Vorsicht vor Fake-Abmahnungen im Namen von FROMMER LEGAL wegen pornhub.com

  • 4 Minuten Lesezeit

Im Bereich des Medien- und Urheberrechts sind Abmahnungen ein gängiges Mittel, um Urheberrechtsverletzungen zu ahnden. Doch immer häufiger tauchen gefälschte Abmahnungen auf, die im Namen von bekannten Kanzleien wie FROMMER LEGAL versendet werden. Diese Fake-Abmahnungen zielen darauf ab, unberechtigte Zahlungen zu erzwingen und Opfer zu täuschen.

Erst kürzlich haben die KANZLEI 441 mehrere Anfragen bezüglich Mails mit folgendem Wortlaut erreicht:

"Guten Tag,

wir zeigen Ihnen an, dass wir die Magmafilm GmbH., Münchener Str. 63, 45145 Essen, anwaltlich vertreten.

Sie haben am 17.04.2024 das Onlineangebot von Pornhub.com in Anspruch genommen und dort urheberrechtlich geschützte Inhalte auf Ihrem Computer gestreamt.

IP: XXXXXXXXXXXXXXXXXX

E-Adresse: XXXXXXXXXXXXXXXX

Trotz Fälligkeit haben Sie leider bislang die geschuldete Vergütung in Höhe von EUR 120,60 zzgl. Mahngebühr, Bankspesen i.H.v. EUR 88,27 nicht bezahlt.

Wir bitten Sie daher, diesen Betrag sowie die bei uns angefallenen gesetzlichen Anwaltsgebühren in Höhe von EUR 49,40, insgesamt also 268,27 EUR bis zum 26.08.2024 zu überweisen.

Nach Zahlungseingang werden wir die Angelegenheit abschließen und die Akte zur Ablage bringen und von einer Klage absehen.

Hier zusammengefasst alle für die Bezahlung relevanten Daten:

Kontoinhaber: XXXXXXXXX
IBAN: XXXXXXXXXXXXX
BIC: XXXXXXXXXXXXX
Betrag: 258,27 EUR
Verwendungszweck: X2024007


Mit freundlichen Grüßen"


Hierbei handelt es sich um eine Fake-Abmahnung, insoweit um einen versuchten Betrug i.S.d. § 263 StGB. 

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie solche Fälschungen erkennen und was Sie tun können, um sich zu schützen.

Woran erkennt man eine Fake-Abmahnung?

Gefälschte Abmahnungen unterscheiden sich oft nur in kleinen Details von echten Schreiben. Achten Sie auf folgende Hinweise:

  1. Ungenauigkeiten im Text: Fehlerhafte Rechtsbegriffe, unklare Forderungen oder unprofessionelle Formulierungen sind Anzeichen für eine Fälschung.
  2. Ungewöhnliche Zahlungsmodalitäten: Forderungen, die ausschließlich per PayPal oder in Kryptowährungen beglichen werden sollen, sind ein starkes Indiz für Betrug. Aber Vorsicht, dies ist nicht immer der Fall! In der oben wiedergegebenen E-Mail wurde ein deutsches Konto zur Zahlung angegeben!
  3. Fehlende oder ungenaue Kontaktinformationen: Fake-Abmahnungen enthalten oft keine vollständigen oder korrekten Kontaktdaten der Kanzlei.

Was tun bei Erhalt einer Fake-Abmahnung?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, die Ihnen verdächtig vorkommt, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und nicht voreilig handeln. Folgende Schritte sind ratsam:

  1. Überprüfung des Absenders: Vergleichen Sie die Absenderinformationen mit den offiziellen Kontaktdaten der Kanzlei. Nutzen Sie hierfür die Website der Kanzlei oder kontaktieren Sie diese direkt. Sofern die Fake-Abmahnung per E-Mail versendet wurde, lässt häufig bereits die dubios anmutende E-Mail-Adresse des Absenders auf Unstimmigkeiten schließen, welche hellhörig werden lassen sollten.
  2. Keine Links anklicken: Klicken Sie bei zweifelhaften E-Mails keine Links an! Hierdurch könnten Sie Ihr Computersystem mit Schadsoftware infizieren!
  3. Keine Zahlungen leisten: Überweisen Sie kein Geld, bevor Sie sich sicher sind, dass die Abmahnung echt ist. Doch auch wenn es sich um eine echte Abmahnung handeln sollte, ist es ratsam, nicht direkt Zahlungen zu leisten! Wie Sie sich bei einer wirklich von FROMMER LEGAL stammenden Abmahnung verhalten sollten, erfahren Sie beispielsweise hier, hier und hier.
  4. Anwaltliche Beratung einholen: Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, die Echtheit des Schreibens zu überprüfen und die richtigen Schritte einzuleiten.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung

Opfer solcher Betrugsversuche sollten den Vorfall bei den zuständigen Behörden melden. Durch rechtzeitige Vorsichtsmaßnahmen können Sie sich effektiv vor finanziellen Verlusten schützen.

Update vom 05.09.2024: Aktuell scheint es zu einer regelrechten "Fake-Abmahnwelle" gekommen zu sein, da zwischenzeitlich diverse Blogs und Nachrichtenportale das Thema aufgegriffen haben. So finden sich nunmehr weitere Berichte unter inside-digital.de und watchlist-internet.at.

Update vom 17.09.2024: Es scheint so, dass die "Abmahnwelle" wieder abgeflacht ist - getreu dem Motto "flatten the curve".


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Rechtsanwalt Christian Radermacher

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90441 Nürnberg

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Foto(s): KANZLEI 441, Rechtsanwalt Christian Radermacher


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