Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Zugewinngemeinschaft!

Zugewinngemeinschaft - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Was ist ein Güterstand?

Bei der Zugewinngemeinschaft handelt es sich um einen möglichen Güterstand in der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft. Der Güterstand regelt, wie im Falle einer Trennung das Vermögen der Ex-Partner aufgeteilt wird.

In Deutschland können Ehepartner bei der Hochzeit zwischen verschiedenen Güterständen wählen. Tun sie das nicht, z. B. in Form eines Ehevertrags, gilt automatisch der gesetzliche Güterstand, also die Zugewinngemeinschaft. Mithilfe eines Ehevertrags können auch andere Güterstände gewählt werden.

Gesetzlicher Güterstand: Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand. Das heißt: Jedes Ehepaar lebt nach der Eheschließung automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn nichts anderes durch einen Ehevertrag vereinbart wurde.

Die gesetzlichen Regelungen zur Zugewinngemeinschaft finden sich in § 1363 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Während der Ehe bleiben die Vermögenswerte der beiden Ehepartner demnach getrennt. Im Falle einer Scheidung oder auch bei Tod eines Ehegatten wird jedoch der Zugewinnausgleich durchgeführt.

Das bedeutet: Die Gegenstände, die jeder in die Ehe eingebracht hat oder selbstständig und vom Ehepartner unabhängig während der Ehe erworben hat, gehören auch nach der Trennung weiterhin ihm alleine. Es gibt kein grundsätzliches gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten. Anders sieht es aus, wenn die Ehepartner eine Sache gemeinsam anschaffen. Dann erwerben sie jeweils Miteigentum an der Sache. Beim Zugewinnausgleich wird dieses während der Ehe hinzugewonnene gemeinschaftliche Vermögen zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Welche Gegenstände fallen nicht unter den Zugewinn?

Vermögenswerte, die ein Ehepartner mit in die Ehe eingebracht hat, gehören weiterhin ihm allein. Sie fallen deshalb nicht unter den Zugewinn, sondern werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Zu beachten ist jedoch, dass Wertzuwächse zum Zugewinn gerechnet werden – z. B. Tantiemen aus Aktien.

Ebenfalls nicht zum Zugewinn zählen:

  • Erbschaften
  • Schenkungen
  • Renten
  • Betriebsrenten
  • Lebensversicherungen

Alternativen zur Zugewinngemeinschaft

Bei der Eheschließung haben die Ehepartner die Möglichkeit, mithilfe eines Ehevertrags einen anderen Güterstand zu wählen:

Die Gütertrennung ist in § 1414 BGB geregelt. In dem Fall bleiben die Vermögen der beiden Ehegatten auch im Falle einer Scheidung weiterhin getrennt. Es findet kein Zugewinnausgleich statt.

Die gesetzlichen Regelungen zur Gütergemeinschaft finden sich in § 1415 BGB. Hierbei gilt jedes Vermögen der Ehepartner automatisch als gemeinschaftliches Vermögen – auch das, was ihnen vor der Eheschließung allein gehörte.

Wie funktioniert der Zugewinnausgleich?

Leben die Ehepartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird im Falle einer Scheidung das Zugewinnausgleichsverfahren durchgeführt. Dafür wird verglichen, wie hoch das Vermögen jedes Partners am Tag der standesamtlichen Heirat (= Anfangsvermögen) und zum Zeitpunkt der Scheidung (= Endvermögen) ist.

Die Differenz ist der Zugewinn. Dieser wird zunächst für beide Partner einzeln berechnet und wiederum die Differenz ermittelt. Der Partner mit dem geringeren Zugewinn erhält die Hälfte der Differenz als Zugewinnausgleich.


Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Zugewinngemeinschaft?

Rechtstipps zu "Zugewinngemeinschaft" | Seite 14

  • 09.02.2016 Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    „… beispielsweise im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet, erbt der Ehepartner, soweit neben ihm Erben 1. Ordnung (Kinder des Verstorbenen) vorhanden sind, grundsätzlich 50 …“ Weiterlesen
  • 28.01.2016 Rechtsanwältin Simone Huckert
    „… die Vermögensauseinandersetzung. Oft wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufgelöst, Gütertrennung vereinbart, der Zugewinnausgleich errechnet und ein Zugewinn bezahlt. Muss unbedingt darauf achten …“ Weiterlesen
  • 06.01.2016 Rechtsanwalt & Mediator Giuseppe M. Landucci
    „… die Gütertrennung oder die modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren. Bei der Gütertrennung werden die Vermögensmassen der Eheleute strikt voneinander getrennt. Bei Scheidung der Ehe findet …“ Weiterlesen
  • 28.12.2015 Rechtsanwältin Ewelina Löhnenbach
    „… Begriff des Zugewinnausgleichs ins Spiel, der für den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt. Haben die Ehepartner keinen Ehevertrag geschlossen, so leben sie automatisch …“ Weiterlesen
  • 05.11.2015 Rechtsanwältin & Avvocato Maryam Mamozai Maître en droit
    „… das Ehepaar hinsichtlich des ehelichen Güterstandes getroffen hat. Während in Deutschland der gesetzliche Güterstand die Zugewinngemeinschaft ist, ist es in Italien die sogenannte Errungenschaftsgemeinschaft …“ Weiterlesen
  • 23.10.2015 Rechtsanwalt Gian Luca Pagliaro
    „… in Zugewinngemeinschaft leben. Gleichgestellt ist der Fall von ausländischen Eheleuten, die für ihren Güterstand mittels Ehevertrag die deutsche Zugewinngemeinschaft ausdrücklich gewählt haben. Die Besonderheit lag …“ Weiterlesen
  • 15.10.2015 Rechtsanwalt & Mediator Giuseppe M. Landucci
    „… . „Nach der Scheidung wird das Vermögen geteilt.“ Dass nach der Scheidung das Vermögen geteilt wird, ist ein sehr verbreiteter Irrglaube. In Deutschland gilt bei Ehen der Güterstand der Zugewinngemeinschaft …“ Weiterlesen
  • 13.10.2015 Rechtsanwältin Simone Huckert
    „Ohne Abschluss eines Ehevertrages leben Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Viele Ehegatten sind mit dem Modell des Zugewinnausgleichs durchaus einverstanden, wollen aber bestimmte …“ Weiterlesen
  • 27.01.2017 Rechtsanwalt Gian Luca Pagliaro
    „… Zugewinngemeinschaft lebten. Dies gilt praktisch für alle deutsch-italienischen Ehen, die ihren Wohnsitz in Deutschland unterhalten und zudem, wenn die italienischen Eheleute für ihren Güterstand die deutsche …“ Weiterlesen
  • 07.10.2015 Rechtsanwältin und Scheidungsanwalt Dr. Alexandra Kasten
    „… Sie in der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft. Gegenüber den Erben der 1. Ordnung erbt der Ehegatte dann ¼ des Vermögens. Dies erhöht sich durch den Zugewinn pauschal um ¼. Hat der Erblasser zum Beispiel …“ Weiterlesen
  • 10.09.2015 Rechtsanwältin Sylvia Weiße
    „… deren Kinder an seine Stelle. Ehegatten erben neben den Kindern ein Viertel des Nachlasses, unabhängig davon, wie viele Kinder vorhanden sind. Leben die Ehepartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft …“ Weiterlesen
  • 24.08.2015 Rechtsanwalt Dr. Roland Veh
    „… Zugewinngemeinschaft) an. Ein sogenannter „weichender Erbe“ hat dann Pflichtteilsansprüche, wenn er durch testamentarische Gestaltung weniger als 50 % seines gesetzlichen Erbteils erhält. Sollten diese Ansprüche …“ Weiterlesen
  • 28.07.2015 Rechtsanwältin Martina Spintig
    „… Güterstand hat ebenfalls Einfluss auf die Erbquote. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhöht sich die gesetzliche Erbquote von ¼ um ein weiteres ¼ als pauschalen Zugewinnausgleich …“ Weiterlesen
  • 30.03.2015 Traphan Graute Bremer Rechtsanwälte und Fachanwälte
    „… Testament errichtet, dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Gesetzliche Erbfolge bei Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass der Ehepartner 75 % des Vermögens des Verstorbenen erhält, die weiteren 25 …“ Weiterlesen
  • 18.03.2015 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… in einer Zugewinngemeinschaft gelebt hatte. Nun musste unter anderem noch die Höhe des Zugewinnausgleichs geklärt werden. Diesbezüglich erwähnte die Frau ein Geldmarktkonto ihres Exmannes. Zwar habe er keine …“ Weiterlesen
  • 17.03.2015 Rechtsanwalt Markus Sebastian Rainer
    „… des gesetzlichen Erbteils. Beispiel: Herr Müller ist mit seiner Frau in Zugewinngemeinschaft verheiratet. Sie haben zwei Kinder. Wenn Herr Müller seine Frau im Testament zur Alleinerbin einsetzt …“ Weiterlesen
  • 11.03.2015 Rechtsanwältin Erika von Heimburg
    „… sie sich am besten anwaltlich beraten. Beliebte Themen sind beispielsweise: Regelung der Vermögenssituation: Der gesetzlich angeordnete Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist nicht immer sinnvoll. Um hohe …“ Weiterlesen
  • 09.03.2015 Rechtsanwältin Simone Fischer
    „… Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies ist der häufigste Fall. Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen jedes Ehegatten, auch das nach dem Eintritt des Güterstandes (nach der Heirat …“ Weiterlesen
  • 18.02.2015 Rechtsanwältin und Scheidungsanwalt Dr. Alexandra Kasten
    „… wurde, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehe hinzu erworbene Geld und Vermögen hälftig geteilt werden muss. In einem Ehevertrag können andere …“ Weiterlesen
  • 23.01.2015 Rechtsanwältin Anett Wetterney-Richter
    „… in dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Das ist nach einer Eheschließung immer der Fall, es sei denn, die Eheleute haben einen notariellen Ehevertrag geschlossen und Regelungen …“ Weiterlesen
  • 19.01.2015 KÜHNE Rechtsanwälte
    „Mit dem Zeitpunkt der Eheschließung leben die Beteiligten, soweit sie nichts anderes vereinbaren, im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Beendet wird die Zugewinngemeinschaft durch Tod …“ Weiterlesen
  • 07.01.2015 Rechtsanwältin Bettina Bachinger
    „Ehepartner, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, haben nach der Trennung regelmäßig die Sorge, dass der getrenntlebende Ehepartner womöglich Teile seines Vermögens während …“ Weiterlesen
  • 19.02.2017 Glatzel & Partner | Rechtsanwälte in Partnerschaft
    „… müssen. In Deutschland rühren diese Zahlungsverpflichtungen daher, dass die meisten Ehen weiterhin im gesetzlichen Güterstand der sog. Zugewinngemeinschaft leben. Das bedeutet, dass derjenige …“ Weiterlesen
  • 27.10.2014 Anwalt (Türkei) Dr. jur. Fatih Dogan LL.M
    „… der Errungenschaftsbeteiligung (vergleichbar mit dem Zugewinnanteil bei der Zugewinngemeinschaft), kann dem überlebenden Ehegatten ein Nießbrauch/Wohnrecht an der Familienwohnung und dem Hausrat eingeräumt werden …“ Weiterlesen