320 Fachanwälte für Versicherungsrecht | Seite 14

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Rechtsanwalt Markus Goltzsch
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Fachanwalt für Versicherungsrecht
aus 55 Bewertungen Ich bedanke mich an dieser Stelle recht herzlich für die Unterstützung und Arbeit von Herrn Goltzsch im Rahmen meines … (08.12.2023)
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Rechtsanwalt und Notar Eike Christian Peters
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Rechtsanwältin Katrin Link
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(16.05.2023) Herr RA Klose sehr freundlich und kompetent! Ging präzise meiner Frage nach und beantwortete alle meine Fragen zu …
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(08.08.2019) Herr Brandt hat uns sehr gut vertreten und die Rechte seines Mandanten hervorragend in Schrift und Wort vor dem …
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aus 36 Bewertungen Herr Vormbaum hat mich sehr freundlich und kompetent in einer unverbindlichen Erstberatung zu meinem rechtlichen … (07.04.2024)
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aus 19 Bewertungen Kompetent, professionell, diskret, unkompliziert, zuverlässig. Die Rechtsberatung ist sehr empfehlenswert! (14.04.2024)
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Rechtstipps von Fachanwälten für Versicherungsrecht

Fragen und Antworten

  • Was zeichnet einen Fachanwalt aus?
    Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der sich auf einem oder mehreren Fachgebieten spezialisiert hat. Bis zu drei Fachanwaltstiteln darf ein Rechtsanwalt gleichzeitig führen. Um einen Fachanwaltstitel zu bekommen, muss der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse nachweisen, die er in der Regel während eines Fachanwaltslehrgangs erwirbt. Fachanwaltslehrgänge dauern mindestens 120 Stunden und umfassen mehrere Prüfungen. Auch besondere praktische Erfahrungen muss der Anwalt im jeweiligen Bereich nachweisen, um eine Fachanwaltschaft zu erwerben. Diese sammelt er, indem er eine größere Anzahl von echten Fällen eigenständig bearbeitet. Die genaue Anzahl variiert je nach Fachanwaltschaft. Mit dem Verleih des Fachanwaltstitels ist es aber noch nicht alles getan. So müssen Fachanwälte regelmäßig an Fortbildungen (jährlich mind. 15 Stunden) teilnehmen, ansonsten werden sie ihren Fachanwaltstitel wieder verlieren.
  • Versicherungsrecht: Wann brauche ich einen Fachanwalt?
    Da das Fachgebiet Versicherungsrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Fachanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Fachanwalt im Bereich Versicherungsrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Fachanwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch Anwalt vertreten lassen.
  • Wann sollte ich zu einem Fachanwalt gehen?
    Ob Sie mit Ihrem Rechtsproblem zu einem Fachanwalt oder zu einem allgemein tätigen Rechtsanwalt gehen sollten, lässt sich pauschal nicht beantworten. Handelt es sich um eine Frage aus einem Rechtsgebiet, für das es gar keine eigene Fachanwaltschaft gibt, ist die Konsultation eines Fachanwalts wohl nicht erforderlich. Auch bei Sachverhalten, die mehrere Gebiete betreffen oder lokale Besonderheiten aufweisen, kann ein Allgemeinanwalt durchaus die bessere Wahl sein. Für schwierige Spezialprobleme in einem genau umrissenen Fachanwaltsgebiet kann es durchaus empfehlenswert sein, einen entsprechenden Fachanwalt aufzusuchen. In vielen Kanzleien arbeiten Rechts- und Fachanwälte zusammen, die eingehende Fälle auf ihre jeweiligen Spezialisten verteilen. Die Erlangung eines Fachanwaltstitels kostet Zeit und Geld. Daher gibt es auch Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel, die im jeweiligen Rechtgebiet einem Fachanwalt in nichts nachstehen. Am Ende bleibt die Anwaltsauswahl ohnehin immer auch eine persönliche Vertrauenssache.
  • Was kostet ein Fachanwalt?
    Die Gebühren eines Fachanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) genau wie die eines anderen Rechtsanwalts ohne Fachanwaltstitel auch. Die Beauftragung eines Fachanwalts muss also nicht teurer sein als die eines sonstigen Rechtsanwalts! Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Fachanwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden. Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit Ihrem Fachanwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest. Wie bei jedem Anwaltsbesuch sollten Sie die Kosten vor Mandatserteilung mit dem Rechts- oder Fachanwalt besprechen.
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Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht zeichnet sich durch besondere Kenntnisse im Bereich des Versicherungsrechts aus. Dabei muss er laut der Fachanwaltsordnung neben den Kenntnissen zum allgemeinen Versicherungsrecht auch sein Wissen über spezielle Versicherungsarten nachweisen, beispielsweise zum Rechtsschutzversicherungsrecht, zum Recht der privaten Personenversicherung, zum Sachversicherungsrecht und auch zum internationalen Versicherungsrecht. Um von der Rechtsanwaltskammer die Genehmigung zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt für Versicherungsrecht erteilt zu bekommen, muss er auch die prozessualen Besonderheiten im Bereich Versicherungsrecht kennen sowie die rechtlichen Zusammenhänge bei der Versicherungsaufsicht.

