Vorladung wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel: Was Sie jetzt tun müssen

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Wenn Sie eine Vorladung wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel nach § 285 StGB erhalten haben, befinden Sie sich in einer schwierigen Situation, die sorgfältig und überlegt angegangen werden sollte. Besonders häufig ist dies der Fall bei Personen, die auf Plattformen wie lottohelden.de an sogenannten Zweitlotterien teilgenommen haben. Diese Art von Lotterie kann nach deutschem Recht als unerlaubtes Glücksspiel eingestuft werden, was ernste rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Was ist passiert?

In vielen Fällen beginnt das Ermittlungsverfahren mit einer Geldwäscheverdachtsmeldung. Wenn Sie eine größere Summe auf Ihr Bankkonto einzahlen oder auszahlen, kann Ihre Bank eine Verdachtsmeldung an die Behörden abgeben. Dies ist ein automatisierter Prozess, der dazu dient, illegale Aktivitäten wie Geldwäsche aufzudecken. In solchen Fällen werden die Strafverfolgungsbehörden informiert, die dann ein Ermittlungsverfahren einleiten.

Was kann drohen?

Wer sich nach § 285 StGB am unerlaubten Glücksspiel beteiligt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Der Gesetzgeber sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe vor. Darüber hinaus kann auch die Einziehung von Gewinnen drohen, die aus dem unerlaubten Glücksspiel resultieren. Dies bedeutet, dass selbst rechtmäßig erspielte Gewinne von den Behörden konfisziert werden können.

Wie sollten Sie sich verhalten?

Das Wichtigste in einer solchen Situation ist, Ruhe zu bewahren und überlegt zu handeln. Sie sollten der Vorladung unbedingt Folge leisten, dabei jedoch keinerlei Aussagen gegenüber der Polizei machen. Es ist Ihr gutes Recht, zu schweigen, und es ist ratsam, dieses Recht auch wahrzunehmen. Alles, was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden.

Der nächste Schritt sollte sein, einen Anwalt zu konsultieren. Ein erfahrener Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Wir können Ihnen in dieser Situation effektiv helfen, indem wir Ihre Rechte wahren und die bestmögliche Verteidigung für Sie erarbeiten.

Fazit

Bei einer Vorladung wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel nach § 285 StGB sollten Sie sich nicht alleine der Situation stellen. Die Strafen können erheblich sein, und es droht möglicherweise die Einziehung Ihrer Gewinne. Schweigen Sie gegenüber den Behörden und beauftragen Sie einen Anwalt, der Ihre Verteidigung übernimmt. Eine fundierte Verteidigungsstrategie ist der Schlüssel, um Ihre Interessen zu schützen und das Verfahren erfolgreich zu bewältigen.

Wir stehen Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Rechte zu verteidigen. Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.


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