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Erbfolge - was Sie wissen und beachten müssen!

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Erbfolge - was Sie wissen und beachten müssen!
  • Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge.
  • Sie gilt auch, wenn ein Testament unwirksam ist, erfolgreich angefochten oder widerrufen wurde.
  • Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn die testamentarische Erbeinsetzung ausgeschlagen wurde.
  • Verwandte erben entsprechend ihrem Verwandtschaftsgrad.

Wann gilt die gesetzliche Erbfolge?

Falls es kein Testament oder keinen Erbvertrag gibt, legt der Gesetzgeber per Gesetz fest, wer erben soll. Dies wird auch als „gesetzliche Erbfolge“ oder „gesetzliches Erbrecht“ bezeichnet und legt fest, wer einen gesetzlichen Erbanspruch hat. Darüber hinaus gilt die gesetzliche Erbfolge, wenn ein Testament unwirksam ist, eine Testamentsanfechtung erfolgreich war oder ein Testament zu Lebzeiten widerrufen wurde.

Wie viel erben die Verwandten?

Wenn kein anderer Erbe festgelegt wurde, erben die Angehörigen des Erblassers. Wer wie viel erbt, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Dabei werden Verwandte in verschiedene sog. „Ordnungen“ eingeteilt. Als Erstes erben Verwandte erster Ordnung, danach Verwandte zweiter Ordnung und zuletzt Verwandte dritter Ordnung. Dies bedeutet, dass Verwandte zweiter Ordnung erst dann erben, wenn es keine Verwandten erster Ordnung gibt etc.

  • Verwandte erster Ordnung

Als Verwandte erster Ordnung gelten direkte Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder, Enkel und Urenkel. Zu den direkten Nachkommen des Verstorbenen gehören auch nichteheliche und adoptierte Kinder. Auch Kinder, die nicht vom Erblasser abstammen, aber während der Ehe geboren wurden, gehören zu Verwandten erster Ordnung. Entscheidend ist, dass der Erblasser die Vaterschaft anerkannt hat und dass ein Verwandtschaftsverhältnis, zumindest rechtlich, besteht. Stief- und Pflegekinder gelten dagegen nicht als Verwandte erster Ordnung.

  • Verwandte zweiter Ordnung

Die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Geschwister, Neffen und Nichten, zählen zur zweiten Ordnung. Wenn es keine Verwandten erster Ordnung gibt und beide Eltern noch leben, fällt der Nachlass des Verstorbenen zu gleichen Teilen an die Eltern. Falls ein Elternteil bereits verstorben ist, erbt der überlebende Ehegatte 50 % und die Geschwister den Rest.

  • Verwandte dritter Ordnung

Sowohl die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Cousinen und Cousin) sind Verwandte der dritten Ordnung. Auch hier gilt: Wenn die Großeltern bereits verstorben sind, erben deren Kinder und deren Abkömmlinge, also Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen.

  •  Verwandte vierter Ordnung

Urgroßeltern, Großonkel, Großtanten, Großcousinen und Großcousins sind Verwandte vierter Ordnung.

Wie viel erbt der Ehegatte?

Viele gehen davon aus, dass der überlebende Ehepartner automatisch Alleinerbe wird, wenn der Ehegatte verstorben ist. Das ist jedoch nur der Fall, wenn es weder Kinder des Verstorbenen, noch Eltern und deren Abkömmlinge oder Großeltern des Verstorbenen gibt, denen ein gesetzliches Erbrecht zustehen würde.

Der Ehegatte bzw. Lebenspartner kann nur erben, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt des Erbfalls bestanden hat. Das bedeutet, dass die Ehe weder rechtskräftig geschieden noch für nichtig erklärt werden darf. Wenn der Erblasser bereits die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hat, kann der überlebende Noch-Ehegatte keinen erbrechtlichen Anspruch geltend machen.

Obwohl Ehegatten nicht miteinander verwandt sind, steht ihnen ein gesetzliches Erbrecht zu. Die Höhe des Erbteils ist abhängig von folgenden Fragen:

  • Gibt es Verwandte des Erblassers?
  •  Zu welcher Ordnung gehören sie?
  • In welchem ehelichen Güterstand bestand die Ehe beim Tod des Ehegatten?

Wenn es kein Testament oder keinen Erbvertrag gibt, erbt der Ehepartner des Erblassers neben dessen Kindern und bildet mit ihnen zusammen eine Erbengemeinschaft. Der eheliche Güterstand bestimmt dabei die Höhe des Erbteils:

  • Zugewinngemeinschaft
  • Gütertrennung
  • Gütergemeinschaft

Wie hoch ist der Erbteil des Ehegatten bei einer Zugewinngemeinschaft?

