1.470 Anwälte für Produkthaftungsrecht | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Schütze
Rechtsanwalt Dirk Schütze
Rechtsanwälte Döring Koch Schütze & Partner mbB, Kaiserstraße 17, 31134 Hildesheim 6792.3196954759 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dirk Schütze
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Rohrbeck
Rohrbeck Rechtsanwälte, Felheuerstrasse 40, 44319 Dortmund 6681.9734258581 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Rohrbeck bietet Rat und Unterstützung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 5 Bewertungen Der Mann ist sachlich, konzentriert und kompetent. Sein spaßiges Lächeln, legt er ab wie einen Mantel, wenn es darum … (03.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Helzel
sehr gut
Verkehrsrecht Nürnberg, Elbinger Str. 11, 90491 Nürnberg 7012.3596640669 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Frau Rechtsanwältin Stefanie Helzel
aus 85 Bewertungen Autversicherung will den Schaden trotz Zusage nicht bezahlen (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Oliver Maus
Rechtsanwalt Dr. Oliver Maus
Hast & Dr. Maus Rechtsanwälte, Münsterstr. 9, 59065 Hamm 6688.3405696776 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Beamtenrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Dr. Oliver Maus ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Produkthaftungsrecht
aus 6 Bewertungen Das Gespräch mit Dr. Maus war sehr nett, und er hat mich kompetent beraten. Perfekt. (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Devran Demiray
sehr gut
Rechtsanwalt Devran Demiray
Rechtsanwalt in Celle, Kanzlei Demiray, Breite Straße 19, 29221 Celle 6774.5670027407 km
Hier kommen Sie zu Ihrem Recht.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Devran Demiray im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Demiray hat mich vor dem Amtsgericht toll vertreten. Dank ihm müsste ich meinen Führerschein nicht … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Babilon
Rechtsanwalt Andreas Babilon
Kanzlei Andreas Babilon, Kreuzbroicher Str. 21, 51375 Leverkusen 6675.3926684385 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Babilon ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht gerne behilflich
(13.04.2022) Wir haben uns auf einen positiven Termin geeinigt
Profil-Bild Rechtsanwalt Fuat Yalti
sehr gut
Rechtsanwalt Fuat Yalti
Rechtsanwalt Yalti, Mühlenstr. 8b, 29221 Celle 6774.3002807727 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Fuat Yalti
aus 137 Bewertungen Er hat mich in größter Not aufgefangen und hat mich strickt und mit voller Kraft aus allem heraus geboxt. Er war mein … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz Dieter Wittl
Rechtsanwalt Franz Dieter Wittl
Rechtsanwälte Wittl, Gaissacher Str. 18, 81371 München 7118.8588040368 km
Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Verwaltungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Franz Dieter Wittl bietet Rat und Unterstützung im Bereich Produkthaftungsrecht
(05.02.2024) Herr Wittl hat mich im Rahmen einer Grundstücksübertragung vertreten. Mit seiner Arbeit und insbesondere im Hinblick …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Mackner
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Mackner
Benholz Mackner Faust, Wittbräucker Str. 42, 44287 Dortmund 6683.2045413655 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Mackner ist Ihr Ansprechpartner für Produkthaftungsrecht
aus 26 Bewertungen Herr Mackner hatte mich in einem zivilrechtlichen Verfahren unterstützt, welches mit dem für mich bestmöglichen … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Linke
Rechtsanwalt Norbert Linke
Loserth Schranner & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer mbB, Richard-Wagner-Str. 12, 84453 Mühldorf am Inn 7171.5517095357 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Norbert Linke gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen Zuverlässig, Kurze Wartezeiten, fachlich Kompetent und einsatzfreudig (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. David Bernhofer
sehr gut
Rechtsanwalt Mag. David Bernhofer
RBS Reischl Bernhofer Schnöll Rechtsanwälte OG, Dr. Franz Rehrl Platz 7, 5020 Salzburg, Österreich 7232.5187200753 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Mag. David Bernhofer
aus 13 Bewertungen Top Anwalt, mit besten Empfehlung. Menschlichkeit, Kompetenz, Beratung, Verlässlichkeit.....auf hohem Niveau. … (27.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maria Theresia Marhold
Rechtsanwältin Maria Theresia Marhold
Kanzlei Marhold, Lederberg 16, 06268 Querfurt 6933.4671360651 km
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Pflegerecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Maria Theresia Marhold ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Produkthaftungsrecht
(09.11.2023) Von der ersten Minute an waren wir uns in allen Dingen einig. Man kann sich zu 100% auf Frau Marhold verlassen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Kristof Gengel
Rechtsanwalt Kristof Gengel
