Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Aydin-Sauter vom 09.04.2018 durch Rechtsanwalt Gerstel
- 2 Minuten Lesezeit
Uns liegt eine aktuelle Abmahnung des Rechtsanwaltes Gerstel im Auftrag einer Frau Nadine Aydin-Sauter vor. In der Abmahnung wird darauf hingewiesen, dass Frau Aydin-Sauter auf dem Onlinemarktportal eBay ein Verkäuferprofil betreibt, in dem sie wie unsere Mandantschaft Textilien anbietet.
Es sei festgestellt worden, dass unsere Partei, welche ebenfalls auf eBay handelt, Informationspflichten verletzt habe. Im konkreten werden folgende Verletzungen gerügt:
- Fehlender Mehrwertsteuerhinweis (Verstoß gegen Preisangabenverordnung)
- Kein anklickbarer Link zur OS-Plattform
- Telefonnummer im Musterwiderrufsformular
- Widersprüchliche Angaben zu den Widerrufsfristen
Es wird unter Fristsetzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Abmahnkosten werden im Schreiben (noch) nicht geltend gemacht.
Wie sollte man mit einer solchen Abmahnung umgehen?
Zunächst sollte durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden, inwieweit die betreffenden Verstöße überhaupt zutreffen. Je nach Beratungsergebnis stehen sodann mehrere Möglichkeiten der Vorgehensweise zur Verfügung. Im Regelfall sollte keinesfalls die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Diese sollte nach Beratung im Regelfall modifiziert abgegeben werden. Auch die Kosten können häufig reduziert werden.
Viel wichtiger ist jedoch die Beratung dahingehend, dass nach der Abmahnung ein rechtssicherer Handel gewährleistet ist, um weitere Abmahnungen oder sogar Vertragsstrafen zu vermeiden. Immer wieder erleben wir, dass Mandanten zu uns kommen, die die Abmahnung „selber“ bearbeitet haben, ihnen jedoch nicht bewusst war, dass sie trotz abgegebener Unterlassungserklärung weiter gegen die Erklärung verstoßen. Die Konsequenz sind weitere Abmahnungen oder gar Vertragsstrafen. Unser oberstes Ziel ist dies für Sie zu vermeiden. Daher muss die Beratung bereits bei der Abmahnung, am besten natürlich vorher beginnen.
Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:
- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
- Bleiben Sie ruhig
Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.
Ihr Vorteil:
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.
Artikel teilen: