250 Anwälte für Zwangsverwaltung | Seite 8

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Profil-Bild Spanischer Anwalt (Abogado) Unai Mieza Arana LL.M
RBS, Barroeta Aldamar, 7- 4ºi, 48001 Bilbao, Spanien 6398.7007445527 km
Zivilprozessrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Spanischer Anwalt (Abogado) Unai Mieza Arana LL.M ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Zwangsverwaltung
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Goczol
Rechtsanwalt Christian Goczol
G & S Rechtsanwälte, Alexanderstr. 42, 70182 Stuttgart 6931.7997299298 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Christian Goczol ist Ihr Ansprechpartner für Zwangsverwaltung
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Jannack
sehr gut
Rechtsanwalt Torsten Jannack
Torsten Jannack | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kleppingstr. 20, 44135 Dortmund 6676.5619440118 km
Arbeitsrechtliche Probleme unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte der Mandantschaft zu lösen, spornt mich an.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Zwangsverwaltung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Torsten Jannack gerne zur Verfügung
aus 77 Bewertungen Herr jannack hat mich sehr gut beraten und vor Gericht vertreten. Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit und würde … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gotthard Brand
Rechtsanwalt Gotthard Brand
Brand Müller Dr. Port Rechtsanwälte PartGmbB, Humboldtstr. 4, 34117 Kassel 6810.4086829078 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Gotthard Brand ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Zwangsverwaltung
aus 8 Bewertungen Die Nachfrage von anwalt.de ist zu schnell, auf jeden Fall bin ich froh einen Anwalt gefunden zu haben, der mir bei … (14.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Nöbel
Rechtsanwalt Markus Nöbel
Rechtsanwaltskanzlei Markus Nöbel, Kerpstr. 11, 53844 Troisdorf 6692.8537722202 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Nöbel vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung
(30.10.2018) Sehr schnelle genaue Analyse mit plausiblen Ratschlägen, die man als Ratsuchender gut versteht und umsetzen kann. Ich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel F. Schütz
Rechtsanwalt Daniel F. Schütz
Anwaltskanzlei Daniel F. SCHÜTZ, Cours des Bastions 5, 1205 Genf, Schweiz 6877.2189564489 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Daniel F. Schütz
(12.07.2022) Herr RA Daniel F. Schütz war uns, der Ruby Hotelgruppe, u.a. mit Sitz in Zürich, zur Erlangung der Betriebsbewilligung …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Brück
Rechtsanwalt Frank Brück
Kanzlei Frank Brück, Talstr. 55, 66424 Homburg 6784.4469895244 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Verkehrsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Zwangsverwaltung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Brück
aus 9 Bewertungen Mein Anliegen bezüglich unwiderruflichen Bezugsrecht bei einer Versicherung, wurde schnell und konkret beantwortet. … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. RPfl. (FH) Ernst Scharr
Rechtsanwalt Dipl. RPfl. (FH) Ernst Scharr
Rechtsanwaltskanzlei Ernst Scharr, Hauptstr. 9, 92259 Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg 7041.1270392752 km
Recht haben ist kein Zufall - Recht bekommen sollte es auch nicht sein
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Zwangsverwaltung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dipl. RPfl. (FH) Ernst Scharr
aus 5 Bewertungen Herr Scharr hat mich in meiner Angelegenheit kompetent, umfassend und stets freundlich beraten und betreut. Ich wurde … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Phil J. Stange
Kanzlei Phil J. Stange, Wikingerstr. 4, 24143 Kiel 6688.7819004424 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Phil J. Stange vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung
(20.03.2024) Das ist der beste Anwalt den man jeden entfehlen kann immer erreichbar und hilft sehr schnell bin sehr zufrieden …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. György Arányi
sehr gut
Kanzlei Dr. Arányi, Budapest, Stollár Béla u., 4, 1055, Ungarn 7619.9772054449 km
Erbrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. György Arányi hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Zwangsverwaltung
aus 19 Bewertungen Gute Beratung und Professionelle Abwicklung meines Anliegens , Sehr zu empfehlen ! (19.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kornelia Saß
sehr gut
Rechtsanwältin Kornelia Saß
Kanzlei Kornelia Saß, Bayerischer Platz 5, 10779 Berlin 6972.9160917131 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Kornelia Saß – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Zwangsverwaltung
aus 10 Bewertungen Hatte kompliziertes Problem im Scheidungsprozess, hat kurz zurückgerufen und sehr klar und verständlich Lösung … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Hölzlwimmer
Kanzlei Claudia Hölzlwimmer, Leopoldstraße 72, 80802 München 7118.5907576182 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Hölzlwimmer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Zwangsverwaltung
(01.11.2023) Sehr freundlich und kompetente Anwältin.
Profil-Bild Rechtsanwältin Marion Teraske
sehr gut
Kanzlei Marion Teraske, Vorgebirgsstraße 19a, 50321 Brühl 6677.5997480439 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung bietet Frau Rechtsanwältin Marion Teraske
aus 11 Bewertungen Alles bestens! (10.03.2021)
Profil-Bild Abogado Rodolfo Belles Roca
sehr gut
Abogado Rodolfo Belles Roca
Kanzlei R. Bellés Roca, Ratzeburger Allee 14a, 23564 Lübeck 6744.3927096729 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsanwalt Herr Abogado Rodolfo Belles Roca bietet im Bereich Zwangsverwaltung Rechtsberatung und Vertretung
aus 55 Bewertungen Herr Bellés Roca hat mich sehr gut beraten und informiert. Er arbeitet mit einem ortsansässigen Notar zusammen, was … (02.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Giuseppe Sabetta
Rechtsanwalt Dr. Giuseppe Sabetta
Stelter.Gottstein.Kollegen – Rechtsanwälte │ Notare │ Fachanwälte, Lange Straße 23, 27232 Sulingen 6696.2240337283 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Giuseppe Sabetta - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Zwangsverwaltung
Profil-Bild Avvocato Franziska Brigitte Goller
sehr gut
Studio Legale Goller, Via Pietrasantina, 2/C, San Giuliano Terme, Italien 7303.5350361154 km
Außergerichtliche Möglichkeiten auzuschöpfen ist mir wichtig
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsanwältin Frau Avvocato Franziska Brigitte Goller hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Zwangsverwaltung
aus 17 Bewertungen Schnelle und Kompetente Bearbeitung, sehr freundlich (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Walther
sehr gut
Kanzlei Thomas Walther, Wernigeroder Weg 17, 22455 Hamburg 6712.9976590125 km
Schnelle, professionelle und dabei immer persönliche Rechtsberatung für Sie. Das ist mein Anspruch.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Walther ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung gerne behilflich
aus 43 Bewertungen Herr Walther nahm sich Zeit und war kompetent, (09.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carl-Heinrich Klek
Rechtsanwalt Carl-Heinrich Klek
Kanzlei Klek, Borsigstrasse 6, 63150 Heusenstamm 6836.7228510761 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Carl-Heinrich Klek - Ihr juristischer Beistand im Bereich Zwangsverwaltung
aus 7 Bewertungen Bin sehr zu Frieden kann echt weiter empfehlen. Kennt sich sehr gut aus . Mfg Yasin tuzcu (11.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Schniederjann
sehr gut
Falk |Schniederjann Rechtsanwältinnen und Fachanwältinnen in Bürogemeinschaft, Driburger Str. 44, 33100 Paderborn 6745.3203893895 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Zwangsverwaltung bietet Frau Rechtsanwältin Monika Schniederjann
aus 63 Bewertungen Eine sehr kompetente Kanzlei, schnelle Bearbeitung unseres Falls. Sehr gute Komunikation. Wir sind rundum zufrieden. (25.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Neumann Maître en Droit
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Neumann Maître en Droit
kanzlei 2vier2, Wildunger Str. 1, 60487 Frankfurt am Main 6823.4882416887 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilprozessrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Neumann Maître en Droit - Ihr juristischer Beistand im Bereich Zwangsverwaltung
aus 10 Bewertungen Herr Neumann hat mich schnellstens auf den Boden der Tatsachen gebracht. Er hat mir deutlich und verständlich mein … (28.04.2023)
Profil-Bild Maître Margot Felgenträger
Kanzlei Margot Felgenträger, 80, Rue Saint Louis en l’Ile, 75004 Paris, Frankreich 6487.004407443 km
Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Internationales Recht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Zwangsverwaltung hilft Ihnen Rechtsanwältin Frau Maître Margot Felgenträger
(29.06.2023) Maître Margot Felgenträger hat mit mir ein sehr gutes und hilfreiches Erstberatungsgespräch zu meinem Problem geführt. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Graf-van Geldern
Rechtsanwältin Verena Graf-van Geldern
Anwaltskanzlei Graf-van Geldern, Westwall 155, 47798 Krefeld 6629.8641451841 km
Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser!
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Zwangsverwaltung beantwortet Frau Rechtsanwältin Verena Graf-van Geldern
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Vasiliki Chalkiadaki LL.M.
Rechtsanwältin Dr. Vasiliki Chalkiadaki LL.M.
Themida Legal - Kanzlei Dr. Chalkiadaki, LL.M., Ledererstraße 19, 80331 München 7119.5345809761 km
Themida Legal — Wo Gerechtigkeit auf Expertise trifft
Arbeitsrecht • Strafrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilprozessrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Vasiliki Chalkiadaki LL.M. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Zwangsverwaltung
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Sommerfeld
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Sommerfeld
Kanzlei Sommerfeld, Bertha-von-Suttner-Allee 4, 21614 Buxtehude 6706.9643024701 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Zwangsverwaltung beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Sommerfeld
aus 16 Bewertungen Herr RA Sommerfeld hat mit scharf formulierten Schriftsätzen schon mehrfach und sehr erfolgreich geholfen, offene … (29.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Zwangsverwaltung

