1.471 Anwälte für Produkthaftungsrecht | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwältin Dina Albert
Rechtsanwältin Dina Albert
Anwaltsbüro Quirmbach & Partner, Beethovenstraße 12, 50674 Köln 6674.127826943 km
Verkehrsrecht • Medizinrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dina Albert
Profil-Bild Notar und Rechtsanwalt Sebastian Krüger
sehr gut
Notar und Rechtsanwalt Sebastian Krüger
Helduser, Richtberg & Kollegen, Ostanlage 16, 35390 Gießen 6800.0718483172 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Herr Notar und Rechtsanwalt Sebastian Krüger ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 16 Bewertungen Sehr hilfreiche und auf den Punkt gebrachte Antwort. (02.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Hippel
Rechtsanwältin Sabine Hippel
Kanzlei Sabine Hippel, Marienstraße 26, 32049 Herford 6718.326249035 km
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Hippel bietet Rat und Unterstützung im Bereich Produkthaftungsrecht
(01.02.2024) Äußerst kompetente und sehr freundliche Fachanwältin was Medizinrechtsfragen angeht. Ohne ihre Hilfe hätte ich die mir …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Rosenstock
rosenstock Rechtsanwaltskanzlei, Am Krautgarten 2, 07751 Jena 6962.7784428424 km
Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Jens Rosenstock für Rechtsfragen rund um den Bereich Produkthaftungsrecht
(22.06.2022) gut so
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Mix
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Mix
Kanzlei Ferlings, Cramer & Kollegen, Giersmauer 5, 33098 Paderborn 6744.2029694009 km
Ärmel hochkrempeln und anpacken. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Mix bietet im Bereich Produkthaftungsrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 37 Bewertungen Gute Beratung, sowie schnelles vorgehen und einfache abwicklung. (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manuel Fackler
sehr gut
Rechtsanwalt Manuel Fackler
Eichinger & Fackler Rechtsanwälte, Marienstraße 18, 87629 Füssen 7096.9948874104 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Manuel Fackler ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 53 Bewertungen Bzgl. meines Anliegens und meiner Fragen hin hat mich Hr. Fackler klar verständlich, fachkundig und freundlich … (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Selin Torun LL.M
sehr gut
Rechtsanwältin Selin Torun LL.M
Avukat Selin Torun, Toros Mah., 805, 07070, Antalya, Türkei 9114.4952997605 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Selin Torun LL.M
aus 19 Bewertungen Sehr zufrieden! (12.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Mallok
sehr gut
Rechtsanwalt Fabian Mallok
Rechtsanwälte Ernst & Mallok, Konrad-Wolf-Str. 71 A, 13055 Berlin 6978.2760725038 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Fabian Mallok ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht gerne behilflich
aus 10 Bewertungen Ausführliche Beratung, sehr freundlich und kompetent.Danke schön (26.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Alexander Koch
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Alexander Koch
Kanzlei Alexander Koch, Hochstraße 36, 45894 Gelsenkirchen 6647.6783870709 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Alexander Koch hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 56 Bewertungen Herr Koch hat meine Ansprüche Zielgerichtet durch gesetzt (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nikodem Wilczewski
sehr gut
Rechtsanwalt Nikodem Wilczewski
Kanzlei Nikodem Wilczewski, Am Hasselbach 5, 38440 Wolfsburg 6827.6789818227 km
Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Nikodem Wilczewski bietet im Bereich Produkthaftungsrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 57 Bewertungen Sehr guter Anwalt . Kompetentes Team , alles zu meiner Zufriedenheit erledigt . Frau Sielskie ist sehr freundlich … (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt JUDr. Olaf Aden
sehr gut
Rechtsanwalt JUDr. Olaf Aden
ADEN • ARBEITSRECHT, Westwall 33, 57439 Attendorn 6723.3253670429 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt JUDr. Olaf Aden ist Ihr Ansprechpartner für Produkthaftungsrecht
aus 10 Bewertungen Hilfe sogar aus dem Urlaub. Zielgerichtet und sachkundig. Freundlich und einfach zu verstehen. (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Sommerfeld
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Sommerfeld
Kanzlei Martin Sommerfeld, Jägerstraße 33B, 12209 Berlin 6975.7670234125 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Sommerfeld gerne zur Verfügung
aus 257 Bewertungen Alles top. Erstberatung erfolgte per Telefon pünktlich zum vereinbarten Termin. Kurze Schilderung über den weiteren … (22.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Wanninger LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Wanninger LL.M.
