Was Sie als Motorradfahrer wissen sollten | Bußgeldbescheid als Motorradfahrer erhalten – was jetzt?

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Im Frühling beginnt für viele Motorradfahrer die Zeit, in der sie ihr Motorrad wieder auf die Straße bringen und fahren können. Wenn die Motorrad-Saison losgeht, fragen sich auch die Neueinsteiger regelmäßig, was es im Umgang mit dem Motorrad zu beachten gilt, um bußgeldfrei durch die Saison zu kommen.


Gibt es spezielle Verkehrsregeln für Motorradfahrer?

Für Motorradfahrer gelten im Grundsatz die gleichen Vorschriften wie für Autofahrer. Also müssen sich Motorrad- und Pkw-Fahrer gleichermaßen an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Wer beispielsweise mit einem Motorrad die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, läuft auch Gefahr, ein Bußgeld, einen Punkt in Flensburg oder ein Fahrverbot (§ 44 StGB) zu erhalten.

Daneben gibt es aber auch Regeln, die nur für Motorradfahrer und daher nicht auch für Kraftfahrzeugführer gelten. Dies gilt zum Beispiel für die Pflicht, einen Motorradhelm zu tragen (s.u.). Auch die Nichteinhaltung der nur für Motorradfahrer geltenden Vorschriften kann mit einem Bußgeld sanktioniert werden. 


Braucht man für jedes Motorrad eine Zulassung und Fahrerlaubnis? Motorrad „Führerschein“

Grundsätzlich bedarf es zum Führen eines Motorrades einer entsprechenden Fahrerlaubnis.

Aber nicht jedes Zweirad darf auch mit jedem Führerschein gefahren werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Fahrerlaubnis für verschiedene Zweiräder zu erwerben, z.B. können Inhaber eines Führerscheins der Klasse B ihren Führerschein auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern, es gibt zudem die Möglichkeit eines Direkteinstiegs oder eines Stufenführerscheins. 

Etwas anderes gilt für Mofas, bei denen man lediglich eine Prüfbescheinigung braucht. Mit einer bestehenden Fahrerlaubnis bedarf es aber auch der Prüfbescheinigung nicht.


Alter Führerschein Klasse 3 welches Motorrad darf ich fahren?

Eine Besonderheit gilt für Inhaber eines Altführerscheins. Ist die PKW-Fahrerlaubnis der Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erteilt worden, berechtigt er auch zum Führen von Leichtkrafträdern. Das gilt auch nach dem Umtausch des Papierführerscheins in den Kartenführerschein. In diese Scheckkarte wird dann die Klasse A1 eingetragen. 


Gibt es für Motorradfahrer eine Helmpflicht? Muss ich einen Motorradhelm tragen?

Die Helmpflicht für Motorräder ist in § 21a Abs. 2 Satz 1 StVO normiert. Darin heiß es: Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. 

Durch die Straßenverkehrsbehörde kann eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen eines Motorradhelms erteilt werden, § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5b StVO. Diese Entscheidung ist in das Ermessen der Straßenverkehrsbehörde gestellt. Diese Befreiung wird jedoch nur in extremen Ausnahmefällen erteilt. Diese Ausnahmegenehmigung ist zum Beispiel durch die jeweilige Straßenverkehrsbehörde abgelehnt worden, obwohl der Antragssteller eine ärztliche Bescheinigung vorlegte, die bescheinigte, dass dem Antragssteller das Tragen eines Helmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Diese Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde ist durch das Bundesverwaltungsgericht nicht aufgehoben worden, da die Behörde ihr Ermessen in diesem Fall noch ordnungsgemäß ausgeübt hat (BVerwG, Beschluss vom 8.2.2017 – 3 B 12/16).

Wer sein Motorrad fährt und dabei gegen die Helmpflicht verstößt, kann mit einem Bußgeld sanktioniert werden. 

Außerdem kann nach einem Unfall ein Mitverschulden gemäß § 254 BGB angenommen werden, da das Nichttragen eines Helms als leichtfertige Inkaufnahme einer Verletzung gewertet werden kann. Denn anders als bei Fahrradfahrern gibt es für Motorradfahrer eine Helmpflicht, sodass kein Zweifel daran besteht, dass die Verkehrsanschauung das Tragen eines Motorradhelms als zur Eigensicherung nötigt einstuft. Dem kann dann nur noch dadurch entgegengetreten werden, dass die Kopfverletzung auch mit dem Helm entstanden wäre; dies ist im Regelfall allerdings äußerst schwierig. 

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber es den Motorradfahrern selbst überlassen, eine geeignete Schutzkleidung zu tragen. Es ist aber natürlich jedem zu empfehlen, freiwillige Maßnahmen zum eigenen Schutz, wie einen Rückenprotektor oder Handschuhe, zu tragen.


Dürfen Motorradfahrer im Stau überholen?