Fragen und Antworten

  • Zwangsverwaltung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Zwangsverwaltung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zwangsverwaltung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Zwangsverwaltung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zwangsverwaltung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Zwangsverwaltung ist eine Art der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen. Sie ist nur wegen Geldforderungen möglich. Sie kann sich auf ein Grundstück insgesamt aber auch nur auf Bruchteile davon beziehen. So etwa bei Miteigentum an einem Grundstück. Ebenso unter Zwangsverwaltung geraten kann eine Eigentumswohnung als Sondereigentum. Außerdem möglich ist die Zwangsverwaltung grundstücksgleicher Rechte, wie sie z. B. ein Erbbaurecht oder ein Nießbrauch darstellen. Dagegen ist keine Zwangsverwaltung bei Objekten einer Gesamthandsgemeinschaft und damit etwa nicht von Immobilien einer Erbengemeinschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) möglich.

Außer durch Zwangsverwaltung kann ein Gläubiger auch durch Zwangsversteigerung in unbewegliches Vermögen vollstrecken. Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung sind dabei zeitgleich möglich. Sie erfolgen jedoch in getrennten Verfahren. Die Zwangsverwaltung kann aber bei der Vorbereitung einer Zwangsversteigerung helfen. In dieser Beziehung kann ein Gutachter ein unter Zwangsverwaltung stehendes Grundstück leichter betreten, damit er dessen Verkehrswert ermittelt. Denn über den Zutritt aufs Grundstück entscheidet anstelle des Eigentümers nun der Zwangsverwalter.

Dritte Möglichkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen ist bei Beträgen über 750 Euro die zwangsweise Eintragung einer Sicherungshypothek. Diese deshalb auch als Zwangshypothek bezeichnete Hypothek sichert einem Gläubiger dabei nur den Rang seiner Forderung. Geld erhält er nicht. Zu diesem Zweck von ihm vorgenommene Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung erfolgen dann allerdings im durch die Sicherungshypothek gesicherten Rang. Bei einer zuvor eingetragenen Vormerkung kann die durch sie begünstigte Person allerdings die Löschung der Hypothek verlangen.

Gesetzliche Grundlagen der Zwangsverwaltung

Die gesetzliche Grundlage der Zwangsverwaltung ist die Zivilprozessordnung (ZPO). § 869 ZPO gemäß erfolgt die besondere Regelung durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). In Ergänzung zu ZPO und ZVG bestimmt die Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) die Aufgaben des Zwangsverwalters.

Voraussetzungen der Zwangsverwaltung

Die Zwangsvollstreckung erfolgt auf Antrag eines Gläubigers. Sie setzt die Zustellung eines mit Klausel versehenen vollstreckbaren Titels an den Schuldner voraus. Vollstreckungstitel sind insbesondere Urteil, Beschluss, Kostenfestsetzungsbeschluss, Prozessvergleich, vollstreckbare Urkunde, Schiedsspruch, Anwaltsvergleich und Europäischer Zahlungsbefehl. Das zuständige Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück oder die Eigentumswohnung liegt, erlässt als Vollstreckungsgericht ein dort tätiger Rechtspfleger einen Anordnungsbeschluss. Die Anordnung der Zwangsverwaltung wird daraufhin im Grundbuch vermerkt. Die Eintragung des Zwangsverwaltungsvermerks stellt gleichzeitig die Beschlagnahme dar.

Ablauf der Zwangsverwaltung

Zudem bestellt das Gericht mit dem Anordnungsbeschluss einen Zwangsverwalter. Damit der Zwangsverwalter an seiner Stelle agieren kann, erhält er eine sogenannte Bestallungsurkunde. Diese dient ihm als Ausweis im Rechtsverkehr gegenüber Dritten wie etwa Mietern, Behörden, Versicherungen oder Versorgungsunternehmen. Der Zwangsverwalter ist jedoch kein Beamter oder Amtsträger. Er unterliegt daher nicht der Amtshaftung, wenn er eine Pflichtverletzung begangen hat.

Im nächsten Schritt nimmt der Zwangsverwalter die Immobilie in Besitz. Das kann auf verschiedene Weise erfolgen. Selten erfolgt die Übergabe direkt durch das Gericht. Stattdessen ermächtigt es den Zwangsverwalter regelmäßig selbst zur Inbesitznahme. Insbesondere bei zu erwartendem Widerstand kann der Zwangsverwalter sich von einem Gerichtsvollzieher bei der Inbesitznahme helfen lassen.

Dem Zwangsverwalter sind vom Eigentümer alle Schlüssel und für das Grundstück relevante Urkunden wie Mietverträge, Versicherungspolicen oder Grundsteuerbescheide zu übergeben. Herauszugeben ist bei vermieteten Objekten auch eine Mietkaution. Der Eigentümer muss dem Zwangsverwalter zudem Auskunft auf seine Fragen geben.

Kosten, die durch fehlende Mitwirkung des Eigentümers entstehen, gehen als Teil der Zwangsverwaltungsmasse am Ende zu seinen Lasten. Der Zwangsverwalter muss über die Inbesitznahme einen Bericht erstellen. Diesen auch als Inbesitznahmeprotokoll bezeichneten Inbesitznahmebericht muss er anschließend innerhalb von drei bis vier Wochen nach der Beschlagnahme dem Gericht übergeben.

Folgen der Zwangsverwaltung

Der Zwangsverwalter verwaltet fortan die Immobilie treuhänderisch. Die Rechte des Eigentümers sind entsprechend beschnitten. Im Rahmen seiner Aufgaben schließt der Zwangsverwalter nun beispielsweise Mietverträge oder Versicherungsverträge ab oder erklärt deren Kündigung.

Der Gläubiger erhält im Wege der Zwangsverwaltung die Erträge – rechtlich die sog. Nutzungen – des Grundstücks. Zumeist sind das Miete oder Pacht. Denkbar sind aber auch Erträge, die sich aus dem Verkauf von Rohstoffen bzw. von Nutzpflanzen ergeben. Gegebenenfalls steht dem Gläubiger aber auch die Leistung einer Versicherung zu, die sich nach einem Brandschaden ergibt.

