Wenn dem Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis nicht gefällt

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Arbeitszeugnisse sind ein wichtiger Bestandteil des Berufslebens. Sie dienen nicht nur als Nachweis für die erbrachte Arbeit, sondern geben auch Aufschluss über die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers. Ein Arbeitszeugnis kann darüber entscheiden, ob man bei der nächsten Bewerbung erfolgreich ist oder nicht. Deshalb ist es umso wichtiger, dass das Zeugnis korrekt und fair ausgestellt wird.

Doch was passiert, wenn das Arbeitszeugnis nicht den eigenen Erwartungen entspricht? Wenn man das Gefühl hat, ungerecht oder negativ bewertet zu werden? In solchen Fällen ist es ratsam, aktiv zu werden und sich gegen die ungerechte Bewertung zu wehren.

Zunächst einmal sollte man das offene Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Oftmals können Missverständnisse oder Konflikte auf diese Weise geklärt werden. Man sollte nach den Gründen für die negative Bewertung fragen und versuchen, eine Einigung zu erzielen. Sollte der Vorgesetzte nicht bereit sein, das Arbeitszeugnis zu ändern, besteht die Möglichkeit, einen Zeugnisberichtigungsanspruch geltend zu machen.

Ein Zeugnisberichtigungsanspruch kann eingefordert werden, wenn man sich unfair behandelt fühlt oder wenn das Zeugnis nicht der tatsächlichen Leistung entspricht. In einem solchen Fall kann man vor das Arbeitsgericht ziehen und dort sein Recht auf ein korrektes Arbeitszeugnis einfordern. Der Prozess kann jedoch langwierig und kostspielig sein, weshalb es wichtig ist, vorher alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben.

Es ist wichtig zu wissen, dass es zwei Arten von Arbeitszeugnissen gibt: das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis.

Das einfache Zeugnis beschränkt sich in der Regel auf eine Beschreibung der Tätigkeiten, während das qualifizierte Zeugnis detaillierter ist und auch Bewertungen zum Verhalten und den Leistungen des Arbeitnehmers enthält. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, da dieses wichtige Informationen für zukünftige Arbeitgeber enthält.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sollte neben den Angaben zu den Tätigkeiten auch Bewertungen zum Verhalten, den Kenntnissen und der Entwicklung des Arbeitnehmers enthalten. Es sollte auch Informationen zum Umgang mit Kollegen, Vorgesetzten und Kunden sowie eventuell branchenspezifische Eigenschaften enthalten. Dankes- , Wünsche- und Bedauerns-Formeln zum Schluss sind üblich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Bei der Bewertung eines Arbeitszeugnisses ist es wichtig, auf die Formulierungen zu achten. Oft verbergen sich hinter scheinbar positiven Aussagen tatsächlich negative Bewertungen. So kann zum Beispiel die Formulierung „Er hat sich stets bemüht“ bedeuten, dass die Leistungen des Arbeitnehmers nicht zufriedenstellend waren. Deshalb sollte man das Zeugnis genau prüfen und Unstimmigkeiten ansprechen, um sicherzustellen, dass man fair und korrekt bewertet wurde.

Insgesamt ist es wichtig, sich gegen eine ungerechte Bewertung im Arbeitszeugnis zu wehren. Ein korrektes und faires Zeugnis ist entscheidend für die berufliche Zukunft und sollte deshalb nicht unterschätzt werden. Durch das offene Gespräch mit dem Vorgesetzten, die Möglichkeit eines Zeugnisberichtigungsanspruchs und den Gang vor das Arbeitsgericht kann man sicherstellen, dass man gerecht bewertet wird und gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zum Kündigungsschutzrecht bei einer Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber auch zur Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht, um eine angemessene und möglichst hohe Abfindungs-Zahlung durch den Arbeitgeber zu erhalten und ggf. auch noch ein sehr gutes Arbeitszeugnis, damit Sie einen neuen tollen Job bekommen können!

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Foto(s): kanzlei JURA.CC

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