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Nachlass - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 4 Minuten Lesezeit
Nachlass - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen eines Verstorbenen.
  • Der Nachlass geht an den oder die Erben.
  • Jeder Erbe kann die Erbschaft annehmen oder ausschlagen.
  • Bei Annahme übernimmt der Erbe auch die Schulden des Erblassers.
  • Wichtig in der heutigen Zeit ist insbesondere auch der digitale Nachlass.

Was ist ein Nachlass?

Mit dem Tode einer Person, dem sogenannten Erbfall, geht deren Vermögen, also die Erbschaft als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen, also die Erben, über. Der Nachlass entspricht dabei der Erbschaft. Der Begriff Nachlass bezieht sich dabei konkrete auf das vererbbare Vermögen.

Zum Vermögen eines Verstorbenen und damit zum Nachlass zählen insbesondere Güter, Rechte und Verpflichtungen. Konkret gehört Folgendes häufig zum Nachlass:

  • Bargeld
  • Sparguthaben
  • Wertpapiere
  • Fahrzeuge
  • Immobilien
  • Wertpapiere
  • Sammlungen
  • Forderungen
  • Nutzungsrechte
  • Patente
  • Gesellschaftsanteile
  • Darlehensschulden
  • Mietverhältnisse
  • Versicherungsverträge
  • Steuernachzahlung

Digitaler Nachlass

Der digitale Nachlass bezeichnet die Informationen, die Verstorbene im Internet oder auf lokalen Speichermedien (z. B. Computer-Festplatten oder USB-Sticks) in Form digitaler Daten hinterlassen haben. Dabei handelt es sich regelmäßig um:

  • persönliche Daten, wie Fotos, Dokumente oder Medien
  • Nutzerkonten (z. B. bei E-Mail-Anbietern, Messengerdiensten, Social-Media-Portalen, Onlinehändlern)
  • Online-Guthaben
  • Kryptowährungen

Rechtlich wird der digitale Nachlass genauso behandelt wie der materielle Nachlass. Das heißt, dass dieser ebenso an den oder die Erben übergeht. Erben haben somit einen Anspruch auf sämtliche Daten des Verstorbenen und treten in laufende Vertragsverhältnisse.

Zum Problem wird häufig, dass nach dem Tod des Erblassers Zugangsdaten und Passwörter nicht bekannt sind. Bei der Testamentserstellung sollten deshalb im heutigen digitalen Zeitalter auch diese Daten hinterlegt werden.

Nachlass regeln

Personen jedes Alters sollten ihren Nachlass rechtzeitig durch eine letztwillige Verfügung regeln. Gibt es kein Testament oder keinen Erbvertrag, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass der Erbe bzw. die Erben nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt werden. Möchten Sie das verhindern, müssen Sie selbstständig eine andere Regelung für den Nachlass treffen.

Sie können dabei frei über den Besitz verfügen und z. B. auch einen Teil des Nachlasses an eine gemeinnützige Organisation spenden. In diesem Fall haben bestimmte gesetzliche Erben, wie Ehepartner und eigene Kinder, dennoch einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Dieser entspricht der Hälfte des Werts vom Nachlass, den sie aufgrund der gesetzlichen Erbfolge erhalten würden.

Gibt es keine Erben oder schlagen alle Erben die Erbschaft aus, geht der Nachlass an den Staat.

Erbschaft annehmen oder Erbschaft ausschlagen

Sobald eine Person davon erfährt, dass er oder sie Erbe ist, bleiben sechs Wochen Zeit für die Entscheidung: Erbschaft annehmen oder ausschlagen? Unternimmt man während dieser Zeit nichts, ist die Erbschaft automatisch angenommen. Ansonsten kann man innerhalb der sechs Wochen das Erbe aktiv annehmen bzw. ausschlagen.

Wer die Erbschaft annimmt, muss eventuell vorhandene Nachlassverbindlichkeiten übernehmen. Das heißt, der Erbe oder die Erben müssen z. B. auch etwaige Schulden begleichen, die der Verstorbene zu Lebzeiten gemacht hat. Die Forderungen von Gläubigern bestehen nämlich direkt gegenüber dem Erben. Übersteigen die Schulden den Wert des Nachlasses muss der Erbe bzw. müssen die Erben diese mit ihrem eigenen Vermögen begleichen.

Weiß man, dass der Erblasser Schulden hatte, ist die Ausschlagung des Erbes besonders zu bedenken. Erben haben das Recht, Einsicht in Bankkonten, Versicherungen oder andere Geschäftsbeziehungen des Verstorbenen zu nehmen und sich so einen Überblick zu verschaffen. In der Regel ist dazu ein Erbschein erforderlich. Die Erbenstellung können Erben auch mit einem gegebenenfalls vorhandenen notariellen Testament oder Erbvertrag nachweisen.

Die Erbannahme kann formlos sein, indem man z. B. einfach die Sechs-Wochen-Frist abwartet. Erklärt man vor Ablauf der Frist die Annahme, ist danach keine nachträgliche Ausschlagung mehr möglich.

