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Rechtsanwältin bewerten

Bewertungen

AT

von A. T. am 06.08.2015 um 11:50 Uhr

Trennung / Unterhalt
Familienrecht
Frau Wunsch hat mich sehr einfühlsam und kompetent zum Thema Unterhaltsansprüche nach einer Trennung beraten.
Die Abwicklung war unkompliziert, sehr schnell und absolut zufriedenstellend. Deshalb verdiente 5 Sterne!
SA

von S. A. am 15.06.2015 um 13:32 Uhr

Scheidung
Familienrecht
Ich kann leider gar nicht nachvollziehen, wie die guten Bewertungen hier entstanden sind.

Bei mir ging es letztes Jahr um meine Scheidung. Ich fand die Beratung sehr mangelhaft. Im Nachhinein habe ich feststellen müssen, dass einige Punkte gar angesprochen wurden.

Frau Wunsch hatte sich nur solchen Angelegenheiten Zeit gewidmet, die sich für Sie in erster Linie gelohnt hatten.

Natürlich ist es auch mein Fehler, dass ich nicht gleich den Anwalt gewechselt habe. aber das war letztendlich die beste Entscheidung in dem ganzen Scheidungsprozess.

Also ich würde diese Kanzlei niemandem weiterempfehlen.
Sehr geehrte Frau A., die zahlreichen guten Bewertungen stammen von Mandanten, die in der Lage sind, einen Sachverhalt umfassend zu reflektieren. Ihre Sichtweise ist dagegen sehr einseitig und Ihre Angaben unzutreffend. Ihr Scheidungsverfahren hat dieses Jahr, und zwar ohne Anwaltswechsel, stattgefunden. Es wurden all diejenigen Angelegenheiten bearbeitet, soweit und solange sie beauftragt waren, andere nicht oder nicht mehr. Da Sie nach wie vor in Ihrem Konflikt gefangen sind, scheint Ihre Wahrnehmungsfähigkeit noch immer sehr getrübt zu sein. Deshalb wünsche ich Ihnen, dass die heftigen Auseinandersetzungen mit Ihrem Ehemann bald ein Ende haben und es Ihnen wieder besser geht.
HS

von H. S. am 01.04.2015 um 13:33 Uhr

Pflichtteil
Erbrecht
Erbrecht - Pflichtteil: Sehr gute und kompetente Beratung und Zusammenarbeit - ein Doktortitel ist zwar schön, aber die Rechtsprechung ist immer gleich, dieser Titel erübrigt sich hier.
Hervorragendes Fachwissen, verbunden mit bester Korrespondenz- und Verhandlungsarbeit. Diese Rechtsanwältin empfehle ich absolut weiter und werde sie zur gegebenen Zeit wieder konsultieren.
DL

von D. L. am 21.01.2015 um 14:11 Uhr

Trennungsunterhalt, Verfahrenskostenvorschuss, Ehescheidung mit Folgesachen, Zwangsvollstreckung
Familienrecht
Ich bedanke mich recht herzlich für die allzeit kompetente, zeitnahe und verlässliche Beratung und Erledigung meiner Angelegenheiten in einer überaus komplizierten, rechtlich schwierigen, umfangreichen, belastenden und langwierigen Scheidungsangelegenheit. Ich bin froh, Frau Wunsch zweieinhalb Jahre lang an meiner Seite gehabt zu haben und bedanke mich für Ihr tolles Engagement. Ich konnte ihr jederzeit vertrauen und bin nun glücklich, die Sache zu einem guten Abschluss gebracht zu haben.
CW

