1.470 Anwälte für Produkthaftungsrecht | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Petra Patzelt
Kanzlei Dr. Petra Patzelt, Paracelsusstraße 10, 5020 Salzburg, Österreich 7231.4550488971 km
Jede Lösung ist besser, als jene durch Richterspruch im Namen der Republik.
Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht
Im Bereich Produkthaftungsrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Dr. Petra Patzelt
(05.05.2024) Fr. Dr .Patzelt hat meine Familie in einem Medizinstreit ausgezeichnet vertreten, ausgezeichnete Beratung und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Sebastian Kinberger
Rechtsanwalt Mag. Sebastian Kinberger
Kinberger-Schuberth-Fischer Rechtsanwälte GmbH, Salzachtal Bundestr. 13, 5700 Zell am See, Österreich 7245.8393973992 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Sportrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Mag. Sebastian Kinberger
(18.09.2021) 👌
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Wigger
sehr gut
Rechtsanwältin Antje Wigger
Rechtsanwaltskanzlei Antje Wigger, Lübsche Straße 81, 23966 Wismar 6786.0228505524 km
Ich höre Ihnen zu und sage Ihnen was geht, aber auch was nicht geht. Das ist mein Erfolgsgeheimnis.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Antje Wigger
aus 29 Bewertungen Schnelle telefonischer Rückruf bzgl. des Rechtsspektrums und gute Empfehlung wer hilft (15.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Schmidt
Rechtsanwälte Fenderl & Dietrich, Karlstr. 19, 63739 Aschaffenburg 6862.0153227555 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten Schmidt – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Produkthaftungsrecht
aus 268 Bewertungen Hervorragende Kompetenz in Beratung und Abwicklung meines Anliegens von Anfang bis Ende. Herrn Schmidt kann ich als … (05.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Markus Gunacker
Rechtsanwalt Mag. Markus Gunacker
Kanzlei Markus Gunacker, Schottengasse 4/35, 1010 Wien, Österreich 7411.5358929179 km
Voller Einsatz für Ihr Recht!
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht • Anwaltshaftung • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Produkthaftungsrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Mag. Markus Gunacker
(10.03.2022) Top Anwalt und hat meine Ansprüche erfolgreich eingefordert - sehr gerne wieder ;)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benjamin Dimsic
Dimsic Rechtsanwälte | Fachanwälte | Strafverteidiger, Am Hackenbruch 19, 40231 Düsseldorf 6653.4519432855 km
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Benjamin Dimsic - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Produkthaftungsrecht
(13.03.2024) Ich habe diesem Anwalt vertraut allerdings wurde ich enttäuscht. Der Herr hatte keine Zeit sich meinem Fall zu widmen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher P. Kahnau
sehr gut
Rechtsanwalt Christopher P. Kahnau
Kanzlei Kahnau, Rendsburger Str. 119, 24340 Eckernförde 6663.5246636066 km
Ihr Fall ist unser Schwerpunkt
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christopher P. Kahnau ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 216 Bewertungen Fühlte mich gut beraten. Ein Schreiben reichte aus, um mein Recht zu bekommen. (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Busch-von Krause
sehr gut
Kanzlei Busch-von Krause, Stau 123, 26122 Oldenburg (Oldenburg) 6638.1621295707 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jochen Busch-von Krause bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 111 Bewertungen Ein Telefonat und alles ist geklärt.Top Anwalt. (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Janina Cardace LL.B. (UCL)
Rechtsanwältin Janina Cardace LL.B. (UCL)
Kreckel & Cardace, Vorgebirgstraße 176, 50969 Köln 6675.7813795187 km
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Datenschutzrecht
Frau Rechtsanwältin Janina Cardace LL.B. (UCL) ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Produkthaftungsrecht
(02.06.2021) Meine Fragen und Anliegen wurden ernst genommen und mir wurde alles in verständlicher Sprache erklärt! Danke!
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Klein
Rechtsanwalt Jens Klein
Rechtsanwaltskanzlei Klein, Paul-Schneider-Straße 4, 07747 Jena 6962.5576691677 km
Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Klein ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Paul Marcus Martin
Rechtsanwalt und Notar Paul Marcus Martin
Martin & Stapel, Bahnhofstr. 16, 32545 Bad Oeynhausen 6721.0622741308 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Produkthaftungsrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt und Notar Paul Marcus Martin
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Ruß
Rechtsanwalt Gerhard Ruß
Kanzlei Gerhard Ruß, Lindenstr. 20, 90574 Roßtal 7000.9464721873 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Gerhard Ruß ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Faoual