Motorradfahrer, die bei einem Stau den „Umweg“ durch die Rettungsgasse nehmen, hat wahrscheinlich jeder schon einmal erlebt. Dies ärgert nicht nur viele Kraftfahrzeugführer, sondern verstößt auch gegen die Straßenverkehrsordnung. Denn in § 11 Abs. 2 StVO ist geregelt, dass die Rettungsgasse zur Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zu bilden ist. Davon werden selbstverständlich weder gemeine Kraftfahrzeuge noch gemeine Krafträder erfasst.


Dürfen Motorradfahrer in der Mitte fahren?

Darüber hinaus dürfen Motorradfahrer trotz ihrer geringen Breite auch nicht rechts oder links an wartenden Autos vorbeifahren. Rechts zu überholen ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (vgl. § 5 Abs. 1 StVO) und kann mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Links an einem Stau vorbeizufahren und so zu überholen ist zwar grundsätzlich nicht verboten, allerdings bedarf es dafür der Einhaltung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes, der oftmals nicht eingehalten werden kann. Deshalb ist auch hier zu empfehlen, nicht an dem Stau vorbeizufahren, sondern zu warten. 


Dürfen Motorradfahrer an der Ampel nach vorne fahren?

Nein. Auch Motorradfahrern dürfen an einer roten Ampel grundsätzlich nicht einfach die anderen Fahrzeuge überholen und nach vorne fahren.


Als Motorradfahrer geblitzt – was droht jetzt?

Auch für Motorradfahrer drohen bei überhöhter Geschwindigkeit Bußgelder, Punkte in Flensburg und unter Umständen ein Fahrverbot.

Haben Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten, weil Sie als Motorradfahrer geblitzt wurden, kann es sich unter Umständen lohnen, hiergegen Einspruch einzulegen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang aber die kurze Einspruchsfrist von 2 Wochen. Allgemein empfiehlt es sich, sich in diesem Fall an einen erfahrenen und spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Dieser prüft die Erfolgsaussichten eines etwaigen Einspruchs gegen den Blitzer Bußgeldbescheid, berät und verteidigt Sie.


Wann ist das Motorrad ausreichend und ordnungsgemäß beleuchtet?

Um andere Verkehrsteilnehmer und auch sich selbst im Straßenverkehr nicht zu gefährden, muss jedes Fahrzeug und damit auch ein Motorrad verkehrssicher sein, bevor es zugelassen werden kann. 

Einzelne Beleuchtungseinrichtungen, wie die Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker, § 54 StVZO) oder Abblendscheinwerfer (§ 50 StVZO) sind gesetzlich vorgeschrieben. Gesetzlich nicht vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen können im jeweiligen Einzelfall zusätzlich erlaubt werden, sofern die einzelnen Bauteile genehmigungspflichtig und -fähig sind. 

Wichtig für die Zulassung des Motorrads mit den Beleuchtungseinrichtungen ist, dass das Motorrad auch bei schlechten Witterungsbedingungen sowie nachts für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar und als Motorrad identifizierbar ist.

§ 17 Abs. 2a Satz 1 StVO normiert die Pflicht für Krafträder, auch am Tag entweder mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten zu fahren. Diese Pflicht wird in § 17 Abs. 2a Satz 2 StVO verschärft, indem während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, das Abblendlicht einzuschalten ist; dann reichen eingeschaltete Tagfahrleuchten nicht mehr aus. 

Bei Verstößen gegen die Beleuchtungsvorschriften kann ein Bußgeld erhoben werden. In der Regel wird dieser Verstoß jedoch nicht zu einem Punkt in Flensburg führen. 


Ist das Motorrad-Tuning erlaubt?

Das Motorrad-Tuning ist grundsätzlich erlaubt, solange das Fahrzeug noch verkehrssicher ist. Besonders beliebte Umbauten am Auspuff bedürfen besonderer Vorsicht, da die eingebauten Auspuffe regelmäßig zu laut (vgl. § 30 Abs. 1 Satz 1 StVO) sind. Zu laute Auspuffe sind zu vermeiden oder die Lautstärke ist durch entsprechende Zusatzeinbauen zu mindern. Eine zu hohe Lautstärke kann unter Umständen mit einem Bußgeld sanktioniert werden. 

Bevor man sich mit seinem getunten Motorrad im Straßenverkehr bewegt, ist das Fahrzeug auf seine Verkehrssicherheit hin bei der Zulassungsstelle überprüfen und die Umbauten sowie Veränderungen in die Zulassungsbescheinigung nachtragen lassen. 


Darf man sein Motorrad auf dem Gehweg abstellen?

Nein, man darf auch sein Motorrad grundsätzlich nicht auf dem Gehweg abstellen, vgl. § 12 StVO. Motorräder dürfen nur dann auf dem Gehweg abgestellt werden, wenn die Fläche durch ein entsprechendes Verkehrsschild ausgewiesen ist. Ist zusätzlich erforderlich, dass die Parkzeit mittels Parkschein oder -scheibe ausgewiesen wird, müssen auch Motorradfahrer diese anbringen; auch wenn dies nicht immer ganz einfach ist. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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