von C. W. am 04.01.2015 um 23:40 Uhr

Erbrecht
Erbrecht
Ich habe Frau Wunsch für eine komplizierte Erbauseinandersetzung in Erwägung gezogen und hatte ein Erstgespräch in Ihrer Kanzlei sowie nachfolgend eMail- und Telefonkontakt, da ich zu weit entfernt für persönliche Gespräche wohne. Frau Wunsch hat mich kompetent beraten. Jedoch erhielt ich nach schon dem 1. folgenden telefonischen Beratungsgespräch am nächsten Tag per Post eine minutiös aufgeführte Rechnung, was mich eher verunsicherte und mich schließlich auch davon abhielt, weiteren Rat bei ihr zu suchen, da ich gar nicht einschätzen konnte, ob jedes weitere Telefonat von ihr und in welcher Höhe abgerechnet worden wäre. Für mich war dies vor Ihrer eigentlichen Beauftragung eher ein Punkt, der mich dann dazu bewogen hat von einer Beauftragung durch Frau Wunsch Abstand zu nehmen, nachdem ich nach 2 Gesprächen umgehend 2 Rechnungen erhalten habe. Nach schon vorherigen Erfahrungen mit Rechtsstreitigkeiten und RA kenne ich diese Dynamik so nicht.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung. Ich freue mich, dass Sie die von mir erteilten Auskünfte als kompetent bewerten. Nachdem Sie sowohl nach dem ersten persönlichen Beratungsgespräch als auch nach dem weiteren telefonischen Beratungsgespräch keinen weiteren Auftrag erteilt haben, war die Angelegenheit hier jeweils erledigt und wurde zeitnah abgerechnet. Bereits vor unserem Telefonat hatte ich Ihnen alle Unterlagen zur Beauftragung einschließlich des nach § 49 Abs. 5 BRAO vorgeschriebenen Hinweises über die Bemessung der Anwaltsvergütung zukommen lassen und Sie umfassend über die Kosten informiert. Schade, dass Sie in unserem Telefonat noch offene Fragen nicht angesprochen haben. Denn ich bin gerne bereit, auch zum Gebührenrecht sachkundig Auskunft zu geben.
TK

von T. K. am 13.12.2014 um 08:41 Uhr

Anlagefond Immobielien
Steuerrecht
Sehr gute Tel. Beratung, wurde weiter geholfen
Und zum Richtigen Kontakt weitergeleitet.
Besser geht’s nicht, weiter so.
MS

von M. S. am 23.07.2014 um 10:03 Uhr

Scheidung
Familienrecht
vielen Dank an Frau Wunsch für die sehr angenehme und für mich unkomplizierte Abwicklung meiner Scheidung.
Frau Wunsch stand mir mit Rat und Tat zur Seite und durch Ihren Einsatz und Ihre Kompetenz wurde ein eher unangenehmes Thema zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst und Abgewickelt.
BM

von B. M. am 18.06.2013 um 03:03 Uhr

Scheidung
Familienrecht
Frau Wunsch ist absolut kompetent und zuverlässig. Auch in schwierigen Fällen sehr zu empfehlen! Ich wurde von Frau Wunsch bestens beraten und jede noch so komplizierte Situation während meiner Scheidung hat sie sehr gut im Griff gehabt und mir bestens geholfen, vor allem im Bereich Kindes- und Trennungunterhalt/ sowie Familienrecht allgemein kann man sich zu 100 % auf sie verlassen dass sie wirklich das Allerbeste für ihre Mandanten tut. Von mir sehr zu empfehlen!
RK

von R. K. am 23.04.2013 um 17:07 Uhr

Die Beratung war immer sachbezogen, kompetent, stets freundlich und zuvorkommend.
Familienrecht
Die immer freundliche und absolut fachkompetente Anwältin überzeugte auch mit hilfreichen Vorschlägen und Tipps. Sie verschaffte sich durch kurze und pregnante Fragen einen schnellen Überblick und informierte mich stets zeitnah über die aktuelle Sachlage. Ihre sachliches, ruhiges aber auch bestimmendes Auftreten führte zu dem von mir erhofften Ergebnis, da meine interessen stets gewahrt wurden. Die Rechtsanwältin kann ich daher vorbehaltlos weiterempfehlen.
MK

von M. K. am 07.09.2012 um 12:37 Uhr

Scheidungsvereinbarung
Familienrecht
Leider ist der Anlass Scheidung zwar traurig, aber genau in dieser Situation war es mir sehr wichtig schnell zu einer Einigung mit meinem Mann zu kommen. Frau Wunsch hat uns sehr gut beraten, hat sämtliche Änderungen immer sehr kurzfristig vorgenommen und einen neuen Entwurf der Scheidungsvereinbarung gemacht. Dass das Ganze per e-mail ohne ständige Treffen furnktioniert hat, war einfach super.l Auch der Notartermin wurde zeitnah möglich gemacht. Ich habe mich bei Frau Wunsch perfekt aufgehoben gefühlt und kann sie jedem empfehlen. Vielen Dank nochmal