Rechts- und Fachanwaltskanzlei Gengel, Holstenstraße 96, 24103 Kiel 6687.5153551114 km
Strafrechtliche Hauptverhandlungen vermeiden - Zivilrechtliche Ansprüche zügig durchsetzen.
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Kristof Gengel - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 7 Bewertungen Sehr netter und kompetenter Anwalt mit einer schnellen Auffassungsgabe. Er hat mich in einem Verfahren gegen einen … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hartmut Pawlitzki
sehr gut
Rechtsanwalt Hartmut Pawlitzki
Kanzlei Hartmut Pawlitzki, Westwall 16, 39576 Hansestadt Stendal 6880.1954629241 km
Arzthaftungsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Hartmut Pawlitzki vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 16 Bewertungen Sehr gut Ich bedanke mich bei Ihnen Beste Anwalt (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Raabe
sehr gut
Bürogemeinschaft Raabe Foppe, Wilhelm-Külz-Str. 1, 06108 Halle (Saale) 6950.0805891599 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Raabe
aus 18 Bewertungen Ersttermin war sehr Positiv (13.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Raster
Rechtsanwalt Jochen Raster
RAe Dr. Görke – Dr. Scheja & Kollegen, Gartenstr 24, 72074 Tübingen 6938.2021656119 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jochen Raster ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Norman Retzlaff
sehr gut
Rechtsanwalt Norman Retzlaff
rls Rechtsanwälte Retzlaff, Sommer, Horn, Wallstraße 1, 02625 Bautzen 7113.5359085294 km
Mit unserem Fachwissen, unserer Erfahrung und unserem außergewöhnlichen Einsatz stehen wir an Ihrer Seite.
Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Norman Retzlaff ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 32 Bewertungen Auf telefonische Anfrage bekam man kurzfristig einen Termin im Büro. Mit RA Retzlaff einen kompetenten Rechtsanwalt, … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Nitzsche
sehr gut
Rechtsanwalt Lars Nitzsche
Lexuris Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Schulstraße 60, 77694 Kehl 6855.304983072 km
Erfahrung, Effizienz und Zuverlässigkeit. Durch die Ausschließlichkeit bitten wir qualitativ hochwertige Rechtsberatung und Vertretung in den Teilrechtsbereichen des Arbeits- und Verkehrsrecht
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Internationales Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Lars Nitzsche bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 21 Bewertungen Lars Nitzsche kann ich sehr guten Gewissens weiter empfehlen. Er hat, nachdem er geprüft hat, ob das Fahrzeug des … (03.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Holger-C. Rohne
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Holger-C. Rohne
§KaG – Kanzlei am Gericht, Bahnhofstr. 63, 67059 Ludwigshafen am Rhein 6845.6121408589 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Holger-C. Rohne
aus 223 Bewertungen Ich wurde von Herrn Dr. Rohne in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit beraten und vertreten und kann mich den … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Rautenberger
Rechtsanwalt Roland Rautenberger
Linten Rechtsanwälte, Zweigertstr. 37-41, 45130 Essen 6651.8803019741 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Rautenberger ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Produkthaftungsrecht
aus 5 Bewertungen Herr Rautenberger hat das unmöglich, möglich gemach, und das beim härtesten Richter in Wesel. Sein Auftreten,seine … (12.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Pierre Kleine-Beck
sehr gut
Rechtsanwalt Pierre Kleine-Beck
Linten Rechtsanwälte, Zweigertstr. 37-41, 45130 Essen 6651.8803019741 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Pierre Kleine-Beck ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 14 Bewertungen Ich kann über Herrn RA Kleine-Beck nur positives berichten. Cooler Typ auf Augenhöhe, alle Fälle in denen ich durch … (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Alexander Lea LL.B
sehr gut
Rechtsanwalt Daniel Alexander Lea LL.B
KANZLEI DL, Taunusstraße 5 A, 65183 Wiesbaden 6800.1647460551 km
Ihr persönliches Anliegen — individuell betreut
Zivilrecht • Jagdrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Daniel Alexander Lea LL.B
aus 10 Bewertungen Schnelle und fundierte Antwort (28.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Klüppel
Rechtsanwalt Christoph Klüppel
Kanzlei Klüppel & Kollegen, Schulstr. 1, 49170 Hagen 6672.0434078531 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Klüppel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Mahr LL.M.
Rechtsanwalt Daniel Mahr LL.M.
Rechtsanwälte Mahr Hannen Partnerschaft mbB, Königsallee 92 a, 40212 Düsseldorf 6649.4918734484 km
Fachanwalt Medizinrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arzthaftungsrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Mahr LL.M. bietet im Bereich Produkthaftungsrecht Rechtsberatung und Vertretung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produkthaftungsrecht

