1.470 Anwälte für Produkthaftungsrecht | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jost Peter Nüßlein
sehr gut
Rechtsanwalt Jost Peter Nüßlein
Jusmed Rechtsanwälte, Petterweilstr. 44, 60385 Frankfurt am Main 6826.6578993373 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jost Peter Nüßlein
aus 30 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden, meine Fragen werden schnellstens beantwortet und ausführlich erklärt. Er hat mir sehr weiter … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Philip Maas
Kanzlei Rechtsanwalt Philip Maas, Niedersachsenstr. 33, 21423 Winsen (Luhe) 6742.9719548319 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Philip Maas
aus 7 Bewertungen Durch den Einsatz von Herrn Maas wurden mir 50 % ( 1.350,00 Euro) von einer Zahnarztrechnung erstattet. Vielen … (17.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirco Schultze
Kanzlei Mirco Schultze, Proskauer Str. 31, 10247 Berlin 6978.3634411945 km
Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mirco Schultze ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Produkthaftungsrecht
aus 8 Bewertungen Sehr gute und kompetente Beratung ! Schnelle Terminvergabe. Ich kann Rechtsanwalt Schultze nur weiter empfehlen und … (01.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael Krieg
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Michael Krieg
Dr. Krieg & Kollegen RA GmbH, Kirschbaumweg 30, 50996 Köln 6680.4463004538 km
Die Unternehmerkanzlei
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Krieg bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 25 Bewertungen Ich habe im Jahr 2023 Michael Krieg durch mein Netzwerk kennengelernt und kurze Zeit darauf auch seine Beratung in … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ravil Linke
Rechtsanwalt Ravil Linke
LWB Rechtsanwaltskanzlei, Theaterstraße 65, 52062 Aachen 6630.0158023924 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Ravil Linke
aus 8 Bewertungen Zowel het contact als de afhandeling van de zaak als extreem positief ervaren. Hij adviseert en communiceert to the … (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Onur Kent LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Onur Kent LL.M.
Anwaltskanzlei KWA & Anwaltskanzlei Motorrechte, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main 6825.8277871613 km
Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Sportrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Onur Kent LL.M. gerne zur Verfügung
aus 55 Bewertungen Meine Erfahrung mit der Anwaltskanzlei Motorrechte und Anwalt Herrn O. Kent habe ich nur positives erfahren! Ich … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anita Faßbender
sehr gut
Rechtsanwältin Anita Faßbender
FAßBENDER Rechtsanwälte, spezialisierte Rechtsanwaltkanzlei für Medizin- & Arzthaftungsrecht, sowie Arbeitsrecht, Felsweg 16, 35435 Wettenberg 6794.9478484324 km
Als Ihre Patientenanwälte für Schmerzensgeld und Schadensersatz sowie Arztfehler sind wir als Fachanwaltschaft für Medizinrecht und Arbeitsrecht ausschließlich auf Patienten-&Arbeitnehmerseite tätig.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Anita Faßbender
aus 48 Bewertungen Frau Faßbender und ihr Team haben sich für meine Rechtsangelegenheiten hervorragend eingesetzt und sind absolut … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim M. Gnaß
Rechtsanwalt Joachim M. Gnaß
Kanzlei Joachim Gnaß, Herrenteichsstraße 1, 49074 Osnabrück 6671.9939815218 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim M. Gnaß bietet Rat und Unterstützung im Bereich Produkthaftungsrecht
(25.07.2023) eine ruhige, sachliche, gute Beratung. Empfehlenswert
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Johnen
Rechtsanwalt Daniel Johnen
Johnen Rechtsanwälte, Jöllenbecker Str. 78-80, 33613 Bielefeld 6713.4450147503 km
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Anwaltshaftung • Familienrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Daniel Johnen
(01.12.2023) Ich habe den Anwalt über diese Plattform gesucht und gefunden und hatte daraufhin ein Beratungsgespräch. Das Er ist …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dilara Wilbrink
Rechtsanwältin Dilara Wilbrink
Lüken & Stebahne | Rechtsanwälte für Personenschäden, Universitätsstraße 1, 50937 Köln 6674.3957019858 km
Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Dilara Wilbrink
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Däuble
Rechtsanwältin Claudia Däuble
Kanzlei Claudia Däuble, Bahnhofstraße 11, 71083 Herrenberg 6921.4028198561 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Im Bereich Produkthaftungsrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Claudia Däuble
(06.09.2023) Bin mit dem Erstkontakt sehr zufrieden. Warte allerdings noch auf ein erfolgreiches Ergebnis
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Wöstmann
Rechtsanwalt Ralf Wöstmann
Rechtsanwälte Roling und Partner, Schloßstr. 20a, 49074 Osnabrück 6672.1977344652 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ralf Wöstmann