Die Erbausschlagung hingegen muss persönlich gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden oder gegenüber einem Notar. Dieser leitet die Erklärung an das Nachlassgericht weiter. Dieses nimmt die Ausschlagung in die Nachlassakte auf.

Nachlassgericht

Die Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Abwicklung der Nachlassangelegenheiten. Dazu gehört z. B.:

  • Verwahrung von Testamenten
  • Testamentseröffnung bzw. von Erbverträgen
  • Unterrichtung der Erben
  • Ausstellung von Erbscheinen
  • Führen der Nachlassakte

Stehen (noch) keine Erben fest, übernimmt das Nachlassgericht außerdem die Nachlasspflegschaft bzw. bestellt einen Nachlasspfleger. Das zuständige Nachlassgericht ist regelmäßig das Amtsgericht in dem Bezirk, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz bzw. in dem er sich zuletzt aufgehalten hatte.

Entscheidungen des Nachlassgerichts lassen sich mit einer Beschwerde überprüfen. Diese ist beim Oberlandesgericht zu erheben, in dessen Bezirk sich das Nachlassgericht befindet.

Nachlasspfleger

Die Nachlassverwaltung oder Nachlasspflegschaft wird durch das Nachlassgericht angeordnet. Damit soll der Nachlass gesichert werden, bis ein Erbe die Erbschaft angenommen hat oder bis der bisher unbekannte Erbe ermittelt ist. Der Nachlasspfleger ist somit der gesetzliche Vertreter des Erben. Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Ermittlung des oder der Erben
  • Bezahlung der Bestattungskosten
  • Beendigung des Mietverhältnisses des Erblassers
  • Kontakt mit etwaigen Gläubigern
Foto(s): ©Fotolia/Gerhard Seybert

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Rechtstipps zu "Nachlass" | Seite 87

