Wann kann ich ein Arbeitszeugnis verlangen ?

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Wann kann ich ein Arbeitszeugnis verlangen?

Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Allerdings muss ein Arbeitszeugnis nur dann erstellt werden, wenn der Arbeitnehmer es auch verlangt. Bei der Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses ist der Arbeitgeber jedoch immer verpflichtet, das Zeugnis zu erteilen.

Unterschieden wird das sog. einfache Zeugnis und das qualifizierte Zeugnis:

Das einfache Zeugnis

Das einfache Zeugnis enthält Ihre persönlichen Daten sowie Art und Dauer der Beschäftigung. Die Tätigkeiten müssen so vollständig und genau beschrieben sein, dass sich ein künftiger Arbeitgeber ein klares Bild machen kann. Eine Bewertung Ihrer Leistungen wird jedoch nicht vorgenommen.
 
 Der Grund und die Umstände der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dürfen nur auf Ihren Wunsch hin in das Zeugnis aufgenommen werden.

Das qualifizierte Zeugnis

Das qualifizierte Zeugnis beinhaltet zusätzlich zu den Angaben im einfachen Zeugnis auch eine Bewertung Ihre Leistung und Führung. Das qualifizierte Zeugnis steht Ihnen schon nach relativ kurzer Beschäftigungsdauer zu, wenn bereits eine grobe Beurteilung Ihrer fachlichen und persönlichen Fähigkeiten möglich ist. Das ist in der Regel schon nach einigen Wochen der Fall.

Wann kann ein Zeugnis verlangt werden ?

Der Arbeitgeber muss nur auf Anforderung des Arbeitnehmers ein Zeugnis erteilen. Die Rechtsprechung gesteht dem Arbeitnehmer dabei ein Wahlrecht zwischen dem einfachen oder qualifizierten Zeugnis zu. Sie müssen also bestimmen, was Sie erstellt haben möchten.

Warten Sie mit dem Wunsch nach dem Zeugnis zu lange, es besteht ansonsten die Gefahr, dass sich womöglich zuletzt aufgetretene Konflikte in der Formulierung auswirken. Nach Ihrem Ausscheiden wird es zudem immer schwieriger angebliche Schlechtleistungen zu widerlegen. Je nach Regelung im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag kann der Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses nach wenigen Monaten auch verwirkt sein.

Sie können sich sehr viele Probleme ersparen, wenn Sie das Zeugnis rechtzeitig anfordern und bei dem Arbeitgeber ansprechen.

Das Arbeitszeugnis steht Ihnen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht erst am letzten Arbeitstag zu, sondern sofort nach Ihrer Eigen- oder Arbeitgeberkündigung. 

Dieses Zeugnis kann die Überschrift "Vorläufiges Zeugnis" erhalten. Am letzten Arbeitstag wird es dann vom Schlusszeugnis ersetzt. Liegen keine besonderen Umstände vor, darf das Schlusszeugnis vom vorläufigen Zeugnis nicht negativ abweichen.

Das Zwischenzeugnis

Ein Zwischenzeugnis Ihres Arbeitgebers können Sie jederzeit verlangen. Liegt ein nachvollziehbarer Grund für Ihr Verlangen vor, muss der Arbeitgeber Ihnen das Zeugnis unverzüglich erteilen. Ein nachvollziehbarer Grund ist immer gegeben wenn der Ablauf der Probezeit bevorsteht, eine  Versetzung bevorsteht, der Vorgesetzte wechselt, sie sich bewerben möchten, usw.

Tipp:

Nutzen Sie die Möglichkeiten in den letzten Wochen vor Ihrem Ausscheiden Einfluss auf die Bewertung und den Inhalt des Arbeitszeugnisses zu nehmen. Entwerfen und formulieren Sie Ihr Zeugnis aktiv mit.

Speziell bei Firmen ohne Personalabteilung wird ein überlasteter Vorgesetzter dankbar sein, wenn Sie ihm bei der Zeugnisformulierung Vorschläge machen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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