Lässt eine Immobilie keine oder nur geringe Erträge erwarten, macht die Zwangsverwaltung wenig Sinn. In diesem Fall ist die Zwangsversteigerung, bei der die Verwertung der Immobilie durch Versteigerung erfolgt, sinnvoller. In der Praxis erfolgt die Zwangsverwaltung daher nur bei Ertragsimmobilien. Beispiele dafür sind ein Mietshaus, eine Lagerhalle, ein Hotel oder ein landwirtschaftlicher Betrieb, wobei im letzteren Fall häufig der Schuldner als Verwalter bestellt wird. Kurz gesagt, erfasst die Zwangsverwaltung den Ertragswert die Zwangsversteigerung erfasst dagegen den Verkehrswert.

In der Praxis erfolgen Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung häufig parallel. Ein Gläubiger kann dadurch bereits Erträge zur Tilgung von Schulden in der Zeit bis zum bis dato noch ungewissen Ausgang und Erlös der Zwangsversteigerung erhalten.

Aufgaben des Zwangsverwalters

Die Aufgaben des Zwangsverwalters regelt § 152 ZVG. Für darüber hinausgehende Aufgaben benötigt er die gerichtliche Zustimmung.

Sicherstellen einer angemessenen Versicherung ggf. durch Abschluss eines Versicherungsvertrags

Der Zwangsverwalter muss unverzüglich klären, ob das Objekt ausreichend versichert ist. Die Versicherungsleistung muss dem Wert entsprechen. Ansonsten haftet der Verwalter für Deckungslücken, die der oder die Gläubiger gegen ihn und seine berufliche Haftpflicht als Schadenersatz geltend machen können. Gegen den Zwangsverwalter gerichtete Ansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren.

Bewirtschaftung der Immobilie

Der Zwangsverwalter muss das Grundstück bewirtschaften und in seinem Bestand erhalten. Die bisherige Nutzung kann er nicht einfach ändern. Der Zwangsverwalter muss dem Amtsgericht regelmäßig Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegen.

Teilungsplan und Ausschütten der Überschüsse

Nach der Mitteilung des Zwangsverwalters über die finanzielle Situation der Immobilie erstellt das Vollstreckungsgericht bei zu erwartenden Überschüssen einen Teilungsplan. Zur Aufstellung des Teilungsplans beraumt es einen nicht öffentlichen Termin, zu dem es Gläubiger, Schuldner und Zwangsverwalter lädt. Gegen den Teilungsplan ist Widerspruch und Widerspruchsklage möglich. Bei Verfahrensfehlern ist die sofortige Beschwerde statthaft.

Im weiteren Verlauf sind Zahlungen aus der Zwangsverwaltungsmasse an den oder die Gläubiger nur noch aufgrund des Teilungsplans zulässig. Ausgenommen vom Teilungsplan sind Ausgaben für die Verwaltung sowie die Kosten des Verfahrens. Im Übrigen werden die Überschüsse gemäß Teilungsplan auf die Ansprüche verteilt. Die nachträgliche Anmeldung von nicht aus dem Grundbuch ersichtlichen Rechten ist möglich. Lehnt das Gericht den Antrag ab, muss der Betroffene Klage auf Planänderung erheben.

Situationen in der Zwangsverwaltung

Vom Schuldner bewohntes Eigenheim

Auch eine vom Schuldner selbst bewohnte Immobilie kann unter Zwangsverwaltung geraten. Im Rahmen seines Hausstands unentbehrliche Räume sind ihm zu belassen. Frei werdende Räume kann der Zwangsverwalter, sofern praktikabel, vermieten. Der Schuldner muss fremde Personen als Mieter in seinem eigenen Haus dulden.

Folgen für Mieter und Pächter

Der Zwangsverwalter muss die Zwangsverwaltung ggü. den Mietern bzw. Pächtern anzeigen und Zahlungsverbote an entsprechende Drittschuldner beantragen, sodass sie die Miete bzw. Pacht künftig an ihn und nicht mehr an den Vermieter zahlen. Ein bisheriger Mietvertrag bzw. Pachtvertrag bleibt dabei bestehen. Der Zwangsverwalter tritt in die Rechte und Pflichten des Vertrags ein. Mietrückstände muss der Zwangsverwalter rückwirkend bis zu zwölf Monate eintreiben. Bis zu diesem Zeitraum erfasst sie die Zwangsverwaltung. Säumigen Mieter erklärt der Zwangsverwalter die Kündigung und erhebt ggf. Räumungsklage. Unentgeltliche Verträge muss er auflösen. Längeren Leerstand muss er durch baldiges Vermieten der Wohnung oder des Hauses vermeiden. Dabei kann er auch einen Makler zur Mietersuche beauftragen. Die Mietkaution verwaltet fortan der Zwangsverwalter. Er muss sie nach beendetem Mietverhältnis auch dann zurückzahlen, wenn der Schuldner ihm die Kaution nicht übergeben hat. Im Übrigen ist der Zwangsverwalter auch für die Nebenkostenabrechnung zuständig.

Auswirkung auf Wohnungseigentümer

Gerät eine Eigentumswohnung in Zwangsverwaltung, kontaktiert der Zwangsverwalter zunächst die WEG-Verwaltung. Der Verwalter ist verpflichtet, der Wohnungseigentümergemeinschaft geschuldete Beiträge zu leisten. Ist die Eigentumswohnung vermietet, kann er die Miete verwenden, um eventuelle Schulden des Eigentümers gegenüber der Gemeinschaft von Wohnungseigentümern wie insbesondere das Hausgeld zu begleichen. Steht die Eigentumswohnung leer, muss er sie vermieten. Auswirkungen hat die Zwangsverwaltung auch auf Eigentümerversammlung. Der Zwangsverwalter ist zu den Versammlungen der Wohnungseigentümer zu laden. Er hat dabei Stimmrecht und ist zur Anfechtung von Beschlüssen befugt. Auch im Übrigen darf der Zwangsverwalter die Rechte des Wohnungseigentümers wahrnehmen. So darf er etwa auch die Verwaltungsunterlagen der Wohnungseigentumsverwaltung einsehen.

Auswirkung anderer Verfahren auf die Zwangsverwaltung

Zwangsversteigerung während der Zwangsverwaltung

Die Zwangsversteigerung der Immobilie führt zur Aufhebung der Zwangsverwaltung durch das Gericht. Die Aufhebung erfolgt dabei noch nicht mit dem Zuschlag an den Höchstbietenden. Der Aufhebungsbeschluss ergeht in der Regel erst nach erfolgter Abrechnung mit dem neuen Eigentümer.

Insolvenz und Zwangsverwaltung

Ein Insolvenzverfahren neben einer Zwangsverwaltung ist möglich. Sofern die Zwangsverwaltung wegen einer durch ein dingliches Recht gesicherten Forderung – z.B. einer Grundschuld oder Reallast –, oder anderen vorrangigen Forderung – z.B. Hausgeldanspruch, öffentliche Lasten – erfolgt, besteht für Gläubiger ein Absonderungsrecht in der Insolvenz. Dadurch erhalten sie die Miete bzw. Pacht auch bei späterer Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Eine persönliche Forderung – z. B. ein nicht dinglich gesicherter Anspruch auf Rückzahlung von Kredit – ist hingegen nicht insolvenzfest, wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens innerhalb eines Monats nach der Beschlagnahme im gestellt wird. Bei einer Privatinsolvenz sind es entsprechend sogar drei Monate. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine Zwangsverwaltung nicht mehr möglich.

Der Insolvenzverwalter kann die vollständige oder teilweise Einstellung der Zwangsverwaltung beantragen, wenn ihre Fortsetzung eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Insolvenzmasse wesentlich erschwert. Nachteile, die dem betreibenden Gläubiger aus der Einstellung erwachsen, sind dann jedoch durch laufende Zahlungen aus der Insolvenzmasse auszugleichen.

Immobilienverkauf während der Zwangsverwaltung

Neben der Zwangsversteigerung der Immobilie wird auch versucht, diese durch freihändigen Verkauf zu Geld zu machen. Wird die zwangsverwaltete Immobilie im Wege verkauft, dann erhält der Käufer den Besitz nicht vom Schuldner, sondern vom Zwangsverwalter. Der Immobilienkaufvertrag ermöglicht das durch eine Abtretung an den Schuldner. Die Zwangsverwaltung endet, wenn alle Abrechnungen erfolgt sind.

Rücknahme des Antrags auf Zwangsverwaltung

Nach dem Verkauf erfolgt oft die uneingeschränkte Antragsrücknahme durch den Gläubiger. Diese führt zur Aufhebung und Beendigung der Zwangsverwaltung. Die Restmasse fällt an den Schuldner zurück. Das gilt auch, wenn er eine Abtretung der Überschüsse mit dem Schuldner vereinbart hat. Eine beschränkte Antragsrücknahme kann das verhindern, verlangt jedoch spezielle Kenntnisse bei der Umsetzung.

Alternativen zur Zwangsverwaltung

Kalte Zwangsverwaltung

Bei der kalten Zwangsverwaltung wird von den Regeln der gerichtlichen Zwangsverwaltung abgewichen, um Zeit und Kosten zu sparen. Grundlage ist eine Vereinbarung der Gläubiger mit dem Insolvenzverwalter. Die Vereinbarung kann differenziert auf Fragen der Verwaltung und Verwertung eingehen.

Außergerichtliche Institutsverwaltung

Eine Beteiligung an den Erträgen unter Verzicht auf die Zwangsverwaltung stellt auch die außergerichtliche Institutsverwaltung dar. Sie erfolgt häufiger durch eine Bank im Einvernehmen mit den Schuldnern von Darlehen. Grund ist, dass die den Darlehensverträgen zugrunde liegenden AGB regelmäßig die Abtretung von Miet- bzw. Pachteinnahmen vorsehen.

Kosten der Zwangsverwaltung

Gerichtskosten

Die Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung oder über den Beitritt zum Verfahren kostet pauschal 100 Euro (Nr. 2220 KV GKG). Für jedes Jahr der Zwangsverwaltung ist zudem eine Verfahrensgebühr zu entrichten (Nr. 2221 KV GKG). Deren Berechnungsgrundlage ist die Summe der jährlichen Bruttoeinkünfte.

Zwangsverwalterkosten

Der Verwalter hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung sowie auf Erstattung seiner Auslagen. Außerdem kann er die von ihm zu zahlende Umsatzsteuer verlangen. Bei vermieteten oder verpachteten Grundstücken erhält der Verwalter 10 Prozent des für den Zeitraum der Verwaltung an Mieten oder Pachten eingezogenen Bruttobetrags inklusive der Nebenkosten. Andernfalls erhält er eine Vergütung auf Stundenbasis. Die Mindestvergütung bei Inbesitznahme durch den Zwangsverwalter beträgt 600 Euro. Ein als Zwangsverwalter tätiger Rechtsanwalt kann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen, wenn ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Verwalter die Tätigkeit einem Rechtsanwalt übertragen hätte.

Der Zwangsverwalter kann zudem von den Gläubigern einen Vorschuss verlangen, sofern die gegenwärtigen Einnahmen nicht dafür ausreichen. Vorschüsse können etwa für Reparaturkosten des Hausdachs oder eine vom Verwalter abzuschließende Gebäudeversicherung notwendig werden. Bei Nichtzahlung droht die Aufhebung der Zwangsverwaltung durch das Gericht.

Rechtsanwaltskosten

Bei Hinzuziehen eines Rechtsanwalts entstehen für den Antragsteller zudem Anwaltsgebühren. Sie lassen sich bei entsprechender Anmeldung später gemeinsam mit dem Hauptanspruch geltend machen.

(GUE)

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