WANNINGER SCHMIDT RECHTSANWÄLTE Partnerschaftsgesellschaft mbB, Moosbürger Straße 13, 92637 Weiden in der Oberpfalz 7066.0243680405 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Wanninger LL.M. bietet im Bereich Produkthaftungsrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 35 Bewertungen Als Unfallgeschädigter wurde ich vollumfänglich bestens betreut! Nochmals Danke an alle in der Kanzlei. (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Reiser
Rechtsanwalt Christian Reiser
Kanzlei Reiser, Adolf-Schmetzer-Str. 8, 93055 Regensburg 7100.9084595294 km
Engagierte, kompetente und zuverlässige Mandantenbetreuung!
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Reiser gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Herr Reiser erklärt die Situation, Möglichkeiten und Chancen des Mandanten genau. Bei persönlichen Gesprächen nimmt er … (01.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Haun
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Haun
HOS Rechtsanwälte, Augsburger Str. 371, 70327 Stuttgart 6935.5605046711 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Haun vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 39 Bewertungen Meine KV hat mir einen unangemessen hohen und medizinisch unbegründeten Risikozuschlag auferlegt, und obwohl die KV … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Fertig
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Fertig
Rechtsanwaltskanzlei Thomas Fertig, Aschaffenburger Straße 148, 63773 Goldbach 6863.9071665424 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Betreuungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Fertig gerne zur Verfügung
aus 25 Bewertungen Herr Fertig hat mich in all meinen Themen zu jedem Zeitpunkt gut und informativ begleitet. Es war immer Raum für … (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Lenzen
sehr gut
Rechtsanwalt Rainer Lenzen
Kanzlei für Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht, Bismarckstraße 39-41, 66121 Saarbrücken 6768.2025949677 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arzthaftungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Lenzen ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 18 Bewertungen Rasche Kontaktaufnahme, freundliches Erstgespräch. Sehr gute erster Eindruck. (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Maximilian Dose Betriebswirt VWA
Rechtsanwalt Daniel Maximilian Dose Betriebswirt VWA
Rechtsanwalt Daniel Maximilian Dose, Am Zollstock 5, 57439 Attendorn 6724.1447073134 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Maximilian Dose Betriebswirt VWA hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 5 Bewertungen Über vier Jahre zogen sich parallel zwei Prozesse hin. In beiden Fällen hat er für uns gekämpft und in beiden Fällen … (03.12.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Richter
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Richter
Rechtsanwaltskanzlei Richter, Gräfelfinger Str. 97a, 81375 München 7114.7243757864 km
Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Matthias Richter
aus 32 Bewertungen Mir wurde beim Widerruf eines Kaufvertrages für on-line Couching durch die Kanzlei von Herr Richter erfolgreich … (09.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christof Kiehm
Rechtsanwalt Christof Kiehm
Rechtsanwaltskanzlei Kiehm, Theatinerstr. 29, 80333 München 7119.1203999686 km
Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christof Kiehm gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Bischoff
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Bischoff
Rechtsanwälte Heine & Bischoff, Oberstraße 5, 47051 Duisburg 6637.2804485309 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Bischoff ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 111 Bewertungen Frau Bischoff hat mich in meinem Scheidungsprozess betreut. Sie ist eine sehr kompetente und freundliche Anwältin. Ich … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Bürgler
sehr gut
Rechtsanwalt Simon Bürgler
BÜRGLER - Kanzlei für Arbeitsrecht, Klinkerberg 2, 86152 Augsburg 7062.2376663146 km
Ihr spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Transportrecht & Speditionsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Simon Bürgler
aus 66 Bewertungen Ausgezeichnete Unterstützung! (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadia Voss
Kanzlei Nadia Voss, Scheffelstraße 7, 22301 Hamburg 6719.3493530653 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Frau Rechtsanwältin Nadia Voss
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Doerfler
Kanzlei Markus Doerfler, Eichstätter Straße 19, 91781 Weißenburg in Bayern 7030.1023020861 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Doerfler vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produkthaftungsrecht

