Wie hoch ist die Strafe für Hacking / Ausspähen von Daten? Fachanwalt für Strafrecht klärt auf
- 3 Minuten Lesezeit
Über 13 200 Fälle von Ausspähen von Daten erfasst die polizeiliche Kriminalitätsstatistik für das Jahr 2021.
Die Folgen von Hacking können ein enormes Ausmaß annehmen. So musste zum Beispiel Toyota vor ein paar Monaten zeitweilig in mehreren Fabriken die Produktion einstellen, weil ein Hersteller Opfer eines Hackerangriffs wurde.
Grund genug sich mal mit dem Straftatbestand und den Konsequenzen auseinanderzusetzen.
Welche Strafen drohen nun denn genau für Hacking?
Also erst einmal vorab: Es gibt keinen Straftatbestand des „Hackings“.
Straflos ist Hacking trotzdem nicht. Auch das Strafrecht passt sich an die Digitalisierung mehr und mehr an.
Bei Hacking stehen vor allem die Straftatbestände des Ausspähens und Abfangens von Daten, sowie die Vorbereitung dieser Taten im Raum.
Das Ausspähen von Daten wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft.
Für Abfangen von Daten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder eine Geldstrafe. Das aber auch nur dann, wenn die Tat nicht in anderen Strafgesetzen mit einer höheren Strafe bedroht ist. Der Straftatbestand des Abfangens von Daten greift also nur hilfsweise.
Ich mache mich aber erst strafbar, wenn die Tat vollendet ist … oder?
Es gibt Straftaten, die werden für so gefährlich gehalten, dass sogar schon ihre Vorbereitung bestraft wird. Das ist normalerweise nicht so. In der Regel wird man frühestens dann bestraft, wenn man unbedingt zur Begehung der Straftat entschlossen ist und auch bereits unmittelbar zur Begehung der Tat angesetzt hat. Und selbst dann macht man sich nicht immer strafbar.
Sich also sogar schon vorher, schon bei der Vorbereitung, strafbar zu machen, ist wirklich eine Ausnahme. Dass sogar dieser Teil schon strafbar ist, bringt dann aber ziemlich deutlich zum Ausdruck, dass die Straftat einfach sehr gefährlich für die Allgemeinheit ist und hohe Schäden drohen.
So auch beim Ausspähen und Abfangen von Daten. Da ist auch die Vorbereitung schon strafbar. Hier droht dann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren.
Vorbereiten kann übrigens zum Beispiel im Herstellen eines Computerprogramms liegen, das gerade zum Ausspähen oder Abfangen von Daten bestimmt ist. Auch das Verkaufen eines solchen Programms kann hierunter fallen.
Was erwartet mich im Ermittlungsverfahren wegen Hacking?
Gerade im Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Hackings wird wohl mit einer Hausdurchsuchung und einer Beschlagnahme von Computern, Laptops etc. gerechnet werden müssen.
Hier gibt es als Beschuldigter einiges zu beachten. Was das ist, haben wir Ihnen in einem extra Video auf unserem Kanal bereits erklärt.
Die drei wichtigsten „goldenen“ Regeln bei Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen sind aber:
1. Schweigen. Sagen Sie nichts zum Tatvorwurf. Wenn sich das später als sinnvoll herausstellen sollte, zu reden, dann können Sie das zu einem späteren Zeitpunkt im Verfahren immer noch tun. Aber ohne Kenntnis des Inhalts der Ermittlungsakte und ohne sich über eine Verteidigungsstrategie Gedanken gemacht zu haben, rate ich Ihnen dringend davon ab. Das wäre ein Spiel mit dem Feuer.
2. Geben Sie keine Passwörter, Codes oder Ähnliches heraus. Das müssen Sie nicht und sollten Sie nicht. Sie dürfen sich den Beamten zwar nicht aktiv widersetzen. Sie müssen ihnen aber auch nicht bei der Arbeit helfen.
3. Kontaktieren Sie einen Anwalt. Und hier am Besten einen Anwalt, der sich auf Strafrecht spezialisiert hat und sich zusätzlich auch noch mit Cyberkriminalität auskennt. Dieser Bereich ist nicht nur juristisch anspruchsvoll. Diese Thematik zu durchdringen, kann schwierig sein. Deshalb: Lieber an jemanden wenden, der sich mit den Themen auskennt.
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