4 Anwälte für Wiederaufnahmeverfahren in Northeim

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Profil-Bild Rechtsanwalt Eckhardt Danne
Rechtsanwalt Eckhardt Danne
Kanzlei Eckhardt Danne, Breslauer Straße 6, 37154 Northeim 6819.4854997207 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Wiederaufnahmeverfahren hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Eckhardt Danne aus Northeim
aus 6 Bewertungen Sehr kompetente Abwicklung.......... (13.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Köster
sehr gut
Anwaltskanzlei Köster, Am Münster 9-11, 37154 Northeim 6819.562966612 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Anne Köster ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Wiederaufnahmeverfahren
aus 60 Bewertungen Sehr gute Beratung mit sofortiger Reaktion. (17.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Köhler
Kanzlei Köhler, Emilienhofstr. 2, 37154 Northeim 6815.4151681496 km
Strafrecht • Medizinrecht • Arzthaftungsrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Köhler aus Northeim hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Wiederaufnahmeverfahren
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Olaf Wiesemann
Kanzlei Olaf Wiesemann, Neustadt 50-51, 37154 Northeim 6819.5037055791 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Olaf Wiesemann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Wiederaufnahmeverfahren

Fragen und Antworten

  • Wiederaufnahmeverfahren: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiederaufnahmeverfahren umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiederaufnahmeverfahren und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wiederaufnahmeverfahren: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiederaufnahmeverfahren sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Northeim?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Northeim. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Northeim zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Northeim!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.