aus 5 Bewertungen Sehr kompetentes und fachliches Auftreten (21.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Angelika Dietz-Lindner
Rechtsanwältin Angelika Dietz-Lindner
Winter & Glaser, Dietz-Lindner Rechtsanwälte, Leopoldstr. 24-26, 95615 Marktredwitz 7042.0547799928 km
Familienrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht
Juristische Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Angelika Dietz-Lindner
(14.01.2021) Gute Beratung und Aufklärung im erst Gespräch
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.
Ciper & Coll. Rechtsanwälte, Luegplatz 4, 40545 Düsseldorf 6647.7035057877 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M. gerne zur Verfügung
aus 24 Bewertungen Super! Kann düse Kanzlei nur weiterempfehlen. Sehr engagiertes,kompetentes und freundliches Anwaltsteam. Vielen Dank! (21.12.2014)
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Frühauf
sehr gut
Rechtsanwalt Norbert Frühauf
FRÜHAUF & HENNING Rechtsanwälte, Wandsbeker Zollstr. 5, 22041 Hamburg 6723.4182402402 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Norbert Frühauf vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 41 Bewertungen Super gute Beratung!!! (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wirtschaftsjurist (Uni. BT) Carsten Zinner
sehr gut
Rechtsanwalt Wirtschaftsjurist (Uni. BT) Carsten Zinner
Rechtsanwälte Zinner Lang & Breustedt Enger, Schiffstraße 8, 91054 Erlangen 6998.6914484746 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Wirtschaftsjurist (Uni. BT) Carsten Zinner ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Produkthaftungsrecht
aus 16 Bewertungen Herr Zinner hat gut und umsichtig beraten. Ich habe mich gut aufgehoben gefühlt. (02.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin & Coach Dr. Christina Mateju-Ertl
Rechtsanwältin & Coach Dr. Christina Mateju-Ertl
FRIMMEL | ANETTER | SCHAAL Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Fleischmarkt 9/4, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Österreich 7383.6071365729 km
"Achte auf deine Gedanken! Sie sind der Anfang deiner Taten!" - chinesisches Sprichwort
Familienrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Frau Rechtsanwältin & Coach Dr. Christina Mateju-Ertl
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Patrick J. M. Junge-Ilges
Rechtsanwalt Dr. Patrick J. M. Junge-Ilges
Anwaltskanzlei Dr. Junge-Ilges, Mainzerhofstraße 1, 99084 Erfurt 6921.7386202398 km
Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Anwaltshaftung
Herr Rechtsanwalt Dr. Patrick J. M. Junge-Ilges im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Herr Dr. Junge-Ilges betreut meinen medizinrechtlich, äußerst schwierigen Fall mittlerweile seit knapp 4 Jahren. … (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Eichinger
sehr gut
Rechtsanwältin Susanne Eichinger
Kanzlei Susanne Eichinger, Drehergasse 22a, 93059 Regensburg 7099.605007397 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Frau Rechtsanwältin Susanne Eichinger
aus 134 Bewertungen Frau Eichinger klärte mich sehr ausführlich über meine Situation mit dem Arbeitgeber auf. War vorher bei anderem … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Lüken
Rechtsanwalt Christian Lüken
Lüken & Stebahne | Rechtsanwälte für Personenschäden, Brandgasse 5, 41460 Neuss 6644.9300243575 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Lüken gerne zur Verfügung
(10.04.2022) Das erste Gespräch Beratung war sehr zufrieden stellend. Die Sache ist bei Herr RA Christian Lüken in guten Händen
Profil-Bild Rechtsanwältin Claire Lops LL.M
sehr gut
Rechtsanwältin Claire Lops LL.M
Wagner & Lops Rechtsanwältinnen, Siemensstraße 13, 12247 Berlin 6975.4469069529 km
Gleiche Rechte für alle!
Ausländerrecht & Asylrecht • Internationales Recht • Migrationsrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Claire Lops LL.M – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Produkthaftungsrecht
aus 18 Bewertungen Ich weise nicht (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Antonios Teneketzis LL.M.
Rechtsanwalt Antonios Teneketzis LL.M.
Dr. Mündlein Rechtsanwalts GmbH, Kolpingstr. 9, 73732 Esslingen am Neckar 6940.7048481629 km
Kompetent kämpfen, klar verteidigen – Ihr Strafrechtsanwalt.
Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Antonios Teneketzis LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwalt Hendrik Hagedorn
Rechtsanwalt Hendrik Hagedorn
Hagedorn Rechtsanwälte, Oststraße 14, 59269 Beckum 6698.9179546965 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Hendrik Hagedorn bietet im Bereich Produkthaftungsrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Pascal Murczak
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Rechtsanwalt Pascal Murczak
Anwaltskanzlei Murczak, Katzenbruchstr. 71, 45141 Essen 6651.2762653049 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Pascal Murczak ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 20 Bewertungen Sehr schnell geholfen und meine Fragen beantwortet! (29.07.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produkthaftungsrecht

Fragen und Antworten

  • Produkthaftungsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produkthaftungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Produkthaftungsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produkthaftungsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Im Produkthaftungsrecht lassen sich die Produkthaftung im engeren Sinne und die sogenannte Produzentenhaftung unterscheiden. Bei der Produkthaftung handelt es sich um die besondere Gefährdungshaftung eines Herstellers/Produzenten für Schäden, die durch seine fehlerhafte Ware entstanden sind. Die Produkthaftung ist spezialgesetzlich im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG von 1990) geregelt.

Neben dieser noch jungen Produkthaftung gibt es noch die sogenannte Produzentenhaftung, die von der Rechtsprechung aus dem allgemeinen Deliktsrecht (§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) entwickelt wurde als besondere Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, als es das Produkthaftungsgesetz noch nicht gab.

Produkthaftung nach dem ProdHaftG und Produzentenhaftung nach den §§ 823 ff. BGB unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und sind nebeneinander anwendbar.

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) beruht auf der Umsetzung einer EG-Richtlinie vom 25.07.1985. Das Produkthaftungsgesetz ist in Deutschland am 01.01.1990 in Kraft getreten und wird durch das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ergänzt.

Trotz der Umsetzung dieser Richtlinie gibt es innerhalb der EU keine einheitliche Kodifizierung des Produkthaftungsrechts. Dies kommt u.a. daher, dass die EG-Richtlinie seinerzeit verschiedene Optionen eröffnete, von denen die Einzelstaaten unterschiedlichen Gebrauch gemacht haben.

Produzent haftet unabhängig von Verschulden

Unter Produkthaftung (oft auch: Produzentenhaftung) versteht man die Schadensersatzhaftung des Herstellers einer Ware gegenüber Endabnehmern. Typischerweise besteht zwischen Hersteller und Endabnehmer kein Vertrag, weil die Ware über Zwischenhändler angeboten wird. Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit der Ware beim Endabnehmer entstehen (z.B. Verletzungen durch fehlerhaftes Spielzeug, Verenden von Tieren wegen fehlerhaftem Futter, Verletzung bei Seilbahnabsturz aufgrund Fehlkonstruktion der Seilträger) könnten dann gegenüber dem Hersteller nicht aus Gewährleistungsrecht, positiver Vertragsverletzung oder einem Vertrag zugunsten Dritter geltend gemacht werden.
Hier greift das Produkthaftungsgesetz ein und gewährt dem Geschädigten einen Schadensersatzanspruch für Sachschäden und Personenschäden, die ihm aufgrund des Fehlers am Produkt entstanden sind. Die Besonderheit: der Hersteller haftet unabhängig von seinem Verschulden in Form der Gefährdungshaftung.

Voraussetzung für eine Produkthaftung sind folglich:

  • ein Produkt im Sinne des ProdHaftG
  • ein Fehler an diesem Produkt
  • ein Sachschaden oder Körperschaden beim Endabnehmer
  • der Fehler ist die Ursache für den Schaden

Ob der Hersteller den Fehler verschuldet hat, ist irrelevant.

Davon zu unterscheiden ist das vertragliche Gewährleistungsrecht, welches einen Ausgleich für den Minderwert der Sache selbst gewährt. Ansprüche auf Ersatz oder Reparatur der fehlerhaften Ware ergeben sich daher ausschließlich aus dem allgemeinen Gewährleistungsrecht, d.h. immer zwischen Verkäufer und Käufer. In der Regel hat der Käufer also einen Gewährleistungsanspruch gegen seinen Verkäufer, nicht jedoch gegen den Hersteller.

Das (fehlerhafte) Produkt

Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind bewegliche Sachen und Elektrizität. Nicht dazu gehören landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Jagderzeugnisse, welche noch keiner ersten Verarbeitung unterzogen worden sind.
Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen entspricht, Bei den Sicherheitserwartungen sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere aber die Darbietung des Produkts (v.a. Werbung), der Gebrauch des Produkts, der zu erwarten ist und der Zeitpunkt seines Inverkehrbringens.

Schaden und Schadensursache

Als Schaden werden vom Produkthaftungsgesetz die Tötung oder Verletzung von Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie die Sachbeschädigung erfasst. Bei Sachschäden sind jedoch nur solche gemeint, die nicht das Produkt selbst betreffen, sondern an anderen Sachen entstanden sind.
Der Fehler des Produkts muss außerdem kausal für den konkreten Schaden sein.

Haftungsausschluss

In einigen Fällen bleibt die Haftung des Herstellers jedoch ausgeschlossen:

  • fehlendes Inverkehrbringen des Produktes (z.B. bei Diebstahl)
  • Fehler ist erst nach dem Inverkehrbringen entstanden (durch unsachgemäße Reparatur)
  • Produkt ist nicht für den Verkauf hergestellt (nur Eigenbedarf)
  • Produkt entsprach zwingenden Rechtsvorschriften (nicht dazu gehören aber DIN-Normen oder VDE-Vorschriften)
  • Fehler konnte nach dem Stand von Technik und Wissenschaft zur Zeit des Inverkehrbringens nicht erkannt werden
  • das Teilprodukt eines Zulieferers war sich genommen fehlerfrei und der Fehler ist erst durch die Herstellung des Endprodukts entstanden

Haftungsbegrenzung und Verjährung

Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers ist im Fall der Verletzung von Personen auf einen Höchstbetrag von 85 Millionen € begrenzt, unabhängig von der Zahl der Geschädigten.

Immaterielle Schadensersatzansprüche sind nach dem Produkthaftungsgesetz nicht vorgesehen( gemäß der EG-Richtlinie). Hierfür ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zum Deliktsrecht zurückzugreifen, z.B. für Schmerzensgeldansprüche auf §§ 823, 253 Abs. 2 BGB).

Die Verjährung der Ansprüche tritt drei Jahre nach Kenntnis des Geschädigten von Fehler und Ersatzpflichtigem bzw. zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts ein.

Beispiele für Fehler im Rahmen der Produkthaftung:

  • Konstruktionsfehler: Fehler, die allen Produkten der gleichen Serie anhaften
  • Fabrikationsfehler: Produktfehler, die nur einzelne Stücke einer Serie betreffen (Ausnahme: sog. Ausreißer sind von der Haftung ausgenommen)
  • Instruktionsfehler: mangelhafte Gebrauchsanweisungen oder nicht ausreichende Warnungen vor gefahrbringenden Eigenschaften
  • Produktbeobachtungsfehler: beziehen sich auf bislang noch unbekannt gebliebene schädliche Eigenschaften, die erst nach Inverkehrbringen des Produkts bekannt werden
  • Organisationsverantwortung: Ausgestaltung der betrieblichen Organisation, damit Fehlerquellen entdeckt und beseitigt werden.

Wer haftet nach dem ProdHaftG?

Grundsätzlich gilt, dass der Hersteller gegenüber dem Endabnehmer für die von seinem Produkt verursachten Schäden einzustehen hat. Hersteller ist auch, wer nur einen Teil oder einen Grundstoff des Endprodukts hergestellt hat oder sich durch Kennzeichnung auf dem Produkt als Hersteller ausgibt.
Wird das Produkt in den EU-Raum eingeführt, so gilt auch der Importeur als Hersteller. Damit soll sichergestellt werden, dass der Geschädigte in jedem Fall einen Haftungsverpflichteten innerhalb der EU hat und nicht aufgrund des Auslandsimports schutzlos wird.
Sollte der Hersteller gar nicht festgestellt werden können, so haftet sogar der Lieferant dem Kunden nach dem ProdHaftG, es sei denn, er kann innerhalb eines Monats nachdem der Kunde ihn über seine Ansprüche informiert hat, den Hersteller oder Lieferanten/Importeur benennen, von dem er die Ware bezogen hat.

Soweit mehrere Hersteller oder Lieferanten für den Schaden haften, haften sie als Gesamtschuldner nebeneinander. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, von wem er welchen Betrag der Schadenssummer verlangt.

Beweislast

Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Wenn streitig ist, ob die Ersatzpflicht eventuell ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast dafür.

Haftung nach der Produzentenhaftung

Neben den speziellen Ansprüchen aus dem ProdHaftG können auch Ansprüche aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (insb. Produzentenhaftung) bestehen. Bei den vertraglichen Ansprüchen ist insbesondere an das Gewährleistungsrecht zu denken, das z.B. Ersatz für das fehlerhafte Produkt selbst beinhaltet.

Etwaige Folgeschäden, die das fehlerhafte Produkt verursacht, wurden vor Einführung des ProdHaftG im Rahmen der allgemeinen deliktischen Haftung erfasst. Die Rechtsprechung hat im Rahmen des Deliktsrechts (§§ 823 ff. BGB) die sogenannte Produzentenhaftung entwickelt. Die Produzentenhaftung kann weiter gehen als die Produkthaftung, weil sie beispielsweise auch für Schäden an der fehlerhaften Sache selbst eintritt und es weder eine Haftungsgrenze noch eine Selbstbeteiligung gibt.

Der entscheidende Unterschied zur Produkthaftung nach ProdHaftG besteht in der Frage nach dem Verschulden. Während das ProdHaftG den Anspruch auf Schadensersatz auch dann gewährt, wenn der Hersteller den Fehler nicht verschuldet hat, ist Voraussetzung für die Produzentenhaftung das Verschulden des Herstellers.

Voraussetzungen der Produzentenhaftung

Die Produzentenhaftung leitet sich aus § 832 BGB ab. Der Hersteller/ist zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, wenn er ein Produkt herstellt und in Verkehr bringt, und dabei die wesentlichen Verkehrssicherungspflichten verletzt. Er muss die aus dem Produkt drohenden Gefahren möglichst gering halten. Ist das Produkt aufgrund seiner schuldhaften Verletzung von Verkehrssicherungspflichten fehlerhaft, so haftet er jedem, der typischerweise mit dem Gegenstand in Verbindung kommen kann, für den Schaden, der diesem durch das Produkt entsteht.

Vom Schadensersatz erfasst sind sowohl die Schäden an Körper, Gesundheit, Sachgegenständen oder anderen Rechtsgütern als auch der Schaden am Produkt selbst. Anders als bei der Produkthaftung gibt es hierbei jedoch keine Haftungsbegrenzung nach oben, es ist stets jedem einzelnen Geschädigten der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

Wer haftet aus Produzentenhaftung?

Alle Personen, die bei der Entstehung eines Fehlers ursächlich und schuldhaft beteiligt sind, haften als Gesamtschuldner, d. h. dem Geschädigten bleibt freigestellt, von wem er Schadensersatz verlangt.

Hinweis: Die Haftung gegenüber dem Geschädigten kann keinesfalls durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden.

Beweislast

Ein Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Geschädigter hat regelmäßig erhebliche Beweisschwierigkeiten, dem Hersteller bei Vorliegen eines fehlerhaften Produkts das Verschulden nachzuweisen, da er keinen Einblick in die internen Produktionsabläufe und -Organisation hat. Zu seiner Erleichterung wird daher eine sog. Beweislastumkehr vorgenommen, d.h. wenn der Beschädigte darlegt, dass das fehlerhafte Produkt zu seinem nachgewiesenen Schaden geführt hat, muss der Hersteller seine Schuldlosigkeit am Vorliegen des Fehlers beweisen – anderenfalls trifft ihn die Haftung.

(WEI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Produkthaftungsrecht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.