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Vorsicht vor aggressiven Telefonwerbern: EVENTpoint24 GmbH und AVAS UG schlagen im Doppelpack zu!

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Bei uns häufen sich Berichte über ungewollte Anrufe von verschiedenen Firmen, die Selbständige und Unternehmen am Telefon zu Vertragsabschlüssen drängen. Besonders auffällig sind hierbei die Anrufe der Eventpoint24 GmbH und der AVAS UG, die für Rooms24 tätig ist. In einem aktuellen Fall wurde eine gewerbliche Mandantin sogar von beiden Unternehmen kontaktiert. Danach wurden gleich zwei Vertragsabschlüsse am Telefon behauptet.

Ungewollte Anrufe und Vertragsabschlüsse

Eventpoint24 GmbH: Eventlocations und Veranstalter im Visier

Die Eventpoint24 GmbH zielt insbesondere auf Eventlocations und Veranstalter ab. Die Betroffenen berichten von ungewollten, hartnäckigen Anrufen, bei denen ihnen Dienstleistungen angeboten werden, die sie nicht bestellt haben. Häufig werden diese Gespräche so geführt, dass die Angerufenen am Ende des Gesprächs den Eindruck haben, sie hätten nur Informationen angefordert, um den nervigen Anruf loszuwerden. Eventpoint24 GmbH aber geht davon aus, man habe einem Vertrag zugestimmt.

Wichtiger Hinweis: Lassen Sie sich am Telefon niemals zu einem Vertrag drängen. Verweigern Sie auch die Zusendung von Informationen per E-Mail. Darin ist ein Vertrag mit sehr kurzer Kündigungsfrist versteckt!

AVAS UG und Rooms24: Ähnliche Methoden, neue Ziele

Auch die AVAS UG, die für die Plattform Rooms24 agiert, ist für ihre aggressiven Anrufmethoden bekannt. Hierbei wird ebenfalls versucht, den Angerufenen Verträge unterzuschieben, die sie nicht bewusst abgeschlossen haben. Es wird dringend empfohlen, bei solchen Anrufen besonders vorsichtig zu sein und sich nicht unter Druck setzen zu lassen.

Tipp: Notieren Sie sich den Namen des Anrufers, die Firma und die genaue Uhrzeit des Anrufs. Dies kann später hilfreich sein, falls Sie rechtliche Schritte einleiten möchten.

Der aktuelle Fall: Doppelte Vertragsbehauptung am Telefon

In einem besonders dreisten Fall wurde eine gewerbliche Mandantin innerhalb kurzer Zeit von sowohl Eventpoint24 als auch Rooms24/AVAS UG angerufen. Beide Unternehmen behaupteten, die Mandantin hätte am Telefon einem Vertrag zugestimmt. Diese doppelte Vertragsbehauptung zeigt, wie wichtig es ist, sich gegen solche ungewollten Telefonverträge zu wehren.

Was tun bei ungewollten Verträgen per Telefon?

  1. Nachweis fordern: Verlangen Sie einen Nachweis des angeblichen Vertragsabschlusses. Oft wird dies nicht geschehen, da der Vertrag ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung unwirksam ist.

  2. Widerrufsrecht nutzen: Selbst wenn Sie am Telefon einem Vertrag zugestimmt haben, können Sie diesen in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und handeln Sie schnell. Problem: Oft landen die E-Mails im SPAM-Filter und werden erst Wochen oder Monate später entdeckt!

  3. Rechtsberatung in Anspruch nehmen: Wenn Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich an einen Anwalt wie mich. Eine rechtliche Beratung kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und ungewollte Verträge zu annullieren.

Vorsicht bei auch bei Anrufen von AVAS Marketing + Consulting GmbH

Neben den oben genannten Firmen ist auch die AVAS Marketing + Consulting GmbH für ungewollte Anrufe bekannt. Diese Firma agiert ebenfalls mit aggressiven Methoden und versucht, Selbständige und Unternehmen zu Vertragsabschlüssen zu bewegen, die sie nicht bewusst eingehen wollen.

Achtung: Seien Sie wachsam bei Anrufen von AVAS Marketing + Consulting GmbH und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Notieren Sie alle relevanten Informationen und prüfen Sie alles sorgfältig. Lehnen Sie die Zusendung von Informationen per E-Mail ab!

Fazit: Wachsamkeit und rechtliche Beratung

Die Anrufe von Eventpoint24 und Rooms24/AVAS UG sind nicht nur lästig, sondern können auch rechtliche Konsequenzen haben, wenn Sie ungewollt in Verträge verwickelt werden. Bleiben Sie wachsam, lehnen Sie konsequent ab oder fordern Sie schriftliche Bestätigungen und nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt wie mich konsultieren, um Ihre Rechte zu wahren und sich gegen ungewollte Verträge zu wehren.

Bleiben Sie informiert und schützen Sie sich vor ungewollten Telefonverträgen!

Weitere Informationen

Für detailliertere rechtliche Hinweise und aktuelle Entwicklungen besuchen Sie bitte die folgenden Artikel auf anwalt.de:

Bleiben Sie aufmerksam und schützen Sie sich vor ungewollten Vertragsabschlüssen am Telefon! Im Ernstfall: Ich haue Sie da raus!

Foto(s): Titelbild: Midjourney (Prompt: Lars Rieck), Portrait Lars Rieck: Jule Feddersen


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