505 Anwälte für Wettbewerb | Seite 22

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Rechtsanwalt Matthias Krach LL.M.
Kanzlei Krach, Widumestr. 6, 44787 Bochum 6662.4348307177 km
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • eBay & Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Matthias Krach LL.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich Wettbewerb
aus 84 Bewertungen Am selben Tag noch zurückgerufen und meinen Fall in Bearbeitung genommen. Netter und kompetenter Mensch. Hoffentlich … (30.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wettbewerb

Fragen und Antworten

  • Wettbewerb: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wettbewerb umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wettbewerb und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wettbewerb: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wettbewerb sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Wettbewerb bedeutet im Wirtschaftsrecht vor allem, dass mindestens zwei Anbieter von Leistungen oder Waren auf dem freien Markt in Konkurrenz treten, um diese an den Verbraucher zu bringen und damit Gewinn zu erzielen. Der Wettbewerb ermöglicht es dem Endabnehmer, leichter die Preise zu vergleichen und sich z. B ein qualitativ hochwertigeres Produkt zu einem geringeren Preis über das Internet oder den Versandhandel zu bestellen. Doch der Wettbewerb in der freien Marktwirtschaft hat noch weitere Funktionen. Denn auch wenn sich ein Produkt gut verkauft, so ist es irgendwann veraltet. Ohne den Konkurrenzkampf, der durch den Wettbewerb niemals aufhört, würde ein Produkt nicht weiterentwickelt oder gar erfunden werden. Damit zwingt der Wettbewerb die Marktteilnehmer zur stetigen Anpassung an neue Gegebenheiten. Darüber hinaus spielt der Wettbewerb unter anderem auch im Arbeitsrecht eine große Rolle. Denn je mehr Unternehmen existieren, desto mehr Arbeitsplätze gibt es.

Um einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen, besteht immer die Gefahr, dass die Marktteilnehmer zu „unfairen" Mitteln greifen, um sich selbst einen Vorteil auf dem freien Markt zu verschaffen. Um dennoch einen vollkommenen Wettbewerb zu gewährleisten, können Wirtschafts- und Berufsvereinigungen nach den §§ 24 ff. GWB - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - für ihren Bereich Wettbewerbsregeln aufstellen. Die Mitgliedsunternehmen können anhand der Wettbewerbsregeln erkennen, in welchen Fällen z. B. unlauterer Wettbewerb vorliegt.

Doch auch wenn keine Wettbewerbsregeln bestimmt wurden, so darf man als Marktteilnehmer nicht machen, was man möchte. Zwar soll ein Unternehmen möglichst ohne eine Wettbewerbsbeschränkung agieren können. Dennoch hat der Gesetzgeber etwa im GWB oder im UWG - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - diverse Einschränkungen für den Fall der Teilnahme am Wettbewerb festgelegt. So darf etwa kein Wirtschaftskartell gegründet werden. Wer trotz Kartellverbot ein Kartell bzw. ein Monopol bildet, muss mit Konsequenzen - z. B. Zahlung von Schadenersatz - rechnen, wenn das Kartellamt davon erfährt. Auch Preisabsprachen sind ferner verboten. Außerdem darf man z. B. nicht einfach ein Plagiat herstellen, da man dann eine Urheberrechtsverletzung begeht, was nicht nur eine Abmahnung, sondern häufig ein Strafverfahren nach sich zieht, das schlimmstenfalls eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zur Folge haben kann. Auch irreführende Werbung etwa stellt einen Verstoß gegen den freien Wettbewerb und damit ein sog. Wettbewerbsdelikt dar. Es gibt im Wirtschaftsstrafrecht aber noch viele andere Delikte, die unter Strafe gestellt werden, z. B. ein Betrug im Bereich der Ausschreibung gewisser Leistungen oder eine Kennzeichenverletzung.

(VOI)

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