sehr gut
Rechtsanwalt Marc Faoual
Berger & Faoual Rechtsanwälte, Syrlinstr. 35, 89073 Ulm 7003.4165708372 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Marc Faoual
aus 93 Bewertungen Top Arbeit Schnell Schnelle Rückmeldung Top Beratung Schaden gehabt gemeldet u. 1 Woche später erledigt Kann ich … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Hoepffner
sehr gut
Fachanwaltskanzlei Hoepffner, Gebhardtstr. 2, 90762 Fürth 7005.358217152 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Hoepffner bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 63 Bewertungen Ich kann Herrn RA Hoepffner nur bestens empfehlen! Er hatte mich sowohl jetzt, als auch in der Vergangenheit immer … (05.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Janzen
sehr gut
Rechtsanwältin Katharina Janzen
Becking & Janzen, Alter Kornmarkt 1, 93047 Regensburg 7100.2072553463 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Katharina Janzen ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Produkthaftungsrecht
aus 28 Bewertungen Von der Beratung gleich zu Beginn bis zum Ende des Scheidungsverfahrens ist mir Frau Janzen durchwegs sehr … (27.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Grüne
sehr gut
Rechtsanwalt Günter Grüne
Grüne & Partner Rechtsanwälte mbB, Mainberger Straße 36, 97422 Schweinfurt 6926.5364405392 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Günter Grüne ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 19 Bewertungen Der Schadensfall wurde durch Herrn Rechtsanwalt Grüne und seine Kanzlei schnell und ohne weitere Probleme für mich … (25.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kia Noghrekar
sehr gut
Rechtsanwalt Kia Noghrekar
Anwaltsbüro Kia Noghrekar, Rhodiusstraße 37, 51065 Köln 6677.0518023863 km
"Hindernisse und Schwierigkeiten sind Stufen, auf denen wir in die Höhe steigen." (F. Nietzsche)
Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Kia Noghrekar - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 21 Bewertungen In meiner Rechtsangelegenheit (Schadenersatz) gegen De'Longhi habe ich in Herrn Noghrekar einen äußerst … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Bodo Seidel
Rechts- und Fachanwalt Bodo Seidel
LEGAL SKILLS RECHTSANWÄLTE | FACHANWÄLTE | NOTAR, Karl-Marx-Allee 90 A, 10243 Berlin 6977.2627705001 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Bodo Seidel vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Krenn
Rechtsanwalt Peter Krenn
Kanzlei Braunitzer, Oskar-von-Miller-Str. 4d, 82256 Fürstenfeldbruck 7097.3444418722 km
Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Krenn ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Keil
Rechtsanwalt Klaus Keil
Anwaltskanzlei Klaus Keil, Untere Hauptstraße 24, 78532 Tuttlingen 6952.7601415132 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Keil bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht
(19.04.2024) Ich möchte Ihnen meinen aufrichtigen Dank für Ihre hervorragende Vertretung aussprechen. Ihre Professionalität, Ihr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ivana Müller
Rechtsanwältin Ivana Müller
Kanzlei Ivana Müller, Siesmayerstr. 7, 60323 Frankfurt am Main 6824.2871405492 km
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Ivana Müller
aus 8 Bewertungen Ich war sehr zufrieden Die ganze Situation war sehr schnell gelöst und ich habe meine Zeit überhaupt nicht … (10.07.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Thiele
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Thiele
WTB Rechtsanwälte, Albin-Köbis-Str. 4, 51147 Köln 6687.4015639974 km
Wenn Recht nicht Macht ist, ist es Übel!
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verfassungsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Joachim Thiele
aus 150 Bewertungen Top Anwalt Hilfsbereit Immer einen Ansprechpartner vor Ort oder telefonisch Sehr empfehlenswert (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Engel
Rechtsanwalt Christian Engel
Rechtsanwaltskanzlei Christian Engel, Prüllageweg 4, 48653 Coesfeld 6635.5635303789 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Engel bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 7 Bewertungen Wir haben Herrn Engel für eine arbeitsrechtliche Sache in Anspruch genommen. Diese Entscheidung haben wir nicht bereut! (22.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Steffen
sehr gut
Rechtsanwalt Axel Steffen
Kanzlei Schwartz-Uppendieck & Hölck, Möllner Landstr. 12, 22111 Hamburg 6727.1252484122 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Axel Steffen
aus 13 Bewertungen Ich fand gut, das ich so schnell eine Antwort bekommen habe. Da ist man erstmal etwas beruhigter. Etwas … (02.06.2020)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produkthaftungsrecht

Fragen und Antworten

  • Produkthaftungsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produkthaftungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Produkthaftungsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produkthaftungsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Im Produkthaftungsrecht lassen sich die Produkthaftung im engeren Sinne und die sogenannte Produzentenhaftung unterscheiden. Bei der Produkthaftung handelt es sich um die besondere Gefährdungshaftung eines Herstellers/Produzenten für Schäden, die durch seine fehlerhafte Ware entstanden sind. Die Produkthaftung ist spezialgesetzlich im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG von 1990) geregelt.

Neben dieser noch jungen Produkthaftung gibt es noch die sogenannte Produzentenhaftung, die von der Rechtsprechung aus dem allgemeinen Deliktsrecht (§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) entwickelt wurde als besondere Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, als es das Produkthaftungsgesetz noch nicht gab.

Produkthaftung nach dem ProdHaftG und Produzentenhaftung nach den §§ 823 ff. BGB unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und sind nebeneinander anwendbar.

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) beruht auf der Umsetzung einer EG-Richtlinie vom 25.07.1985. Das Produkthaftungsgesetz ist in Deutschland am 01.01.1990 in Kraft getreten und wird durch das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ergänzt.

Trotz der Umsetzung dieser Richtlinie gibt es innerhalb der EU keine einheitliche Kodifizierung des Produkthaftungsrechts. Dies kommt u.a. daher, dass die EG-Richtlinie seinerzeit verschiedene Optionen eröffnete, von denen die Einzelstaaten unterschiedlichen Gebrauch gemacht haben.

Produzent haftet unabhängig von Verschulden

Unter Produkthaftung (oft auch: Produzentenhaftung) versteht man die Schadensersatzhaftung des Herstellers einer Ware gegenüber Endabnehmern. Typischerweise besteht zwischen Hersteller und Endabnehmer kein Vertrag, weil die Ware über Zwischenhändler angeboten wird. Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit der Ware beim Endabnehmer entstehen (z.B. Verletzungen durch fehlerhaftes Spielzeug, Verenden von Tieren wegen fehlerhaftem Futter, Verletzung bei Seilbahnabsturz aufgrund Fehlkonstruktion der Seilträger) könnten dann gegenüber dem Hersteller nicht aus Gewährleistungsrecht, positiver Vertragsverletzung oder einem Vertrag zugunsten Dritter geltend gemacht werden.
Hier greift das Produkthaftungsgesetz ein und gewährt dem Geschädigten einen Schadensersatzanspruch für Sachschäden und Personenschäden, die ihm aufgrund des Fehlers am Produkt entstanden sind. Die Besonderheit: der Hersteller haftet unabhängig von seinem Verschulden in Form der Gefährdungshaftung.

Voraussetzung für eine Produkthaftung sind folglich:

  • ein Produkt im Sinne des ProdHaftG
  • ein Fehler an diesem Produkt
  • ein Sachschaden oder Körperschaden beim Endabnehmer
  • der Fehler ist die Ursache für den Schaden

Ob der Hersteller den Fehler verschuldet hat, ist irrelevant.

