Vorwurf der Verwendung von K.O.-Tropfen: schwerste Strafen drohen nicht nur bei Sexualstraftaten!
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Sogenannte K.O.-Tropfen spielen im Strafrecht immer wieder eine Rolle als Tatwerkzeug. In verschiedensten Straftatbeständen wird für die Verwendung von K.O.-Tropfen eine Strafschärfung angedroht. Andere Straftatbestände umfassen K.O.-Tropfen nicht, sodass sie dort keine strafschärfende Wirkung haben. Zusätzlich zu diesem Umstand ist es in einem Strafprozess immer erforderlich, dass zunächst nachgewiesen wird, dass überhaupt K.O.-Tropfen bei der Tat verwendet wurden. All diese Aspekte werden im folgenden Beitrag von Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk aus Coesfeld näher beleuchtet. Sollten Sie beschuldigt werden bei der Begehung einer Straftat K.O.-Tropfen verwendet zu haben, dann wird Ihnen der folgende Beitrag helfen ihr weiteres Vorgehen zu planen.
Was sind K.O.-Tropfen und wie sind diese nachweisbar?
In den meisten Fällen wird die Droge „GHB“ (Gamma-Hydroxybutrat), auch bekannt als „Liquid Ecstasy“, als K.O.-Tropfen verwendet. Diese Droge ist flüssig, geruchs- und farblos. Ihr leicht salziger Geschmack wird in Cocktails, aufgrund der vieler anderer Aromen, oft nicht rausgeschmeckt. Sollte die Droge zusammen mit Alkohol eingenommen werden, dann wird ihre Wirkung erheblich gesteigert. Zudem entsteht eine Amnesie (Erinnerungsstörung) ab dem Zeitpunkt der Wirkung der Droge.
Innerhalb eines gewissen Zeitfensters ist die Droge toxikologisch nachweisbar. Die Dauer der Nachweisbarkeit hängt von einigen Faktoren ab. Zum Beispiel von der verwendeten Substanz oder der beigemischten und konsumierten Menge. GHB kann im Blut für sechs bis acht Stunden, im Urin für zehn bis 18 Stunden nachgewiesen werden. Nach 24 Stunden hat es sich völlig verflüchtigt und ist im Blut/Urin nicht mehr nachweisbar. Möglich bleibt dann noch eine Haaranalytik. Jedoch stellt der Nachweis einer einmaligen Einnahme von K.O.-Tropfen im Haar eine Herausforderung dar. Dieser Nachweis ist jedoch grundsätzlich möglich und muss daher im Rahmen der Verteidigungsstrategie Beachtung finden.
Für den Strafprozess bedeutet dies, dass zunächst einmal nachgewiesen werden muss, dass Sie diese Droge bei der Ihnen vorgeworfenen Tat verwendet haben. Der Nachweis muss eindeutig erfolgen, um Sie belasten zu können. Eine Haaranalytik ist deutlich ungenauer als der Nachweis im Blut oder im Urin, sodass ein erfahrener Strafverteidiger für Sie prüfen kann, ob ein eindeutiger Nachweis vorliegt und inwiefern dieser gegen Sie verwendet werden kann. Dieser Umstand kann maßgeblich zur Ermittlung des Ihnen drohenden Strafmaßes beitragen und ist enorm wichtig.
Straftatbestände – Erhöhung des Strafrahmens durch Verwendung von K.O.-Tropfen?
K.O.-Tropfen spielen nicht nur im Zusammenhang mit Sexualstraftaten eine Rolle - sie finden auch bei Raub- oder Körperverletzungsdelikten Verwendung.
Das Verabreichen von K.O.-Tropfen stellt eine Körperverletzung gem. § 223 Abs. 1 StGB dar. Im Rahmen der Körperverletzung gelten K.O.-Tropfen als gesundheitsschädlicher Stoff, welcher den Strafrahmen gem. § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren erhöht. (
Beim Diebstahl (§ 244 Abs. 1 Nr. 1b StGB) sowie beim schweren Raub (§ 250 I Nr. 1b StGB) stellen die K.O.-Tropfen ein sonstiges „Mittel“ dar, welches bereits allein durch das Beisichführen den Strafrahmen ebenfalls erheblich erhöht.
