Wirecard AG – Kapitalanleger-Musterverfahren in den Startlöchern
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Im Wirecard-Skandal steht die Eröffnung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bevor. Das Landgericht München hat am 14. März 2022 einen entsprechenden Beschluss erlassen und damit das KapMuG-Verfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht eingeleitet (Az.: 3 OH 2767/22 KapMuG). Anleger und Aktionäre der insolventen Wirecard AG können sich dann der „Sammelklage“ anschließen, um ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Das Musterverfahren richtet sich u.a. gegen die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) und ihre möglichen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit den Wirecard-Bilanzen. Die Wirtschaftsprüfer von EY hatten den Bilanzen des Konzerns jahrelang ihren Segen erteilt und erst 2019 das Testat verweigert. Zu diesem Zeitpunkt lag bereits ein Sonderprüfungsbericht vor.
Wie sich schließlich herausstellte, waren bei Wirecard fast 2 Milliarden Euro verschwunden oder haben nie existiert. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft deuteten darauf hin, dass die Bilanzen der Wirecard AG schon seit 2015 „frisiert“ wurden. „Das wirft natürlich die Frage auf, warum die Wirtschaftsprüfer regelmäßig ihr Testat für die Bilanzen erteilt haben und ob sie ihren Prüfungspflichten sorgfältig genug nachgekommen sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
In einer Verfügung vom 9. Dezember 2021 hat das OLG München bereits deutlich gemacht, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen den erteilten Testaten und der Anlageentscheidungen sieht (Az.: 8 U 6063/21). „Anleger vertrauen auf das Testat der Wirtschaftsprüfer. Ohne Testat hätten sie vermutlich keine Wirecard-Aktien gekauft und hätten jetzt nicht den Schaden. Haben die Wirtschaftsprüfer ihre Prüfungspflichten nachlässig erledigt, können sie sich schadenersatzpflichtig gemacht haben“ , so Rechtsanwalt Seifert.
Diese und weitere Fragen werden voraussichtlich im KapMuG-Verfahren geklärt werden. In dem Verfahren werden Rechtsfragen gebündelt und entschieden. So muss nicht jeweils einzeln geklagt werden. Anleger und Aktionäre können sich der Musterklage anschließen. Durch die Teilnahme ist die Verjährung ihrer Ansprüche gehemmt. Das Urteil in dem Musterverfahren ist zunächst für den Musterkläger und die Beklagte bindend. Es kann aber auf Anleger, die sich dem Musterverfahren angeschlossen haben, übertragen werden. Durch die Einleitung des Musterverfahrens sind laufende Klagen gegen EY im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal zunächst ausgesetzt.
Die Teilnahme am KapMuG-Verfahren ist in der Regel deutlich günstiger als individuell zu klagen und somit auch für Anleger ohne Rechtsschutzversicherung geeignet. Dabei richtet sich das Musterverfahren nicht nur gegen die Wirtschaftsprüfer, sondern auch gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG.
Mit der Eröffnung des KapMuG-Verfahrens durch das Bayerische Oberste Landesgericht ist vermutlich im Sommer zu rechnen. Die Anmeldung zur Teilnahme an dem Verfahren muss zwingend durch einen Rechtsanwalt erfolgen. BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern an, sich schon jetzt unverbindlich für eine Teilnahme registrieren zu lassen.
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