3 Anwälte für Scheinselbständigkeit in Vechta
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Rechtsanwaltskanzlei Frank Dobratz,
Gutenbergstraße 1, 49377 Vechta
6661.4816506306 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Recht rund ums Tier
Herr Rechtsanwalt Frank Dobratz ist Ihr kompetenter Partner in Vechta für Fragen rund um Scheinselbständigkeit
(10.07.2024)
Lohnfortzahlung
Gelhaus Rechtsanwalt & Strafverteidiger,
Erlenweg 3, 49377 Vechta
6661.9262464463 km
Als Rechtsanwalt & Strafverteidiger weiß ich worauf es ankommt! Ich helfe schnell, unkompliziert und deutschlandweit 24/7! NOTRUFNUMMER 0177/6096600! Zögern Sie nicht und rufen mich gerne an.
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Scheinselbständigkeit hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Gelhaus aus Vechta
Beratung erfolgte Rechtsgebietsübergreifend auch im Verkehrsrecht prompt und verlässlich!
(21.11.2024)
aus 83 Bewertungen
Rechtsanwaltskanzlei Tölke,
Füchteler Str. 28, 49377 Vechta
6663.1407536468 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Christiane Tölke – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Scheinselbständigkeit in Vechta
(10.08.2017)
Ich war zum ersten mal bei Frau Tölke und muss sagen, dass ich absolut zufrieden bin. Neben dem Super-Ergebnis …
Fragen und Antworten
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Scheinselbständigkeit: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Scheinselbständigkeit umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Scheinselbständigkeit und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Scheinselbständigkeit: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Scheinselbständigkeit sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Wie finde ich den richtigen Anwalt in Vechta?
Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Vechta. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Vechta zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Vechta! -
Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.
Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.