Im Rahmen von Sexualdelikten werden K.O.-Tropfen in den meisten Fällen verabreicht, um das Opfer willenlos zu machen und anschließend sexuelle Handlungen vornehmen zu können. Beispielsweise die Vergewaltigung ist gem. § 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 1 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren strafbar. Gem. § 177 Abs. 7 Nr. 2 StGB gelten bei diesem Tatbestand die K.O.-Tropfen als ein sonstiges „Mittel“ und durch ihren Einsatz erhöht sich die Strafdrohung auf eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahre.
K.O.-Tropfen fallen zudem unter das Betäubungsmittelgesetz (Anlage III BtMG - GHB), sodass der Besitz und die Weitergabe dieser Substanz ohne ärztliche Erlaubnis strafbar ist gem. § 29 BtMG. Die Herstellung und der Erwerb der Substanz ist ebenfalls strafbar.
K.O.-Tropfen als Tatwerkzeug können somit zu einer erheblichen Steigerung des Strafmaßes führen. Ein solcher Vorwurf sollte nicht leichthin ignoriert werden. Kontaktieren Sie einen erfahrenen Strafverteidiger und schildern Sie ihm den Ihnen gemachten Vorwurf. Dieser kann anhand Ihrer Angaben vertieft in Ihren Fall einsteigen, Akteneinsicht beantragen und Sie kompetent ab der ersten polizeilichen Anhörung verteidigen. Je früher desto besser!
Sind K.O.-Tropfen als gefährliches Werkzeug einzustufen?
In vielen Straftatbeständen ist die Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges mit einer härteren Strafe bedroht. Bei den zuvor genannten Straftatbestände würde sich das Strafmaß nochmal deutlich erhöhen, wenn man K.O.-Tropfen als ein gefährliches Werkzeug einstufen würde.
Der Bundesgerichtshof hat sich aktuell mit dieser Frage auseinander setzen müssen in Bezug auf einen sexuellen Übergriff gem. § 177 StGB (BGH, Beschluss vom 08.10.24 - 5 StR 382/24). Dort hat der Angeklagte eine Frau mit K.O.-Tropfen willenlos gemacht und sie anschließend an der Brust und der Vulva berührt. In seiner Entscheidung hält der BGH fest, dass K.O.-Tropfen kein Werkzeug i.S.d. StGB sind und demnach eine Strafbarkeit als gefährliches Werkzeug ausscheidet. Das Urteil des Vorinstanz wurde aufgehoben. Dies hat der BGH in Bezug auf eine Strafbarkeit wegen schweren Raub mit einem gefährlichen Werkzeug gem. § 250 II Nr. 1 StGB ebenfalls im Jahr 2009 so entschieden (BGH, Beschluss vom 27. 1. 2009 - 4 StR 473/08).
Der BGH wird dies voraussichtlich auch in Zukunft als ständige Rechtsprechung praktizieren. Es ist daher für die Zukunft nicht auszuschließen, dass der Gesetzgeber tätig werden könnte und bestimmte Strafvorschriften ändert, sodass auch für die Verabreichung von K.O.-Tropfen der höhere Strafrahmen gilt. Bis dahin gilt jedoch die aktuelle Rechtsprechung.
K.O.-Tropfen als Tatmittel - Verteidigung durch versierten Rechtsbeistand!
Sollten Sie beschuldigt werden, eine Straftat im Zusammenhang mit K.O.-Tropfen begangen zu haben, dann sollten Sie umgehend erste Schritte ergreifen, um einen versierten Rechtsanwalt in Strafsachen zu engagieren. Der Vorwurf, eine Straftat unter der Verwendung von K.O.-Tropfen begangen zu haben, ist eine schwerwiegende Anschuldigung und wird sogar ohne Verurteilung von Beginn an Ihrem Ansehen massiv schaden. Bei Polizei und Justiz stehen Sie mit dem Vorwurf auf niedrigster Ansehensstufe. Allein der Vorwurf in der Anzeige macht Sie - leider - in den Augen vieler Polizisten und Staatsanwälte zum Schuldigen, auch wenn das niemand offen zugeben würde. Aber spüren läßt man es Sie! Eine sofortige Rechtsvertretung ist daher unerlässlich. Insbesondere die Begehung von Sexualdelikten kann zu einer langjährigen Haftstrafe führen. Tätigen Sie keine Aussage gegenüber der Polizei, sondern Schweigen Sie und suchen Sie sich professionelle Unterstützung. Ein erfahrener und konfrontationsbereiter Fachanwalt für Strafrecht wird Sie vorbehaltlos ordnungsgemäß verteidigen, egal ob Sie schuldig sind oder unschuldig.
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