Davon zu unterscheiden ist das vertragliche Gewährleistungsrecht, welches einen Ausgleich für den Minderwert der Sache selbst gewährt. Ansprüche auf Ersatz oder Reparatur der fehlerhaften Ware ergeben sich daher ausschließlich aus dem allgemeinen Gewährleistungsrecht, d.h. immer zwischen Verkäufer und Käufer. In der Regel hat der Käufer also einen Gewährleistungsanspruch gegen seinen Verkäufer, nicht jedoch gegen den Hersteller.

Das (fehlerhafte) Produkt

Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind bewegliche Sachen und Elektrizität. Nicht dazu gehören landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Jagderzeugnisse, welche noch keiner ersten Verarbeitung unterzogen worden sind.
Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen entspricht, Bei den Sicherheitserwartungen sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere aber die Darbietung des Produkts (v.a. Werbung), der Gebrauch des Produkts, der zu erwarten ist und der Zeitpunkt seines Inverkehrbringens.

Schaden und Schadensursache

Als Schaden werden vom Produkthaftungsgesetz die Tötung oder Verletzung von Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie die Sachbeschädigung erfasst. Bei Sachschäden sind jedoch nur solche gemeint, die nicht das Produkt selbst betreffen, sondern an anderen Sachen entstanden sind.
Der Fehler des Produkts muss außerdem kausal für den konkreten Schaden sein.

Haftungsausschluss

In einigen Fällen bleibt die Haftung des Herstellers jedoch ausgeschlossen:

  • fehlendes Inverkehrbringen des Produktes (z.B. bei Diebstahl)
  • Fehler ist erst nach dem Inverkehrbringen entstanden (durch unsachgemäße Reparatur)
  • Produkt ist nicht für den Verkauf hergestellt (nur Eigenbedarf)
  • Produkt entsprach zwingenden Rechtsvorschriften (nicht dazu gehören aber DIN-Normen oder VDE-Vorschriften)
  • Fehler konnte nach dem Stand von Technik und Wissenschaft zur Zeit des Inverkehrbringens nicht erkannt werden
  • das Teilprodukt eines Zulieferers war sich genommen fehlerfrei und der Fehler ist erst durch die Herstellung des Endprodukts entstanden

Haftungsbegrenzung und Verjährung

Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers ist im Fall der Verletzung von Personen auf einen Höchstbetrag von 85 Millionen € begrenzt, unabhängig von der Zahl der Geschädigten.

Immaterielle Schadensersatzansprüche sind nach dem Produkthaftungsgesetz nicht vorgesehen( gemäß der EG-Richtlinie). Hierfür ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zum Deliktsrecht zurückzugreifen, z.B. für Schmerzensgeldansprüche auf §§ 823, 253 Abs. 2 BGB).

Die Verjährung der Ansprüche tritt drei Jahre nach Kenntnis des Geschädigten von Fehler und Ersatzpflichtigem bzw. zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts ein.

Beispiele für Fehler im Rahmen der Produkthaftung:

  • Konstruktionsfehler: Fehler, die allen Produkten der gleichen Serie anhaften
  • Fabrikationsfehler: Produktfehler, die nur einzelne Stücke einer Serie betreffen (Ausnahme: sog. Ausreißer sind von der Haftung ausgenommen)
  • Instruktionsfehler: mangelhafte Gebrauchsanweisungen oder nicht ausreichende Warnungen vor gefahrbringenden Eigenschaften
  • Produktbeobachtungsfehler: beziehen sich auf bislang noch unbekannt gebliebene schädliche Eigenschaften, die erst nach Inverkehrbringen des Produkts bekannt werden
  • Organisationsverantwortung: Ausgestaltung der betrieblichen Organisation, damit Fehlerquellen entdeckt und beseitigt werden.

Wer haftet nach dem ProdHaftG?

Grundsätzlich gilt, dass der Hersteller gegenüber dem Endabnehmer für die von seinem Produkt verursachten Schäden einzustehen hat. Hersteller ist auch, wer nur einen Teil oder einen Grundstoff des Endprodukts hergestellt hat oder sich durch Kennzeichnung auf dem Produkt als Hersteller ausgibt.
Wird das Produkt in den EU-Raum eingeführt, so gilt auch der Importeur als Hersteller. Damit soll sichergestellt werden, dass der Geschädigte in jedem Fall einen Haftungsverpflichteten innerhalb der EU hat und nicht aufgrund des Auslandsimports schutzlos wird.
Sollte der Hersteller gar nicht festgestellt werden können, so haftet sogar der Lieferant dem Kunden nach dem ProdHaftG, es sei denn, er kann innerhalb eines Monats nachdem der Kunde ihn über seine Ansprüche informiert hat, den Hersteller oder Lieferanten/Importeur benennen, von dem er die Ware bezogen hat.

