156 Anwälte für Designschutz
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Designschutz
Fragen und Antworten
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Designschutz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Designschutz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Designschutz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Designschutz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Designschutz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen. -
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
Unter Designschutz versteht man den gewerblichen Schutz von Farbgebung und Formgebung von Produkten. Seine wirtschaftliche Bedeutung verdankt der Designschutz dem Umstand, dass gutes Design inzwischen maßgeblich für den Erfolg eines Produktes ist. Im gewerblichen Rechtsschutz ist das zu dem Designschutz passende Schutzrecht das Geschmacksmuster.
Beim Geschmackmuster erstreckt sich der Schutz auf die zweidimensionale (z.B. eine Stoffbahn oder Tapete) oder dreidimensionale Form eines Erzeugnisses oder eines Teils davon. Der Designschutz bezieht sich dabei auf Form, Konturen, Farbe, Gestalt, Werkstoff und Oberflächenstruktur.
Bevor man sein Geschmacksmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt im Geschmacksmusterregister eintragen lässt, ist eine Recherche in der entsprechenden Registerdatenbank der bereits vorhandenen und eingetragenen Geschmacksmuster zu empfehlen, da das DPMA nicht die Einzigartigkeit des Designs überprüft.
Über das eingetragene Geschmacksmuster lässt sich Designschutz zunächst nur in Deutschland schützen. Soll der Designschutz in der EU gelten, kann ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt eingetragen werden. In weiteren Ländern kann Designschutz mit einem international registrierten Geschmacksmuster bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum realisiert werden.
Die verschiedenen Geschmacksmusterarten unterscheiden sich nach Schutzrecht und nach Schutzdauer. Der konkrete Schutzumfang hängt wiederum vom Grad der Gestaltungsfreiheit bei der Designentwicklung ab.
(WEL)
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