Fragen und Antworten

  • Produkthaftungsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produkthaftungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Produkthaftungsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produkthaftungsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Im Produkthaftungsrecht lassen sich die Produkthaftung im engeren Sinne und die sogenannte Produzentenhaftung unterscheiden. Bei der Produkthaftung handelt es sich um die besondere Gefährdungshaftung eines Herstellers/Produzenten für Schäden, die durch seine fehlerhafte Ware entstanden sind. Die Produkthaftung ist spezialgesetzlich im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG von 1990) geregelt.

Neben dieser noch jungen Produkthaftung gibt es noch die sogenannte Produzentenhaftung, die von der Rechtsprechung aus dem allgemeinen Deliktsrecht (§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) entwickelt wurde als besondere Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, als es das Produkthaftungsgesetz noch nicht gab.

Produkthaftung nach dem ProdHaftG und Produzentenhaftung nach den §§ 823 ff. BGB unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und sind nebeneinander anwendbar.

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) beruht auf der Umsetzung einer EG-Richtlinie vom 25.07.1985. Das Produkthaftungsgesetz ist in Deutschland am 01.01.1990 in Kraft getreten und wird durch das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ergänzt.

Trotz der Umsetzung dieser Richtlinie gibt es innerhalb der EU keine einheitliche Kodifizierung des Produkthaftungsrechts. Dies kommt u.a. daher, dass die EG-Richtlinie seinerzeit verschiedene Optionen eröffnete, von denen die Einzelstaaten unterschiedlichen Gebrauch gemacht haben.

Produzent haftet unabhängig von Verschulden

Unter Produkthaftung (oft auch: Produzentenhaftung) versteht man die Schadensersatzhaftung des Herstellers einer Ware gegenüber Endabnehmern. Typischerweise besteht zwischen Hersteller und Endabnehmer kein Vertrag, weil die Ware über Zwischenhändler angeboten wird. Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit der Ware beim Endabnehmer entstehen (z.B. Verletzungen durch fehlerhaftes Spielzeug, Verenden von Tieren wegen fehlerhaftem Futter, Verletzung bei Seilbahnabsturz aufgrund Fehlkonstruktion der Seilträger) könnten dann gegenüber dem Hersteller nicht aus Gewährleistungsrecht, positiver Vertragsverletzung oder einem Vertrag zugunsten Dritter geltend gemacht werden.
Hier greift das Produkthaftungsgesetz ein und gewährt dem Geschädigten einen Schadensersatzanspruch für Sachschäden und Personenschäden, die ihm aufgrund des Fehlers am Produkt entstanden sind. Die Besonderheit: der Hersteller haftet unabhängig von seinem Verschulden in Form der Gefährdungshaftung.

Voraussetzung für eine Produkthaftung sind folglich:

  • ein Produkt im Sinne des ProdHaftG
  • ein Fehler an diesem Produkt
  • ein Sachschaden oder Körperschaden beim Endabnehmer
  • der Fehler ist die Ursache für den Schaden

Ob der Hersteller den Fehler verschuldet hat, ist irrelevant.

Davon zu unterscheiden ist das vertragliche Gewährleistungsrecht, welches einen Ausgleich für den Minderwert der Sache selbst gewährt. Ansprüche auf Ersatz oder Reparatur der fehlerhaften Ware ergeben sich daher ausschließlich aus dem allgemeinen Gewährleistungsrecht, d.h. immer zwischen Verkäufer und Käufer. In der Regel hat der Käufer also einen Gewährleistungsanspruch gegen seinen Verkäufer, nicht jedoch gegen den Hersteller.