Eine Zugewinngemeinschaft liegt vor, wenn es keinen Ehevertrag gibt. In diesem Fall erbt der überlebende Ehepartner neben den Kindern des Verstorbenen ein Viertel der Erbmasse (§ 1931 Abs. 1 BGB) sowie ein weiteres Viertel als sog. „pauschalen Zugewinnausgleich“ (§§ 1931 Abs. 3, 1371 BGB).

Beispiel:

  • Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern erbt der Ehegatte die Hälfte des Nachlasses, die beiden Kinder je ein Viertel.
  • Wenn die Ehe kinderlos geblieben ist, erbt der Ehegatte drei Viertel des Nachlasses, ein Viertel können Verwandte zweiter Ordnung beanspruchen (z. B. Eltern, Geschwister).

Wie viel erbt der Ehegatte im Falle einer Gütertrennung?

Falls in einem Ehevertrag Gütertrennung vereinbart wurde, so erbt der überlebende Ehepartner

  • neben Verwandten erster Ordnung ein Viertel des Nachlasses
  • neben Verwandten zweiter Ordnung die Hälfte des Nachlasses.

Wenn es nur Erben der dritten Ordnung gibt, geht der komplette Nachlass an den überlebenden Ehegatten.

Wie viel erbt der Ehegatte bei einer Gütergemeinschaft?

Wurde im Ehevertrag eine Gütergemeinschaft vereinbart, so gilt die gesetzliche Erbfolge. In diesem Fall hat der überlebende Ehegatte neben Erben erster Ordnung Anspruch auf ein Viertel des Nachlasses. Falls es keine Erben erster Ordnung gibt, erhöht sich der Erbteil auf die Hälfte des Nachlasses, wenn es Erben der zweiten oder dritten Ordnung gibt.

Wann erbt der Staat?

Wenn im Erbfall kein Ehegatte oder erbberechtigte Verwandte ermittelt werden konnte oder alle Erben das Erbe ausgeschlagen haben, wird dasjenige Bundesland gesetzlicher Erbe des Erblassers, in dem er gelebt hat (§ 1936 BGB). Dies geschieht aber erst, nachdem umfangreiche Ermittlungen ergebnislos geblieben sind und keine lebende Verwandten des Erblassers gefunden werden konnten.

Foto(s): ©AdobeStock

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Rechtstipps zu "Erbfolge" | Seite 47