Info Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist dem Zivilrecht zuzuordnen. Sein Regelungsbereich erstreckt sich auf rechtliche Beziehungen aufgrund von einem Versicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer (Versicherungsunternehmen) in den verschiedensten Lebensbereichen. Unter das private Versicherungsrecht (auch: Individualversicherungsrecht) fällt das Versicherungsvertragsrecht, das Versicherungsunternehmensrecht und das Versicherungsaufsichtsrecht.

Versicherungsvertragsrecht

Das Versicherungsvertragsrecht regelt im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) den Rechtsbereich zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Ausgangspunkt ist der Versicherungsvertrag, auch Versicherungspolice genannt.

Versicherungsarten

Es gibt verschiedene Kriterien, anhand derer man verschiedene Arten von Versicherungen unterscheidet:

  • Gegenstand: Lebensversicherung, Unfallversicherung, Kraftfahrzeugversicherung, Rechtsschutzversicherung etc.
  • Schadensberechnung: Schadensversicherung, Summenversicherung (Kasko-Versicherung, Transportversicherung etc.)
  • Versicherter: Einzelversicherung (versichert ist eine einzelne Person), Gruppenversicherung (versichert sind mehrere Personen)
  • Versicherer: Erstversicherung (Versicherung zwischen einem Versicherer und einem Versicherungsnehmer, der selbst kein Versicherer ist), Rückversicherung (Versicherung eines Versicherungsunternehmens bei einem anderen Versicherungsunternehmen)

Rechtsprobleme

Rechtliche Probleme können sich im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag ergeben. Weil Versicherer oftmals allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) verwenden, sind diese – vergleichbar mit den AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) – ebenfalls so einzubeziehen, dass der Verbraucher ausreichend geschützt ist. Hierbei müssen die §§ 305 ff. BGB beachtet werden. Oft ist der Versicherer zur Dokumentation des Beratungsgesprächs verpflichtet. Diese Dokumentationspflicht soll zugunsten des Versicherungsnehmers im Streitfall dessen Beweisführung erleichtern. Im Übrigen ergeben sich versicherungsrechtliche Konflikte insbesondere im Leistungsfall, beispielsweise wenn sich die Versicherung (Versicherer) weigert, die Leistung zu erbringen, etwa bei einem Unfall.

Exkurs: Sozialversicherungsrecht

Das Sozialversicherungsrecht wird ebenfalls als Versicherungsrecht bezeichnet, ist als Teilbereich des Sozialrechts aber dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Es betrifft Vorschriften zum Rechtsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und einem Sozialversicherungsträger, also insbesondere der gesetzlichen Krankenkasse, der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung.

(WEL)

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