Das (fehlerhafte) Produkt

Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind bewegliche Sachen und Elektrizität. Nicht dazu gehören landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Jagderzeugnisse, welche noch keiner ersten Verarbeitung unterzogen worden sind.
Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen entspricht, Bei den Sicherheitserwartungen sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere aber die Darbietung des Produkts (v.a. Werbung), der Gebrauch des Produkts, der zu erwarten ist und der Zeitpunkt seines Inverkehrbringens.

Schaden und Schadensursache

Als Schaden werden vom Produkthaftungsgesetz die Tötung oder Verletzung von Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie die Sachbeschädigung erfasst. Bei Sachschäden sind jedoch nur solche gemeint, die nicht das Produkt selbst betreffen, sondern an anderen Sachen entstanden sind.
Der Fehler des Produkts muss außerdem kausal für den konkreten Schaden sein.

Haftungsausschluss

In einigen Fällen bleibt die Haftung des Herstellers jedoch ausgeschlossen:

  • fehlendes Inverkehrbringen des Produktes (z.B. bei Diebstahl)
  • Fehler ist erst nach dem Inverkehrbringen entstanden (durch unsachgemäße Reparatur)
  • Produkt ist nicht für den Verkauf hergestellt (nur Eigenbedarf)
  • Produkt entsprach zwingenden Rechtsvorschriften (nicht dazu gehören aber DIN-Normen oder VDE-Vorschriften)
  • Fehler konnte nach dem Stand von Technik und Wissenschaft zur Zeit des Inverkehrbringens nicht erkannt werden
  • das Teilprodukt eines Zulieferers war sich genommen fehlerfrei und der Fehler ist erst durch die Herstellung des Endprodukts entstanden

Haftungsbegrenzung und Verjährung

Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers ist im Fall der Verletzung von Personen auf einen Höchstbetrag von 85 Millionen € begrenzt, unabhängig von der Zahl der Geschädigten.

Immaterielle Schadensersatzansprüche sind nach dem Produkthaftungsgesetz nicht vorgesehen( gemäß der EG-Richtlinie). Hierfür ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zum Deliktsrecht zurückzugreifen, z.B. für Schmerzensgeldansprüche auf §§ 823, 253 Abs. 2 BGB).

Die Verjährung der Ansprüche tritt drei Jahre nach Kenntnis des Geschädigten von Fehler und Ersatzpflichtigem bzw. zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts ein.

Beispiele für Fehler im Rahmen der Produkthaftung:

  • Konstruktionsfehler: Fehler, die allen Produkten der gleichen Serie anhaften
  • Fabrikationsfehler: Produktfehler, die nur einzelne Stücke einer Serie betreffen (Ausnahme: sog. Ausreißer sind von der Haftung ausgenommen)
  • Instruktionsfehler: mangelhafte Gebrauchsanweisungen oder nicht ausreichende Warnungen vor gefahrbringenden Eigenschaften
  • Produktbeobachtungsfehler: beziehen sich auf bislang noch unbekannt gebliebene schädliche Eigenschaften, die erst nach Inverkehrbringen des Produkts bekannt werden
  • Organisationsverantwortung: Ausgestaltung der betrieblichen Organisation, damit Fehlerquellen entdeckt und beseitigt werden.

Wer haftet nach dem ProdHaftG?

Grundsätzlich gilt, dass der Hersteller gegenüber dem Endabnehmer für die von seinem Produkt verursachten Schäden einzustehen hat. Hersteller ist auch, wer nur einen Teil oder einen Grundstoff des Endprodukts hergestellt hat oder sich durch Kennzeichnung auf dem Produkt als Hersteller ausgibt.
Wird das Produkt in den EU-Raum eingeführt, so gilt auch der Importeur als Hersteller. Damit soll sichergestellt werden, dass der Geschädigte in jedem Fall einen Haftungsverpflichteten innerhalb der EU hat und nicht aufgrund des Auslandsimports schutzlos wird.
Sollte der Hersteller gar nicht festgestellt werden können, so haftet sogar der Lieferant dem Kunden nach dem ProdHaftG, es sei denn, er kann innerhalb eines Monats nachdem der Kunde ihn über seine Ansprüche informiert hat, den Hersteller oder Lieferanten/Importeur benennen, von dem er die Ware bezogen hat.

