Weitere Abmahnungen/Berechtigungsanfragen der Acario UG

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Update: 06.05.2021: Erneut liegt uns eine Abmahnung/Berechtigungsanfrage der Acario UG ausgesprochen durch Rechtsanwalt S. vor. Das Schreiben datiert auf den 03.05.2021. 

Update 26.04.2021: Und wieder liegt uns eine Abmahnung zur Bearbeitung der Acario UG vor. Diesmal datiert die Abmahnung 19.04.2021. Schon Umfang der Abmahnung spricht nach diesseitiger Auffassung für eine rechtsmissbräuchliche Vorgehensweise. 

Parallel liegt uns auch eine Abmahnung der Wetega UG vom 20.04.2021 zur Überprüfung vor. Auch diese wird durch Rechtsanwalt S. vertreten. Auch hier geht es um  fehlende Registrierung im Verpackungsregister (LUCID) . Der Wortlaut der Abmahnung ist nahezu identisch. 

Update 16.04.2021: Uns iegt eine weitere Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt S. im Auftrag der Acario UG diesmal vom 14.04.201 zur Überprüfung vor. 

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Und schon wieder liegen und zwei Abmahnungen (vom 08.04.2021 und 12.04.2021) der Acario UG zur Überprüfung vor. Die Schreiben sind mit Ausnahme des Namens des Betroffenen identisch.

Vertreten wird die Acario UG durch den Abmahnanwalt S. aus Berlin. 

Nach eigenen Angaben betreibt die Acario UG einen Onlineshop. Hier werden Tierzubehör wie Hunde- und Katzenspielzeug, Hundebetten, Kratzbäume und vieles zuk Kauf angeboten. Schaut man sich den Shop allerdings an, hat man Zweifel dass hier tatsächlich Verkäufe stattfinden.

Betroffen von den Schreiben des Rechtsanwalt S. sind Ebay Händler, die ähnliche oder identische Produkte anbieteen. Es soll daher ien ein konkretes Wettbewerbsverhältnis bestehen.

Beanstandet wird einen fehlende Registrierung im Verpackungsregister (LUCID). Dies soll einen Verstoß gegen § 9 Abs. 4 Verpackungsgesetz darstellen.

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten und hat die bis dahin geltende Verpackungsverordnung abgelöst.

Das VerpackG gilt für alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen (inkl. Füllmaterial) in Verkehr bringen. Auch Online-Händler sind betroffen. Es gilt das Prinzip der erweiterten Produktverantwortung. Somit ist jeder, der gefüllte Verpackungen in Umlauf bringt, dafür verantwortlich, für deren Rücknahme und Verwertung zu sorgen.

In dem Schreiben des Rechtsanwalt S. wird dem Betroffenen Gelegenheit gegeben – falls noch nicht geschehen, – die Registrierung bei der LUCID nachzuholen oder aber ihr, falls eine solche bereits erfolgt sei, die Registrierungsnummer mitzuteilen

Für den Fall der Nichtregistrierung fordert die Acario UG zur Erstattung der Ihr entstandenen Kosten auf, die von ihr bei Ansatz eines Gegenstandswertes iHv. 2.000,- EUR iHv. 280,60 EUR inkl. Umsatzsteuer beziffert werden. Dieser Anspruch soll sich aus § 13 Abs. 3 UWG ergeben.

Wir haben große Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit einer solchen Abmahnung.

Unsere Empfehlung:

    Bewahren Sie Ruhe

    Beachten Sie die gesetzten Fristen

    Keine Kontaktaufnahme zum Gegner

    Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen

    Wenden Sie sich an einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Achtung: Rechtsanwalt S. aus Berlin mahnt identische Verstöße auch für weitere seiner Mandanten ab. So etwa für die Wetega UG und die Como Sonderposten GmbH.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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