Fragen und Antworten

  • Produkthaftungsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produkthaftungsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Produkthaftungsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produkthaftungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Im Produkthaftungsrecht lassen sich die Produkthaftung im engeren Sinne und die sogenannte Produzentenhaftung unterscheiden. Bei der Produkthaftung handelt es sich um die besondere Gefährdungshaftung eines Herstellers/Produzenten für Schäden, die durch seine fehlerhafte Ware entstanden sind. Die Produkthaftung ist spezialgesetzlich im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG von 1990) geregelt.

Neben dieser noch jungen Produkthaftung gibt es noch die sogenannte Produzentenhaftung, die von der Rechtsprechung aus dem allgemeinen Deliktsrecht (§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) entwickelt wurde als besondere Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, als es das Produkthaftungsgesetz noch nicht gab.

Produkthaftung nach dem ProdHaftG und Produzentenhaftung nach den §§ 823 ff. BGB unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und sind nebeneinander anwendbar.

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) beruht auf der Umsetzung einer EG-Richtlinie vom 25.07.1985. Das Produkthaftungsgesetz ist in Deutschland am 01.01.1990 in Kraft getreten und wird durch das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ergänzt.

Trotz der Umsetzung dieser Richtlinie gibt es innerhalb der EU keine einheitliche Kodifizierung des Produkthaftungsrechts. Dies kommt u.a. daher, dass die EG-Richtlinie seinerzeit verschiedene Optionen eröffnete, von denen die Einzelstaaten unterschiedlichen Gebrauch gemacht haben.

Produzent haftet unabhängig von Verschulden

Unter Produkthaftung (oft auch: Produzentenhaftung) versteht man die Schadensersatzhaftung des Herstellers einer Ware gegenüber Endabnehmern. Typischerweise besteht zwischen Hersteller und Endabnehmer kein Vertrag, weil die Ware über Zwischenhändler angeboten wird. Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit der Ware beim Endabnehmer entstehen (z.B. Verletzungen durch fehlerhaftes Spielzeug, Verenden von Tieren wegen fehlerhaftem Futter, Verletzung bei Seilbahnabsturz aufgrund Fehlkonstruktion der Seilträger) könnten dann gegenüber dem Hersteller nicht aus Gewährleistungsrecht, positiver Vertragsverletzung oder einem Vertrag zugunsten Dritter geltend gemacht werden.
Hier greift das Produkthaftungsgesetz ein und gewährt dem Geschädigten einen Schadensersatzanspruch für Sachschäden und Personenschäden, die ihm aufgrund des Fehlers am Produkt entstanden sind. Die Besonderheit: der Hersteller haftet unabhängig von seinem Verschulden in Form der Gefährdungshaftung.

Voraussetzung für eine Produkthaftung sind folglich:

  • ein Produkt im Sinne des ProdHaftG
  • ein Fehler an diesem Produkt
  • ein Sachschaden oder Körperschaden beim Endabnehmer
  • der Fehler ist die Ursache für den Schaden

Ob der Hersteller den Fehler verschuldet hat, ist irrelevant.