Soweit mehrere Hersteller oder Lieferanten für den Schaden haften, haften sie als Gesamtschuldner nebeneinander. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, von wem er welchen Betrag der Schadenssummer verlangt.

Beweislast

Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Wenn streitig ist, ob die Ersatzpflicht eventuell ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast dafür.

Haftung nach der Produzentenhaftung

Neben den speziellen Ansprüchen aus dem ProdHaftG können auch Ansprüche aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (insb. Produzentenhaftung) bestehen. Bei den vertraglichen Ansprüchen ist insbesondere an das Gewährleistungsrecht zu denken, das z.B. Ersatz für das fehlerhafte Produkt selbst beinhaltet.

Etwaige Folgeschäden, die das fehlerhafte Produkt verursacht, wurden vor Einführung des ProdHaftG im Rahmen der allgemeinen deliktischen Haftung erfasst. Die Rechtsprechung hat im Rahmen des Deliktsrechts (§§ 823 ff. BGB) die sogenannte Produzentenhaftung entwickelt. Die Produzentenhaftung kann weiter gehen als die Produkthaftung, weil sie beispielsweise auch für Schäden an der fehlerhaften Sache selbst eintritt und es weder eine Haftungsgrenze noch eine Selbstbeteiligung gibt.

Der entscheidende Unterschied zur Produkthaftung nach ProdHaftG besteht in der Frage nach dem Verschulden. Während das ProdHaftG den Anspruch auf Schadensersatz auch dann gewährt, wenn der Hersteller den Fehler nicht verschuldet hat, ist Voraussetzung für die Produzentenhaftung das Verschulden des Herstellers.

Voraussetzungen der Produzentenhaftung

Die Produzentenhaftung leitet sich aus § 832 BGB ab. Der Hersteller/ist zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, wenn er ein Produkt herstellt und in Verkehr bringt, und dabei die wesentlichen Verkehrssicherungspflichten verletzt. Er muss die aus dem Produkt drohenden Gefahren möglichst gering halten. Ist das Produkt aufgrund seiner schuldhaften Verletzung von Verkehrssicherungspflichten fehlerhaft, so haftet er jedem, der typischerweise mit dem Gegenstand in Verbindung kommen kann, für den Schaden, der diesem durch das Produkt entsteht.

Vom Schadensersatz erfasst sind sowohl die Schäden an Körper, Gesundheit, Sachgegenständen oder anderen Rechtsgütern als auch der Schaden am Produkt selbst. Anders als bei der Produkthaftung gibt es hierbei jedoch keine Haftungsbegrenzung nach oben, es ist stets jedem einzelnen Geschädigten der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

Wer haftet aus Produzentenhaftung?

Alle Personen, die bei der Entstehung eines Fehlers ursächlich und schuldhaft beteiligt sind, haften als Gesamtschuldner, d. h. dem Geschädigten bleibt freigestellt, von wem er Schadensersatz verlangt.

Hinweis: Die Haftung gegenüber dem Geschädigten kann keinesfalls durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden.

Beweislast

Ein Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Geschädigter hat regelmäßig erhebliche Beweisschwierigkeiten, dem Hersteller bei Vorliegen eines fehlerhaften Produkts das Verschulden nachzuweisen, da er keinen Einblick in die internen Produktionsabläufe und -Organisation hat. Zu seiner Erleichterung wird daher eine sog. Beweislastumkehr vorgenommen, d.h. wenn der Beschädigte darlegt, dass das fehlerhafte Produkt zu seinem nachgewiesenen Schaden geführt hat, muss der Hersteller seine Schuldlosigkeit am Vorliegen des Fehlers beweisen – anderenfalls trifft ihn die Haftung.

(WEI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Produkthaftungsrecht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.