Schwimmer usw. sind insbesondere bei badetauglichem Wetter in Scharen anzutreffen. Für Motorboote ab 4,4 kW (6 PS) Leistung und Segelfahrzeuge ab einer Segelfläche von 12 qm muss der Schiffsführer über ein Bodenseeschifferpatent verfügen, also eine von den zuständigen Landratsämtern Konstanz, Bodenseekreis und Lindau abgenommene Prüfung – in Österreich und der Schweiz als weiteren Anrainerstaaten des Bodensees sind gleichlautende Prüfungen zu bestehen. Aber auch wer kein Bodenseeschifferpatent benötigt, muss sich als Bootsführer an Regeln halten, die in der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) enthalten sind; dies gilt auch für Schwimmer.
Ordnungswidrige Handlungen
In § 10 der Verordnung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg zur Einführung der BSO – die eigentliche BSO ist Anlage 1 dieser Verordnung – findet sich ein Katalog von 61 Tatbeständen, bei deren Erfüllung ein Bußgeld festgesetzt werden kann. Von Schiffsführern wird etwa verlangt, alle möglichen Sorgfaltspflichten zu beachten, um andere nicht zu gefährden, das Boot ordnungsgemäß zu beladen und keine Immissionen zu verursachen, auch geschützte Uferzonen und Naturschutzgebiete sollten keinesfalls angesteuert werden. Schwimmer sollten ihrer Betätigung nicht in der nähe des Schiffsverkehrs nachgehen und – in Konstanz relevant – in gefährdender Weise von Brücken springen.
Wie wird bestraft?
Bei der Höhe des Bußgeldes kommt es auf Art und Schwere des Verstoßes an, wobei der Bußgeldbehörde insofern ein Ermessen zukommt
In der Regel erlässt das zuständige Landratsamt einen Bußgeldbescheid, gegen den innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden muss.
Verteidigungsmöglichkeiten ausschöpfen, Verteidiger einschalten!
Zunächst einmal gilt es, zu prüfen, ob die Tat überhaupt nachgewiesen werden kann, weil es anders als auf der Straße häufig keine Spuren gibt und sich die Beteiligten bei Abständen zudem immer wieder verschätzen. Es ist dementsprechend schon oft gelungen, das Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung abzuwenden bzw. in der Höhe zu reduzieren.
Wem eine Ordnungswidrigkeit auf dem Bodensee vorgeworfen wird, sollte gegenüber der Polizei keine Angaben tätigen und von seinem Schweigerecht Gebrauch machen, sowie einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragen.
Als erfahrener Verteidiger in Bußgeldsachen auf dem Bodensee unterstütze ich Sie gerne!
Artikel teilen: