1.469 Anwälte für Produkthaftungsrecht | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Stalter
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Stalter
RECHTSANWÄLTE & FACHANWÄLTE CEELEN DR. HUTTER STALTER PFAUDLER DR. VEH PartGmbB, Königsgraben 17, 87700 Memmingen 7039.369264792 km
Ihre Zufriedenheit ist unser Anspruch und unsere Motivation! Wir garantieren eine persönliche Bearbeitung durch den jeweiligen Fachanwalt.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Stalter vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 245 Bewertungen Wir sind vollauf zufrieden und wurden sehr gut vertreten. (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Wassermann
Rechtsanwältin Barbara Wassermann
Anwaltskanzlei Barbara Wassermann, St.-Jakobus-Str. 2c, 86500 Kutzenhausen 7050.4821323151 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Wassermann ist Ihr Ansprechpartner für Produkthaftungsrecht
(05.02.2023) Bin sehr zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicola Bähr-Heinen
Rechtsanwältin Nicola Bähr-Heinen
Rechtsanwaltskanzlei Bähr-Heinen, Koogstr. 50, 25541 Brunsbüttel 6652.0979602254 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Nicola Bähr-Heinen
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva Rombach
Eva Rombach, Weißenburger Straße 20-22, 63739 Aschaffenburg 6862.302745997 km
Arbeitsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Eva Rombach für Rechtsfragen rund um den Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Helmut Böhner
sehr gut
Rechtsanwalt Helmut Böhner
Rechtsanwälte Steuerberater Kießelbach Böhner Groß, Götzenturmstraße 35, 74072 Heilbronn 6913.2652275977 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Helmut Böhner
aus 22 Bewertungen Herr Böhner war sehr gut erreichbar, versuchte realistisch zu beraten und bezog auch die möglichen Gedanken der … (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorothea Hänel-Lange
sehr gut
Rechtsanwältin Dorothea Hänel-Lange
Rechtsanwaltskanzlei Dorothea Hänel-Lange, Am Steintor 6, 06112 Halle (Saale) 6950.0987138874 km
Ihr Recht hat Vorfahrt!
Fachanwältin Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mediation • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Dorothea Hänel-Lange ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Produkthaftungsrecht
aus 131 Bewertungen Einfach sehr tolle Beratung u Vertretung (15.05.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Rainer Paul Still
Rechts- und Fachanwalt Rainer Paul Still
Kanzlei Rainer Paul Still, Devorastraße 1, 56073 Koblenz 6744.3067781459 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Migrationsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Rainer Paul Still unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
(03.03.2023) Fachanwalt Verkehrsrecht- Migrationsrecht-Strafrecht sehr mit der Fall sachlich arbeiten. Lassen sie sich dort gerne …
Profil-Bild Rechtsanwalt Can Christopher Senuysal
sehr gut
Rechtsanwalt Can Christopher Senuysal
BSKP Dr. Broll · Schmitt · Kaufmann & Partner, Schwanenwall 17, 44135 Dortmund 6676.7518750039 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Can Christopher Senuysal ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht gerne behilflich
aus 44 Bewertungen Sehr gute Kompetenz, schnelle Bearbeitung und Rückmeldungen sowie ausgesprochen freundlich. Würde ich immer wieder … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Balzert-Eß
sehr gut
Bürogemeinschaft Thümlein & Kollegen & Rechtsanwältin Balzert-Eß, Poststraße 16, 87439 Kempten (Allgäu) 7062.8488886585 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Simone Balzert-Eß bietet Rat und Unterstützung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 21 Bewertungen Sehr schneller Rückruf für eine Terminvereinbarung Sehr freundlich und Kompetent bei der Beratung (10.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Nelsen
sehr gut
HERDEN PUSKAS KRÜGER & NELSEN, Osterstr. 157, 20255 Hamburg 6715.9918067582 km
Einfach machen
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Jürgen Nelsen für Rechtsfragen rund um den Bereich Produkthaftungsrecht
aus 11 Bewertungen Herr Nelsen hat schon einige Verkehrsrecht-Fälle von mir, sowie auch im Freundes- und Familienkreis, erfolgreich … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Leber
Rechtsanwalt Alexander Leber
Bulex Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Ammannstraße 6, 86167 Augsburg 7062.8656304034 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Leber im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Schwab
sehr gut
Kanzlei Markus Schwab, Bolzstraße 6, 70173 Stuttgart 6930.9106216631 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Schwab gerne zur Verfügung
aus 112 Bewertungen Herr Schwab hat uns im Verfahren von Anfang an bis zur Gerichtsverhandlung bestens beraten und vertreten und konnte … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadin Baier
sehr gut
Rechtsanwältin Nadin Baier
Baier & Partner Rechtsanwälte Fachanwälte, Judengasse 3, 98574 Schmalkalden 6901.4721849987 km
Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen. Sokrates
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Nadin Baier gerne zur Verfügung
aus 13 Bewertungen Mein Job wurde mir gekündigt. Durch die Beratung und Vertretung von Frau Anwältin Baier fängt die Kündigunsfrist erst … (10.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Müller
Rechtsanwalt Thomas Müller
Rechtsanwaltskanzlei Kaiser, Rheinstraße 12, 76829 Landau in der Pfalz 6841.0200736392 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Müller
(24.02.2022) Obwohl ich persönlich meine Angelgenheit für aussichtslos hielt, konnte RA Müller mir aus meiner Situation helfen und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Volquardts
LUHMANN & VOLQUARDTS PartG mbB, Bahnhofstr. 7, 23858 Reinfeld (Holstein) 6733.8756137076 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Volquardts bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 6 Bewertungen Promter Rückruf, kompetente Beratung und Hilfe zum Lösen des Problems. DANKE (07.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Salge
Rechtsanwalt Michael Salge
S & K Rechtsanwälte, Theaterstr. 7, 31141 Hildesheim 6792.7468908223 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Sportrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Michael Salge
(29.04.2021) Herr Salge hat mir bei einem Unfallschaden erfolgreich geholfen. Die Gegenseite der Versicherung wollte mir 50% des …
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Labsch
Rechtsanwalt Joachim Labsch
Rechtsanwälte-Tübingen.com, Doblerstr. 1, 72074 Tübingen 6937.7918034959 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Labsch vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Sören Motzenbäcker
Rechtsanwalt Sören Motzenbäcker
Rechtsanwälte Motzenbäcker & Adam, Zollamtstraße 11, 67663 Kaiserslautern 6805.6578529928 km
Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sören Motzenbäcker bietet im Bereich Produkthaftungsrecht Rechtsberatung und Vertretung
(08.02.2023) Herr Motzenbäcker hat uns nach einem Verkehrsunfall kompetent beraten und gegenüber der gegnerischen Versicherung …
Profil-Bild Rechtsanwalt Niklas Melljes
Rechtsanwalt Niklas Melljes
BridgehouseLaw Germany, Mevissenstraße 3, 50668 Köln 6674.871312432 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Niklas Melljes
(22.06.2023) Herr Melljes hat mich hervorragend in einer komplexen Angelegenheit gegenüber der Sparkasse vertreten. Seine Art der …
Profil-Bild Rechtsanwältin Marina Spiertz
Rechtsanwältin Marina Spiertz
Rechtsanwaltskanzlei Spiertz, Tassilostr. 24 A, 82131 Gauting 7109.6884011392 km
Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Marina Spiertz ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Daniela Nowicki
Rechtsanwältin Dr. Daniela Nowicki
Rechtsanwaltskanzlei Dr. iur. Daniela Nowicki, Willy-Brandt-Platz 9, 42105 Wuppertal 6669.961388722 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Im Bereich Produkthaftungsrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Dr. Daniela Nowicki
(03.11.2022) es wurde schon am Telefon alle relevante Dinge geklärt. Super Beratung, ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit.
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Babette Gäbhard
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Babette Gäbhard
Anwaltskanzlei Dr. Gäbhard, Rumfordstr. 7, 80469 München 7119.5719141631 km
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht! - Jetzt unverbindlich und kostenfrei Kontakt aufnehmen, wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht!
Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Anwaltshaftung • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Babette Gäbhard unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 67 Bewertungen Fr. Gäbhard nimmt sich Zeit in der kostenlosen Erstberatung, selbst wenn sich herausstellt, dass sie, wie in meinem … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Romy Thill
Rechtsanwältin Romy Thill
Kanzlei Romy Thill, Bruchhausenstraße 23, 54290 Trier 6716.9010818663 km
Vertrauen als Voraussetzung - beiderseits.
Strafrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Romy Thill hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
(04.10.2022) Das erste Gespräch war sehr aufschlussreich und Frau Thill konnte meine ersten Fragen sehr gut und zu meiner …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Wegmann
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Kanzlei Frank Wegmann, Brienner Str. 29, 80333 München 7118.5535124184 km
Wirtschaftsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Anwaltshaftung
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Wegmann
aus 21 Bewertungen Herr Wegmann hat mir detailliert explorieren können, was das Problem ist respektive der Konflikt, hat mich dann aber … (19.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produkthaftungsrecht

Fragen und Antworten

  • Produkthaftungsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produkthaftungsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Produkthaftungsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produkthaftungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Im Produkthaftungsrecht lassen sich die Produkthaftung im engeren Sinne und die sogenannte Produzentenhaftung unterscheiden. Bei der Produkthaftung handelt es sich um die besondere Gefährdungshaftung eines Herstellers/Produzenten für Schäden, die durch seine fehlerhafte Ware entstanden sind. Die Produkthaftung ist spezialgesetzlich im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG von 1990) geregelt.

Neben dieser noch jungen Produkthaftung gibt es noch die sogenannte Produzentenhaftung, die von der Rechtsprechung aus dem allgemeinen Deliktsrecht (§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) entwickelt wurde als besondere Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, als es das Produkthaftungsgesetz noch nicht gab.

Produkthaftung nach dem ProdHaftG und Produzentenhaftung nach den §§ 823 ff. BGB unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und sind nebeneinander anwendbar.

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) beruht auf der Umsetzung einer EG-Richtlinie vom 25.07.1985. Das Produkthaftungsgesetz ist in Deutschland am 01.01.1990 in Kraft getreten und wird durch das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ergänzt.

Trotz der Umsetzung dieser Richtlinie gibt es innerhalb der EU keine einheitliche Kodifizierung des Produkthaftungsrechts. Dies kommt u.a. daher, dass die EG-Richtlinie seinerzeit verschiedene Optionen eröffnete, von denen die Einzelstaaten unterschiedlichen Gebrauch gemacht haben.

Produzent haftet unabhängig von Verschulden

Unter Produkthaftung (oft auch: Produzentenhaftung) versteht man die Schadensersatzhaftung des Herstellers einer Ware gegenüber Endabnehmern. Typischerweise besteht zwischen Hersteller und Endabnehmer kein Vertrag, weil die Ware über Zwischenhändler angeboten wird. Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit der Ware beim Endabnehmer entstehen (z.B. Verletzungen durch fehlerhaftes Spielzeug, Verenden von Tieren wegen fehlerhaftem Futter, Verletzung bei Seilbahnabsturz aufgrund Fehlkonstruktion der Seilträger) könnten dann gegenüber dem Hersteller nicht aus Gewährleistungsrecht, positiver Vertragsverletzung oder einem Vertrag zugunsten Dritter geltend gemacht werden.
Hier greift das Produkthaftungsgesetz ein und gewährt dem Geschädigten einen Schadensersatzanspruch für Sachschäden und Personenschäden, die ihm aufgrund des Fehlers am Produkt entstanden sind. Die Besonderheit: der Hersteller haftet unabhängig von seinem Verschulden in Form der Gefährdungshaftung.

Voraussetzung für eine Produkthaftung sind folglich:

  • ein Produkt im Sinne des ProdHaftG
  • ein Fehler an diesem Produkt
  • ein Sachschaden oder Körperschaden beim Endabnehmer
  • der Fehler ist die Ursache für den Schaden

Ob der Hersteller den Fehler verschuldet hat, ist irrelevant.

Davon zu unterscheiden ist das vertragliche Gewährleistungsrecht, welches einen Ausgleich für den Minderwert der Sache selbst gewährt. Ansprüche auf Ersatz oder Reparatur der fehlerhaften Ware ergeben sich daher ausschließlich aus dem allgemeinen Gewährleistungsrecht, d.h. immer zwischen Verkäufer und Käufer. In der Regel hat der Käufer also einen Gewährleistungsanspruch gegen seinen Verkäufer, nicht jedoch gegen den Hersteller.

Das (fehlerhafte) Produkt

Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind bewegliche Sachen und Elektrizität. Nicht dazu gehören landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Jagderzeugnisse, welche noch keiner ersten Verarbeitung unterzogen worden sind.
Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen entspricht, Bei den Sicherheitserwartungen sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere aber die Darbietung des Produkts (v.a. Werbung), der Gebrauch des Produkts, der zu erwarten ist und der Zeitpunkt seines Inverkehrbringens.

Schaden und Schadensursache

Als Schaden werden vom Produkthaftungsgesetz die Tötung oder Verletzung von Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie die Sachbeschädigung erfasst. Bei Sachschäden sind jedoch nur solche gemeint, die nicht das Produkt selbst betreffen, sondern an anderen Sachen entstanden sind.
Der Fehler des Produkts muss außerdem kausal für den konkreten Schaden sein.

Haftungsausschluss

In einigen Fällen bleibt die Haftung des Herstellers jedoch ausgeschlossen:

  • fehlendes Inverkehrbringen des Produktes (z.B. bei Diebstahl)
  • Fehler ist erst nach dem Inverkehrbringen entstanden (durch unsachgemäße Reparatur)
  • Produkt ist nicht für den Verkauf hergestellt (nur Eigenbedarf)
  • Produkt entsprach zwingenden Rechtsvorschriften (nicht dazu gehören aber DIN-Normen oder VDE-Vorschriften)
  • Fehler konnte nach dem Stand von Technik und Wissenschaft zur Zeit des Inverkehrbringens nicht erkannt werden
  • das Teilprodukt eines Zulieferers war sich genommen fehlerfrei und der Fehler ist erst durch die Herstellung des Endprodukts entstanden

Haftungsbegrenzung und Verjährung

Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers ist im Fall der Verletzung von Personen auf einen Höchstbetrag von 85 Millionen € begrenzt, unabhängig von der Zahl der Geschädigten.

Immaterielle Schadensersatzansprüche sind nach dem Produkthaftungsgesetz nicht vorgesehen( gemäß der EG-Richtlinie). Hierfür ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zum Deliktsrecht zurückzugreifen, z.B. für Schmerzensgeldansprüche auf §§ 823, 253 Abs. 2 BGB).

Die Verjährung der Ansprüche tritt drei Jahre nach Kenntnis des Geschädigten von Fehler und Ersatzpflichtigem bzw. zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts ein.

Beispiele für Fehler im Rahmen der Produkthaftung:

  • Konstruktionsfehler: Fehler, die allen Produkten der gleichen Serie anhaften
  • Fabrikationsfehler: Produktfehler, die nur einzelne Stücke einer Serie betreffen (Ausnahme: sog. Ausreißer sind von der Haftung ausgenommen)
  • Instruktionsfehler: mangelhafte Gebrauchsanweisungen oder nicht ausreichende Warnungen vor gefahrbringenden Eigenschaften
  • Produktbeobachtungsfehler: beziehen sich auf bislang noch unbekannt gebliebene schädliche Eigenschaften, die erst nach Inverkehrbringen des Produkts bekannt werden
  • Organisationsverantwortung: Ausgestaltung der betrieblichen Organisation, damit Fehlerquellen entdeckt und beseitigt werden.

Wer haftet nach dem ProdHaftG?

Grundsätzlich gilt, dass der Hersteller gegenüber dem Endabnehmer für die von seinem Produkt verursachten Schäden einzustehen hat. Hersteller ist auch, wer nur einen Teil oder einen Grundstoff des Endprodukts hergestellt hat oder sich durch Kennzeichnung auf dem Produkt als Hersteller ausgibt.
Wird das Produkt in den EU-Raum eingeführt, so gilt auch der Importeur als Hersteller. Damit soll sichergestellt werden, dass der Geschädigte in jedem Fall einen Haftungsverpflichteten innerhalb der EU hat und nicht aufgrund des Auslandsimports schutzlos wird.
Sollte der Hersteller gar nicht festgestellt werden können, so haftet sogar der Lieferant dem Kunden nach dem ProdHaftG, es sei denn, er kann innerhalb eines Monats nachdem der Kunde ihn über seine Ansprüche informiert hat, den Hersteller oder Lieferanten/Importeur benennen, von dem er die Ware bezogen hat.

Soweit mehrere Hersteller oder Lieferanten für den Schaden haften, haften sie als Gesamtschuldner nebeneinander. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, von wem er welchen Betrag der Schadenssummer verlangt.

Beweislast

Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Wenn streitig ist, ob die Ersatzpflicht eventuell ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast dafür.

Haftung nach der Produzentenhaftung

Neben den speziellen Ansprüchen aus dem ProdHaftG können auch Ansprüche aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (insb. Produzentenhaftung) bestehen. Bei den vertraglichen Ansprüchen ist insbesondere an das Gewährleistungsrecht zu denken, das z.B. Ersatz für das fehlerhafte Produkt selbst beinhaltet.

Etwaige Folgeschäden, die das fehlerhafte Produkt verursacht, wurden vor Einführung des ProdHaftG im Rahmen der allgemeinen deliktischen Haftung erfasst. Die Rechtsprechung hat im Rahmen des Deliktsrechts (§§ 823 ff. BGB) die sogenannte Produzentenhaftung entwickelt. Die Produzentenhaftung kann weiter gehen als die Produkthaftung, weil sie beispielsweise auch für Schäden an der fehlerhaften Sache selbst eintritt und es weder eine Haftungsgrenze noch eine Selbstbeteiligung gibt.

Der entscheidende Unterschied zur Produkthaftung nach ProdHaftG besteht in der Frage nach dem Verschulden. Während das ProdHaftG den Anspruch auf Schadensersatz auch dann gewährt, wenn der Hersteller den Fehler nicht verschuldet hat, ist Voraussetzung für die Produzentenhaftung das Verschulden des Herstellers.

Voraussetzungen der Produzentenhaftung

Die Produzentenhaftung leitet sich aus § 832 BGB ab. Der Hersteller/ist zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, wenn er ein Produkt herstellt und in Verkehr bringt, und dabei die wesentlichen Verkehrssicherungspflichten verletzt. Er muss die aus dem Produkt drohenden Gefahren möglichst gering halten. Ist das Produkt aufgrund seiner schuldhaften Verletzung von Verkehrssicherungspflichten fehlerhaft, so haftet er jedem, der typischerweise mit dem Gegenstand in Verbindung kommen kann, für den Schaden, der diesem durch das Produkt entsteht.

Vom Schadensersatz erfasst sind sowohl die Schäden an Körper, Gesundheit, Sachgegenständen oder anderen Rechtsgütern als auch der Schaden am Produkt selbst. Anders als bei der Produkthaftung gibt es hierbei jedoch keine Haftungsbegrenzung nach oben, es ist stets jedem einzelnen Geschädigten der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

Wer haftet aus Produzentenhaftung?

Alle Personen, die bei der Entstehung eines Fehlers ursächlich und schuldhaft beteiligt sind, haften als Gesamtschuldner, d. h. dem Geschädigten bleibt freigestellt, von wem er Schadensersatz verlangt.

Hinweis: Die Haftung gegenüber dem Geschädigten kann keinesfalls durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden.

Beweislast

Ein Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Geschädigter hat regelmäßig erhebliche Beweisschwierigkeiten, dem Hersteller bei Vorliegen eines fehlerhaften Produkts das Verschulden nachzuweisen, da er keinen Einblick in die internen Produktionsabläufe und -Organisation hat. Zu seiner Erleichterung wird daher eine sog. Beweislastumkehr vorgenommen, d.h. wenn der Beschädigte darlegt, dass das fehlerhafte Produkt zu seinem nachgewiesenen Schaden geführt hat, muss der Hersteller seine Schuldlosigkeit am Vorliegen des Fehlers beweisen – anderenfalls trifft ihn die Haftung.

(WEI)

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