3 Anwälte für Wiederaufnahmeverfahren in Elmshorn

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Profil-Bild Rechtsanwalt Henrik Tantau
sehr gut
Tantau Rechtsanwalt Fachanwalt, Kaltenweide 5, 25335 Elmshorn 6690.1083342006 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiederaufnahmeverfahren bietet Herr Rechtsanwalt Henrik Tantau
aus 16 Bewertungen Herr Tantau Hat mich in meinem Komplizierten Fall ,Sehr gut beraten ,war Sowohl Fachlich als auch menschlich sehr … (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Weizel
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Weizel
Kanzlei am Torhaus, Königstraße 53, 25335 Elmshorn 6689.6677947641 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Weizel aus Elmshorn ist Ihr kompetenter Partner vor Ort im Bereich Wiederaufnahmeverfahren
aus 31 Bewertungen Обращался за консультацией по сложному вопросу, и остался очень доволен. Юрист выслушал, объяснил все доступным языком … (29.11.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter M. Looft
Kanzlei Looft, Annette-von-Droste-Hülshoff-Str. 30, 25336 Elmshorn 6691.7079243154 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Erbrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Peter M. Looft - Ihr juristischer Beistand im Bereich Wiederaufnahmeverfahren

Fragen und Antworten

  • Wiederaufnahmeverfahren: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiederaufnahmeverfahren umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiederaufnahmeverfahren und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wiederaufnahmeverfahren: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiederaufnahmeverfahren sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Elmshorn?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Elmshorn. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Elmshorn zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Elmshorn!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.