Davon zu unterscheiden ist das vertragliche Gewährleistungsrecht, welches einen Ausgleich für den Minderwert der Sache selbst gewährt. Ansprüche auf Ersatz oder Reparatur der fehlerhaften Ware ergeben sich daher ausschließlich aus dem allgemeinen Gewährleistungsrecht, d.h. immer zwischen Verkäufer und Käufer. In der Regel hat der Käufer also einen Gewährleistungsanspruch gegen seinen Verkäufer, nicht jedoch gegen den Hersteller.

Das (fehlerhafte) Produkt

Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind bewegliche Sachen und Elektrizität. Nicht dazu gehören landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Jagderzeugnisse, welche noch keiner ersten Verarbeitung unterzogen worden sind.
Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen entspricht, Bei den Sicherheitserwartungen sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere aber die Darbietung des Produkts (v.a. Werbung), der Gebrauch des Produkts, der zu erwarten ist und der Zeitpunkt seines Inverkehrbringens.

Schaden und Schadensursache

Als Schaden werden vom Produkthaftungsgesetz die Tötung oder Verletzung von Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie die Sachbeschädigung erfasst. Bei Sachschäden sind jedoch nur solche gemeint, die nicht das Produkt selbst betreffen, sondern an anderen Sachen entstanden sind.
Der Fehler des Produkts muss außerdem kausal für den konkreten Schaden sein.

Haftungsausschluss

In einigen Fällen bleibt die Haftung des Herstellers jedoch ausgeschlossen:

  • fehlendes Inverkehrbringen des Produktes (z.B. bei Diebstahl)
  • Fehler ist erst nach dem Inverkehrbringen entstanden (durch unsachgemäße Reparatur)
  • Produkt ist nicht für den Verkauf hergestellt (nur Eigenbedarf)
  • Produkt entsprach zwingenden Rechtsvorschriften (nicht dazu gehören aber DIN-Normen oder VDE-Vorschriften)
  • Fehler konnte nach dem Stand von Technik und Wissenschaft zur Zeit des Inverkehrbringens nicht erkannt werden
  • das Teilprodukt eines Zulieferers war sich genommen fehlerfrei und der Fehler ist erst durch die Herstellung des Endprodukts entstanden

Haftungsbegrenzung und Verjährung

Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers ist im Fall der Verletzung von Personen auf einen Höchstbetrag von 85 Millionen € begrenzt, unabhängig von der Zahl der Geschädigten.

Immaterielle Schadensersatzansprüche sind nach dem Produkthaftungsgesetz nicht vorgesehen( gemäß der EG-Richtlinie). Hierfür ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zum Deliktsrecht zurückzugreifen, z.B. für Schmerzensgeldansprüche auf §§ 823, 253 Abs. 2 BGB).

Die Verjährung der Ansprüche tritt drei Jahre nach Kenntnis des Geschädigten von Fehler und Ersatzpflichtigem bzw. zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts ein.

Beispiele für Fehler im Rahmen der Produkthaftung:

  • Konstruktionsfehler: Fehler, die allen Produkten der gleichen Serie anhaften
  • Fabrikationsfehler: Produktfehler, die nur einzelne Stücke einer Serie betreffen (Ausnahme: sog. Ausreißer sind von der Haftung ausgenommen)
  • Instruktionsfehler: mangelhafte Gebrauchsanweisungen oder nicht ausreichende Warnungen vor gefahrbringenden Eigenschaften
  • Produktbeobachtungsfehler: beziehen sich auf bislang noch unbekannt gebliebene schädliche Eigenschaften, die erst nach Inverkehrbringen des Produkts bekannt werden
  • Organisationsverantwortung: Ausgestaltung der betrieblichen Organisation, damit Fehlerquellen entdeckt und beseitigt werden.

Wer haftet nach dem ProdHaftG?

Grundsätzlich gilt, dass der Hersteller gegenüber dem Endabnehmer für die von seinem Produkt verursachten Schäden einzustehen hat. Hersteller ist auch, wer nur einen Teil oder einen Grundstoff des Endprodukts hergestellt hat oder sich durch Kennzeichnung auf dem Produkt als Hersteller ausgibt.
Wird das Produkt in den EU-Raum eingeführt, so gilt auch der Importeur als Hersteller. Damit soll sichergestellt werden, dass der Geschädigte in jedem Fall einen Haftungsverpflichteten innerhalb der EU hat und nicht aufgrund des Auslandsimports schutzlos wird.
Sollte der Hersteller gar nicht festgestellt werden können, so haftet sogar der Lieferant dem Kunden nach dem ProdHaftG, es sei denn, er kann innerhalb eines Monats nachdem der Kunde ihn über seine Ansprüche informiert hat, den Hersteller oder Lieferanten/Importeur benennen, von dem er die Ware bezogen hat.

