2 Anwälte für Immobilienverkauf in Weimar
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Rechtsanwaltskanzlei Jan Barthel, LL.M. oec.,
Kromsdorfer Straße 25, 99427 Weimar
6939.9513147587 km
Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Wirtschaftsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Immobilienverkauf hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jan Barthel LL.M. oec. aus Weimar
Danke für die schnelle, professionelle und vor allem kompetente Beratung!
(23.07.2024)
aus 63 Bewertungen
Kanzlei Anke Ruschek,
Jakobstr. 4, 99423 Weimar
6940.0078197328 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Anke Ruschek ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Immobilienverkauf gerne behilflich
She is the best Lawyer I've ever had.My problem was solved in less than a week.
(16.10.2024)
aus 23 Bewertungen
Fragen und Antworten
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Immobilienverkauf: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Immobilienverkauf umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Immobilienverkauf und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Immobilienverkauf: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Immobilienverkauf sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Wie finde ich den richtigen Anwalt in Weimar?
Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Weimar. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Weimar zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Weimar! -
Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.
Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.