  • 02.11.2009 Rechtsanwalt Sascha Keller
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  • 27.10.2009 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
    „… Kinder erbrechtlich gleich behandeln wollen, kann die gesetzliche Erbfolge nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen. Bei dieser Konstellation müssen die Eheleute bzw. Partner bzw. Eltern der Familie …“ Weiterlesen
  • 29.09.2009 K & K Rechtsanwälte Dr. Kreienberg & Kuntz
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  • 28.08.2009 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
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  • 29.06.2009 Rechtsanwalt Dr. Michael Zecher Vorsorgeanwalt
    „… getroffen wird, bedeutet dies gesetzliche Erbfolge. Gesetzliche Erbfolge bei Gütergemeinschaft bedeutet, dass die Witwe 1/4 erbt, und die restlichen 3/4 sich auf die Kinder verteilen, das heißt jedes Kind 3 …“ Weiterlesen
  • 12.05.2009 Fachanwalts- und Notarkanzlei Watz & Frey
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  • 27.04.2009 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… verhält es sich dagegen bei der gewillkürten Erbfolge: Wer aufgrund eines Erbvertrags oder eines Testaments Erbe wird, muss bei der Beantragung es Erbscheins diese Urkunden nicht vorlegen …“ Weiterlesen
  • 03.03.2009 Löber Steinmetz & García
    „… Testaments oder aufgrund gesetzlicher Erbfolge ein Erbschein in der Bundesrepublik beantragt werden?) die nötigen Schritte in die Wege zu leiten. Die Frist in erbschaftsteuerlicher Hinsicht (Abgabe …“ Weiterlesen
  • 25.02.2009 Rechtsanwälte Schulte & Kollegen
    „… die Gestaltung von Testamenten oder um die vorweggenommene Erbfolge machen müssen. Erbschaftsteuerbelastungen bestehen bereits ab einem zu übertragenden Vermögen von über 20.000€. Hinzu kommt …“ Weiterlesen
  • 29.09.2008 Löber Steinmetz & García
    „… . Die Rechtsnachfolge muss belegt werden durch Testament oder durch Nachweis der gesetzlichen Erbfolge. Testamente dürfen privatschriftlich oder notariell errichtet werden, vor deutschen …“ Weiterlesen
  • 22.08.2008 Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.
    „… ", das heißt, aufgrund gesetzlicher und auch testamentarischer Erbfolge, zu erklären. 3. Welche Frist gilt für die Ausschlagung? Die Ausschlagung ist nur wirksam, wenn die Erklärung innerhalb einer Frist …“ Weiterlesen
  • 24.06.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… zur Verfügung stehen soll. Württembergische Lösung Eine Alternative zum Berliner Testament bildet die sog. Württembergische Lösung. Grundsätzlich bleibt es bei der gesetzlichen Erbfolge. Somit erhält …“ Weiterlesen
  • 18.03.2008 Rechtsanwalt Simon-Peter Heinzel
    „… mit einem monatlichen Nettoeinkommen in Höhe von rund 1000 Euro. Während der Ehezeit hatte die Ehefrau im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Hausgrundstück im Wert von rund 133.000 Euro erhalten, zudem …“ Weiterlesen
  • 28.02.2008 Rechtsanwalt Bernfried Rose LL. M.
    „Die Nutzung einer Familiengesellschaft zur Übertragung und Verwaltung von Immobilien bietet viele rechtliche und steuerliche Vorteile. Bei einer vorweggenommenen Erbfolge ge-währleistet …“ Weiterlesen
  • 07.02.2008 Monique Michel, anwalt.de-Redaktion
    „… zur Ursprungsfamilie auf, d.h. es bestehen auch keinerlei Rechte und Pflichten zu den leiblichen Eltern z.B. hinsichtlich Unterhaltsansprüchen oder gesetzlicher Erbfolge. Die Adoptiveltern erhalten …“ Weiterlesen
  • 12.11.2007 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… das Kind ausschließlich rechtlich vorteilhaft ist. Gegen die Weitergabe von Familienvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten bestehen keine Bedenken. Die Kinder erhalten …“ Weiterlesen
  • 05.10.2007 Rechtsanwalt Christoph Blaumer
    „… in der kinderlos gebliebenen Ehe zwar ihren Vater gepflegt. Angesichts ihres Alters von 42 Jahren und eines Vermögens aus vorweggenommener Erbfolge sowie Zugewinnausgleich sei ihr nach einer Übergangszeit zuzumuten, ihren Lebensstandard nur mit ihren eigenen Einkünften zu bestreiten.“ Weiterlesen
  • 12.07.2007 steuerwerk PartG mbB
    „… die gesetzliche Erbfolge ein. Durch die Errichtung eines Testamentes kann man jedoch im Einzelfall bestimmen, wer im Falle des Todes in welcher Form und in welchem Umfang das eigene Vermögen, welches …“ Weiterlesen
  • 25.05.2007 Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte
    „… dies auch steuerlich sinnvoll ist. Bei der Prüfung der Frage, ob die Schenkung von Immobilien auf die nächste Generation im Wege der vorweggenommenen Erbfolge eine sinnvolle Maßnahme ist, müssen …“ Weiterlesen
  • 27.04.2007 Rechtsanwalt Dr. Thomas Etzel
    „… regeln.Sonst gilt gesetzliche Erbfolge, insbesondere Kinder, Eltern und deren Abkömmlinge sowie Ehegatte. Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben. Wer Unternehmer ist, der sollte für den Fall …“ Weiterlesen
  • 26.04.2007 Rechtsanwalt Stephan Rupprecht
    „Freuen und warten oder schnell handeln ? Erbe wird man entweder durch gesetzliche Erbfolge oder nach dem Willen des Erblassers (Testament). Erben muss aber nicht unbedingt bedeuten, dass man schon …“ Weiterlesen
  • 18.01.2007 Monique Michel, anwalt.de-Redaktion
    „… : Testieren muss niemand. Hinterlässt man keine Regelungen für den Todesfall greift das Gesetz. Es bestimmt die gesetzliche Erbfolge, nach derzunächst die Kinder und der Ehegatte je zur Hälfte Erben …“ Weiterlesen
  • 04.01.2006 anwalt.de-Redaktion
    „… , wo der Staat mit der gesetzlichen Erbfolge eine angemessene Regelung vorsieht, geht der unverheiratete Partner ohne Testament zu seinen Gunsten leer aus. Nichteheliche Lebenspartner können …“ Weiterlesen