Waldorf-Frommer-Abmahnung - „American Ultra“ - € 815 Forderung

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Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen illegalem Filesharing des Films „American Ultra“ im Auftrag der Tele München - € 815,00

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer versenden Abmahnungen im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft wegen des Films „American Ultra“. Sie fordern die Abgabe einer lebenslang gültigen Unterlassungserklärung und die Bezahlung von Anwaltskosten und Schadenersatz in einer Gesamthöhe von € 815,00. Lesen Sie hier, ob Sie sich in Ihrem Fall gegen die Forderungen wehren können.

Film über eine kiffende Killermaschine

Viele Abgemahnte fallen aus allen Wolken, wenn sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer in ihrem Briefkasten entdecken, da sie den Film selbst weder kennen, noch heruntergeladen haben. Diese Fälle sind es, in denen eine anwaltliche Vertretung und eine Verteidigung überhaupt Sinn machen. Einem Täter, der den Film „American Ultra“ angeboten hat, kann ein Anwalt nicht helfen.

Zum Inhalt: Mikes, gespielt von Jesse Eisenberg („The Social Network“) und seine Freundin Phoebes (Kristen Stewart) größtes Hobby ist die Kifferei. Das Paar steht kurz vor einem Heiratsantrag. Doch, wie es der Zufall will, stellt sich vor dem Antrag heraus, dass Mike ein Experiment und ein Schläfer-Agent der US-amerikanischen Regierung ist. Mike selbst wurde psychisch manipuliert und entdeckt nun seine Fähigkeiten zu morden, die ihm von der CIA beigebracht wurden.

Die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft ist Inhaberin der Nutzungsrechte an dem Film „American Ultra“. Die Anwälte werden den ermittelten Anschlussinhabern vor, sie hätten den Film in einer sog. Tauschbörse anderen Usern zum Download angeboten. Das Angebot eines urheberrechtlich geschützten Werkes zum Download ist als illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19 a UrhG rechtswidrig.

Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz für „American Ultra“

Wenn Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren. Denn wenn Sie die Urheberrechtsverletzung nicht selber begangen haben, gibt es immer eine Verteidigungsmöglichkeit. Denn nur der Täter haftet voll, d. h. auf Unterlassung, Anwaltskosten und Schadenersatz. Ein Störer haftet nur auf Unterlassung und Anwaltskosten. Viele Abgemahnte sind jedoch vollständig unschuldig und haften überhaupt nicht.

Das bedeutet, dass Sie zunächst unbedingt anwaltlich prüfen lassen müssen, ob und in welchem Umfang Sie bei dieser Abmahnung wegen „American Ultra“ haften. Einem Täter kann kein Anwalt helfen. Eine Verteidigung macht nur Sinn, wenn Sie nicht der Täter der Urheberrechtsverletzung waren.

Wenn Sie nicht der Täter waren und auch keine Pflichten verletzt haben, müssen Sie keine Forderungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte erfüllen. Es gibt zahlreiche Gerichtsentscheidungen, in denen Klagen der Abmahnindustrie bereits deshalb abgewiesen wurden, weil die Möglichkeit bestand, dass andere Personen den Film angeboten haben.

Nicht zahlen – nicht unterschreiben: kostenlose Erstberatung nutzen!

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber haftbar sind, wenn andere eine Folge von „American Ultra” über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Deutschland 83“.


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