  • 27.10.2009 Rechtsanwalt Rolf Hörnlein
    „… Jahre überlebt, musste der Pflichtteilsberechtigte dies so hinnehmen und seinen Pflichtteil aus dem geschmälerten Nachlass berechnen. Starb der Erblasser nach 9 3/4 Jahren, war die Schenkung …“ Weiterlesen
  • 26.10.2009 Rechtsanwalt Sascha Keller
    „… . Erbeinsetzung unklar oder fehlerhaft Der Nachlass geht kraft Gesetzes auf den Erben über. Der Erbe ist daher Rechtsnachfolger und muss bestimmbar sein (z. B. zur Abwicklung des Nachlasses, Übertragung …“ Weiterlesen
  • 13.10.2009 ASRA - Kanzlei für Generationen
    „… vom Nachlass zunächst der Wert der Pflegeleistung abgerechnet werden. Mit welcher Summe wird nach dem 01.01.2010 von den Gerichten im Streitfall zu entscheiden sein. Es spricht aber einiges dafür …“ Weiterlesen
  • 30.09.2009 Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft
    „… Rücksicht genommen. Mit der Reform wird das Pflichtteilsrecht aber nicht abgeschafft. Eine Mindestbeteiligung der Kinder am Nachlass der Eltern bleibt erhalten. Die Änderungen im Blick: 1. Modernisierung …“ Weiterlesen
  • 29.09.2009 K & K Rechtsanwälte Dr. Kreienberg & Kuntz
    „… des Nachlasses an die Kinder hängt von Zufälligkeiten ab. Die gesetzliche Erbfolge Nach der gesetzlichen Erbfolge fließt das Gut wie das Blut, das heißt es erben nur die leiblichen oder adoptierten Kinder …“ Weiterlesen
  • 25.09.2009 K & K Rechtsanwälte Dr. Kreienberg & Kuntz
    „… mit einem Pflichtteil aus einem Nachlass erweitert werden soll. Zu den bisherigen Pflichtteilsentziehungsgründen in § 2333 BGB vor der Erbrechtsreform Grundsätzlich ist zu den bisherigen …“ Weiterlesen
  • 28.08.2009 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
    „… diese Anfechtungsmöglichkeit ausgeschlossen ist, vermieden werden können. 5. Staat als „lachender Dritter" Pflege, Behinderung und Ähnliches können dazu führen, dass der Nachlass durch staatlichen Rückgriff …“ Weiterlesen
  • 26.08.2009 Rechtsanwältin Eva Stenger
    „… bis zu 10 Jahren verlangen, dass das verschenkte Vermögen in die Berechnung des Nachlasses einfließt. Der Beschenkte muss den Pflichtteil unter Berücksichtigung des geschenkten Vermögens in voller Höhe …“ Weiterlesen
  • 22.07.2009 Rechtsanwalt Alexander Grundmann
    „… . Auch wenn kein Testament zugunsten einer nahe stehenden Pflegeperson gemacht wurde, sollen pflegende Familienmitglieder bei der Verteilung des Nachlasses mehr begünstigt werden. Es kommt dann auf den Wert …“ Weiterlesen
  • 09.07.2009 Monique Michel, anwalt.de-Redaktion
    „… Lebenspartner die Hälfte des Nachlasses und die Kinder die andere Hälfte zu gleichen Teilen erhalten. War der Erblasser unverheiratet und kinderlos, bestimmt das Erbrecht, in welcher Reihenfolge …“ Weiterlesen
  • 08.07.2009 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… das Erbe verfügen. Denn er ist dazu verpflichtet, das Erbrecht des Nacherben nicht zu beeinträchtigen. Trifft der Vorerbe dennoch eine Verfügung über den Nachlass, kann der Nacherbe später …“ Weiterlesen
  • 02.07.2009 Rechtsanwalt Sebastian Steineke
    „… Denkzettel für nachlässige und leichtsinnige Kraftfahrer vorgesehen, um den Täter vor einem Rückfall zu warnen und ihm ein Gefühl für den zeitweiligen Verlust des Führerscheins und den Verzicht …“ Weiterlesen
  • 30.06.2009 Rechtsanwältin Noelle Will
    „Seit einigen Tagen liegen die Vergleichsangebot für den 2. Vergleich mit der HSH Nordbank AG betreffend die von dieser finanzierten HAT-Fonds vor. Bei einem Nachlass von 13 % - 18 …“ Weiterlesen
  • 23.06.2009 Rechtsanwalt Volker Himmen
    „… vollstreckte. In ihrem Vorgehen bestätigte die Witwe das LG und erklärte die Zwangsvollstreckung in das nicht zum Nachlass des Ehemannes gehörende Vermögen der Erbin für unzulässig. Ein Erbe könne …“ Weiterlesen
  • 18.06.2009 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… sein, was maßgeblich mit der neuen Bewertungsform des Nachlasses zusammenhängt. Denn wenn keine Verschonung erlangt werden kann, stellt sich für immaterielle Werte, die das Know-how des Unternehmens ausmachen …“ Weiterlesen
  • 12.05.2009 Fachanwalts- und Notarkanzlei Watz & Frey
    „… und Wert des Nachlasses informiert zu sein. Wer hier zögert, kann später das Nachsehen haben. Eine anwaltliche Erstberatung zur individuellen Situation zahlt sich meistens aus. Testamentarische Erbfolge …“ Weiterlesen
  • 19.03.2009 Monique Michel, anwalt.de-Redaktion
    „… . Das Vormundschaftsgericht wird aufgelöst und seine Aufgaben gehen über auf das Familiengericht und das Betreuungsgericht. Änderungen bei Betreuung, Unterbringung, Nachlass- und Registersachen Die weiteren …“ Weiterlesen
  • 03.03.2009 Löber Steinmetz & García
    „… der internationalen Implikationen in deutsch-spanischen Nachlässen ist die Abwicklung häufig besonders aufwändig und - je nach Zeitpunkt der Mandatierung - nicht innerhalb der kurzen Frist von sechs …“ Weiterlesen
  • 25.02.2009 Rechtsanwälte Schulte & Kollegen
    „… nach Höhe des Nachlasses) Ehegatten 500.000 Euro 7% - 30% Kinder 400.000 Euro 7% - 30% Enkel 200.000 Euro 7% - 30% Weitere Abkömmlinge 100.000 Euro 7% - 30% Erwerber Steuerklasse II …“ Weiterlesen
  • 23.02.2009 Rechtsanwalt Christoph Blaumer
    „Schlägt ein Erbe ohne gründliche Ermittlungen die Erbschaft in der Annahme aus, es sei von einer Überschuldung des Nachlasses auszugehen, kann die Ausschlagung unter Umständen nicht mehr angefochten …“ Weiterlesen
  • 11.02.2009 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana
    „… geeignet ist. Das Fahrverbot ist als sogenannter Denkzettel für nachlässige und leichtsinnige Kraftfahrer vorgesehen, um den Täter vor einem Rückfall zu warnen und ihm ein Gefühl für den zeitweiligen …“ Weiterlesen
  • 14.11.2008 GKS Rechtsanwälte
    „… : Wer auf sein Erbe verzichtet, könne nicht Jahrzehnte später erwarten, doch noch am Nachlass beteiligt zu werden. Schließlich sei es nicht überraschend, wenn ein Verwandter bis zu seinem Ableben noch weiteres …“ Weiterlesen
  • 15.10.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… verschiedene Zwecke gegründet werden. Meistens entsteht eine Stiftung im Zusammenhang mit der Hinterlassenschaft von Vermögen, man will den Nachlass ordnen und hat keine geeigneten Erben …“ Weiterlesen
  • 29.09.2008 Löber Steinmetz & García
    „… komplizierter gewordenen Rechtslage nahezu unüberwindliche Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der Rechtsnachfolge hatten. Spanische Erbschaften in Deutschland Unterliegt der Nachlass dem spanischen …“ Weiterlesen