Waldorf-Frommer-Abmahnung für „Deepwater Horizon“ – 915 EUR

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Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit wegen des Films „Deepwater Horizon“ für die Studiocanal GmbH ab. Es handelt sich um einen aktuellen Kinofilm, der erst im November 2016 in den deutschen Kinos angelaufen ist.

Von dem Abgemahnten verlangen die Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 915 EUR, bestehend aus 700 EUR Schadensersatz und 215 EUR Rechtsanwaltskosten.

Der Film wird gerade in Filesharing-Netzwerken wie eMule, Morpheus, Popcorntime, Vuze oder Cuevana getauscht.

Wir weisen darauf hin, dass die Abgabe der von Waldorf Frommer beigefügten Unterlassungserklärung nicht zu empfehlen ist. Sie könnte als Schuldanerkenntnis ausgelegt werden, wodurch die Abwehr der Zahlungsansprüche erschwert würde. Außerdem wird in der Unterlassungserklärung nicht zwischen Täter und „Störer“ unterschieden. Täter ist derjenige, der die Urheberrechtsverletzung selbst begangen hat. Störer ist derjenige, der für die Urheberrechtsverletzung als Anschlussinhaber haftet.

Das Risiko, sich in einer gerichtlichen Auseinandersetzung wiederzufinden, wenn man auf die Abmahnung nicht reagiert, ist groß. So ist man nicht gut beraten, die Abmahnung zu ignorieren und keine Unterlassungserklärung abzugeben, wenn man den Film „Deepwater Horizon“ als Anschlussinhaber selbst herunter- und damit auch gleichzeitig hochgeladen hat. Die Kosten eines verlorenen Klageverfahrens sind hoch. Bei Streitwerten bis zu 50.000 EUR, können hier am Ende mehrere Tausend Euro anfallen.

Es gilt daher, den Sachverhalt zu ermitteln und mit anwaltlicher Unterstützung eine Unterlassungserklärung abzugeben, die nicht als Anerkenntnis gewertet werden kann, gleichzeitig aber das Klagerisiko vermeidet.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, die vorformulierte Unterlassungserklärung entsprechend abzuwandeln, wenn Sie eben nicht als Täter, wohl aber als Störer in Betracht kommen, indem z. B. Familienangehörige oder andere Dritte Ihren Internetanschluss genutzt haben. Eine genaue Aufklärung des Sachverhalts ist sinnvoll, um eventuell auch die Zahlungsansprüche zu reduzieren oder sogar komplett auszuschalten.

Dies resultiert aus der Tatsache, dass nur der Täter der Urheberrechtsverletzung zum Schadensersatz verpflichtet ist, nicht aber der Störer. Diesem fallen allenfalls die Rechtsanwaltskosten zur Last. Zwar werden die Rechtsanwaltskosten von Waldorf Frommer mit 215 EUR beziffert, allerdings wird hierbei übersehen, dass die Kosten gem. § 97a Abs. 3 UrhG auf 124,00 EUR begrenzt sind.

Für den Fall, dass der Abgemahnte weder Täter, noch Störer ist gibt es ebenfalls gute Lösungsmöglichkeiten. Schon vorgerichtlich sollte der Sachverhalt auch den Rechtsanwälten Waldorf Frommer geschildert werden, um deutlich zu machen, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen. Es könnte sogar im Klagewege mit einer sogenannten „negativen Feststellungklage“ gegen die Abmahner vorgegangen werden, hier ist allerdings wegen des verbleibenden Kostenrisikos Vorsicht geboten.

Nehmen Sie unsere Hilfe in Anspruch, Wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer für den Film Deepwater Horizon erhalten haben. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung unter nebenstehender Telefonnummer an. Von 8-21 Uhr (wochentags) bzw. 12-18 Uhr (samstags und sonntags) stehen Ihnen unsere Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht mit Rat und Tat zur Verfügung. Aufgrund von 18.000 Fällen, die wir bislang betreut haben, verfügen wir über die nötige Erfahrung, Sie in dieser Angelegenheit zu unterstützen.

Sievers & Collegen

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