4 Anwälte für Täter-Opfer-Ausgleich in Bonn
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Kanzlei Jüde - Kanzlei für Strafrecht - Strafverteidigung und Opfervertretung -,
Oxfordstr. 13, 53111 Bonn
6694.3864888132 km
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Melanie Jüde - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
Frau Jüde hat mich souverän und kompetent vor Gericht vertreten und mir so zu meinem Recht verholfen.
Ich kann sie nur …
(04.03.2024)
aus 21 Bewertungen
Kanzlei Stephanie Rosenthaler,
Oxfordstr. 10, 53111 Bonn
6694.3572645557 km
Fachanwältin Strafrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Stephanie Rosenthaler bietet im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich Rechtsberatung und Vertretung vor Ort in Bonn
Sehr kompetente geduldige Rechtsberatung. fachlich und menschlich sehr engagiert und einfühlsam.
(17.05.2024)
aus 5 Bewertungen
Kanzlei Kurth,
Poppelsdorfer Allee 40b, 53115 Bonn
6694.6041168187 km
Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Recht rund ums Tier • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Rebecca Kurth - Ihr juristischer Beistand im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
Mein Fall könnte sie Angeblich wegen seitlichen gründen nicht annehmen also nicht zu Stande gekommen Praktisch …
(01.05.2024)
aus 8 Bewertungen
Kanzlei Björn Seelbach,
Kölnstraße 3, 53111 Bonn
6694.4052988826 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Rechtliche Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Herr Rechtsanwalt Björn Seelbach aus Bonn
Ein sehr starker Anwalt und sehr Freundlich. Ich kann wirklich vom Herzen weiter empfehlen. Danke viel Mals
(12.05.2024)
aus 128 Bewertungen
Rechtstipps zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich von Anwälten aus Bonn
Fragen und Antworten
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Täter-Opfer-Ausgleich: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Täter-Opfer-Ausgleich: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Täter-Opfer-Ausgleich sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Wie finde ich den richtigen Anwalt in Bonn?
Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Bonn. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Bonn zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Bonn! -
Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.
Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.