Soweit mehrere Hersteller oder Lieferanten für den Schaden haften, haften sie als Gesamtschuldner nebeneinander. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, von wem er welchen Betrag der Schadenssummer verlangt.

Beweislast

Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Wenn streitig ist, ob die Ersatzpflicht eventuell ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast dafür.

Haftung nach der Produzentenhaftung

Neben den speziellen Ansprüchen aus dem ProdHaftG können auch Ansprüche aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (insb. Produzentenhaftung) bestehen. Bei den vertraglichen Ansprüchen ist insbesondere an das Gewährleistungsrecht zu denken, das z.B. Ersatz für das fehlerhafte Produkt selbst beinhaltet.

Etwaige Folgeschäden, die das fehlerhafte Produkt verursacht, wurden vor Einführung des ProdHaftG im Rahmen der allgemeinen deliktischen Haftung erfasst. Die Rechtsprechung hat im Rahmen des Deliktsrechts (§§ 823 ff. BGB) die sogenannte Produzentenhaftung entwickelt. Die Produzentenhaftung kann weiter gehen als die Produkthaftung, weil sie beispielsweise auch für Schäden an der fehlerhaften Sache selbst eintritt und es weder eine Haftungsgrenze noch eine Selbstbeteiligung gibt.

Der entscheidende Unterschied zur Produkthaftung nach ProdHaftG besteht in der Frage nach dem Verschulden. Während das ProdHaftG den Anspruch auf Schadensersatz auch dann gewährt, wenn der Hersteller den Fehler nicht verschuldet hat, ist Voraussetzung für die Produzentenhaftung das Verschulden des Herstellers.

Voraussetzungen der Produzentenhaftung

Die Produzentenhaftung leitet sich aus § 832 BGB ab. Der Hersteller/ist zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, wenn er ein Produkt herstellt und in Verkehr bringt, und dabei die wesentlichen Verkehrssicherungspflichten verletzt. Er muss die aus dem Produkt drohenden Gefahren möglichst gering halten. Ist das Produkt aufgrund seiner schuldhaften Verletzung von Verkehrssicherungspflichten fehlerhaft, so haftet er jedem, der typischerweise mit dem Gegenstand in Verbindung kommen kann, für den Schaden, der diesem durch das Produkt entsteht.

Vom Schadensersatz erfasst sind sowohl die Schäden an Körper, Gesundheit, Sachgegenständen oder anderen Rechtsgütern als auch der Schaden am Produkt selbst. Anders als bei der Produkthaftung gibt es hierbei jedoch keine Haftungsbegrenzung nach oben, es ist stets jedem einzelnen Geschädigten der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

Wer haftet aus Produzentenhaftung?

Alle Personen, die bei der Entstehung eines Fehlers ursächlich und schuldhaft beteiligt sind, haften als Gesamtschuldner, d. h. dem Geschädigten bleibt freigestellt, von wem er Schadensersatz verlangt.

Hinweis: Die Haftung gegenüber dem Geschädigten kann keinesfalls durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden.

Beweislast

Ein Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Geschädigter hat regelmäßig erhebliche Beweisschwierigkeiten, dem Hersteller bei Vorliegen eines fehlerhaften Produkts das Verschulden nachzuweisen, da er keinen Einblick in die internen Produktionsabläufe und -Organisation hat. Zu seiner Erleichterung wird daher eine sog. Beweislastumkehr vorgenommen, d.h. wenn der Beschädigte darlegt, dass das fehlerhafte Produkt zu seinem nachgewiesenen Schaden geführt hat, muss der Hersteller seine Schuldlosigkeit am Vorliegen des Fehlers beweisen – anderenfalls trifft ihn die Haftung.

(WEI)

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