Soweit mehrere Hersteller oder Lieferanten für den Schaden haften, haften sie als Gesamtschuldner nebeneinander. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, von wem er welchen Betrag der Schadenssummer verlangt.

Beweislast

Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Wenn streitig ist, ob die Ersatzpflicht eventuell ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast dafür.

Haftung nach der Produzentenhaftung

Neben den speziellen Ansprüchen aus dem ProdHaftG können auch Ansprüche aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (insb. Produzentenhaftung) bestehen. Bei den vertraglichen Ansprüchen ist insbesondere an das Gewährleistungsrecht zu denken, das z.B. Ersatz für das fehlerhafte Produkt selbst beinhaltet.

Etwaige Folgeschäden, die das fehlerhafte Produkt verursacht, wurden vor Einführung des ProdHaftG im Rahmen der allgemeinen deliktischen Haftung erfasst. Die Rechtsprechung hat im Rahmen des Deliktsrechts (§§ 823 ff. BGB) die sogenannte Produzentenhaftung entwickelt. Die Produzentenhaftung kann weiter gehen als die Produkthaftung, weil sie beispielsweise auch für Schäden an der fehlerhaften Sache selbst eintritt und es weder eine Haftungsgrenze noch eine Selbstbeteiligung gibt.

Der entscheidende Unterschied zur Produkthaftung nach ProdHaftG besteht in der Frage nach dem Verschulden. Während das ProdHaftG den Anspruch auf Schadensersatz auch dann gewährt, wenn der Hersteller den Fehler nicht verschuldet hat, ist Voraussetzung für die Produzentenhaftung das Verschulden des Herstellers.

Voraussetzungen der Produzentenhaftung

Die Produzentenhaftung leitet sich aus § 832 BGB ab. Der Hersteller/ist zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, wenn er ein Produkt herstellt und in Verkehr bringt, und dabei die wesentlichen Verkehrssicherungspflichten verletzt. Er muss die aus dem Produkt drohenden Gefahren möglichst gering halten. Ist das Produkt aufgrund seiner schuldhaften Verletzung von Verkehrssicherungspflichten fehlerhaft, so haftet er jedem, der typischerweise mit dem Gegenstand in Verbindung kommen kann, für den Schaden, der diesem durch das Produkt entsteht.

Vom Schadensersatz erfasst sind sowohl die Schäden an Körper, Gesundheit, Sachgegenständen oder anderen Rechtsgütern als auch der Schaden am Produkt selbst. Anders als bei der Produkthaftung gibt es hierbei jedoch keine Haftungsbegrenzung nach oben, es ist stets jedem einzelnen Geschädigten der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

Wer haftet aus Produzentenhaftung?

Alle Personen, die bei der Entstehung eines Fehlers ursächlich und schuldhaft beteiligt sind, haften als Gesamtschuldner, d. h. dem Geschädigten bleibt freigestellt, von wem er Schadensersatz verlangt.

Hinweis: Die Haftung gegenüber dem Geschädigten kann keinesfalls durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden.

Beweislast

Ein Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Geschädigter hat regelmäßig erhebliche Beweisschwierigkeiten, dem Hersteller bei Vorliegen eines fehlerhaften Produkts das Verschulden nachzuweisen, da er keinen Einblick in die internen Produktionsabläufe und -Organisation hat. Zu seiner Erleichterung wird daher eine sog. Beweislastumkehr vorgenommen, d.h. wenn der Beschädigte darlegt, dass das fehlerhafte Produkt zu seinem nachgewiesenen Schaden geführt hat, muss der Hersteller seine Schuldlosigkeit am Vorliegen des Fehlers beweisen – anderenfalls trifft ihn die Haftung.

(WEI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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