Widerspruch – was Sie wissen und beachten müssen!
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Inhaltsverzeichnis
- Die wichtigsten Fakten
- Was ist ein Widerspruch?
- Widerspruch vs. Einspruch: Wo ist der Unterschied?
- Widerspruch einlegen: So gehen Sie richtig vor!
- Wann kann man Widerspruch einlegen?
- In welchen Bereichen ist ein Widerspruch möglich?
- Widerspruchsfrist: Wie lange ist der Widerspruch möglich?
- Widerspruch Muster: Diese Angaben gehören ins Widerspruchsschreiben gegen einen Bescheid
- Häufige Fragen und Antworten zum Widerspruch
Die wichtigsten Fakten
Mit einem Widerspruch kann man sich gegen einen Bescheid wehren.
Der Widerspruch kann persönlich bei der Behörde erklärt oder schriftlich erklärt werden.
Der Widerspruch muss eine Begründung enthalten.
Je mehr Beweise mitgesendet werden, desto höher sind die Erfolgschancen des Widerspruchs.
Es gelten je nach Fall unterschiedliche Fristen.
Was ist ein Widerspruch?
Der Widerspruch wird auch rechtliche Gegenrede genannt. Er ist ein Rechtsbehelf, mit dem man sich gegen Entscheidungen von Behörden und Gerichten wehren kann. Das Ziel eines Widerspruchs ist es, Probleme gütlich zu lösen und ein gerichtliches Klageverfahren zu vermeiden.
In den meisten Fällen hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, die Sache, der man widerspricht, wird nicht rechtskräftig, bis über den Widerspruch entschieden wurde.
Widerspruch vs. Einspruch: Wo ist der Unterschied?
Häufig werden die Begriffe Widerspruch und Einspruch gleichbedeutend verwendet. Bei beiden handelt es sich um eine Rechtsbehelfsbelehrung, die die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit einer Entscheidung veranlasst. Es gibt jedoch einen feinen Unterschied.
Der Widerspruch kommt insbesondere bei Verwaltungsakten zur Anwendung. Mit ihm können Sie sich gegen einen Bescheid einer Behörde wehren, der Sie direkt betrifft. Häufig geht es dabei um Bescheide, die eine Entscheidung über einen von Ihnen gestellten Antrag beinhalten. Neben Verwaltungsakten ist der Widerspruch auch im Mahnverfahren, im Wohnraummietverhältnis und im Arbeitsverhältnis möglich.
Der Einspruch kann nur gegen bestimmte Verwaltungsakte eingelegt werden, außerdem gegen Entscheidungen von Gerichten. Möglich ist er z. B. gegen Bußgeldbescheide, Steuerbescheide, Vollstreckungsbescheide, Strafbefehle oder erteilte Patente.
Sollten Sie die beiden Begriffe bei Ihrem Schreiben verwechseln, hat das keine Folgen. Ihr Einspruch oder Ihr Widerspruch werden von der jeweiligen Behörde dennoch akzeptiert und ganz normal bearbeitet.
Widerspruch einlegen: So gehen Sie richtig vor!
Der Widerspruch muss schriftlich erhoben werden. Per E-Mail oder telefonisch ist das nicht möglich. Sie können allerdings persönlich zur Behörde gehen und den Widerspruch direkt dort erklären.
Entscheiden Sie sich für die schriftliche Option, muss das Widerspruchsschreiben die korrekte Adresse des Empfängers und das aktuelle Datum enthalten. Geben Sie darüber hinaus die Bezeichnung und das Datum des Bescheids an, gegen den Sie Widerspruch einlegen möchten.
Fügen Sie eine ausführliche Begründung Ihres Widerspruchs hinzu. Dazu ist es sinnvoll, zunächst Einsicht in betreffende Unterlagen der Behörde zu fordern. So können Sie eine fundierte Begründung verfassen. Fügen Sie außerdem Nachweise bei, z. B. Kontoauszüge, ärztliche Atteste oder Fotos. Je ausführlicher die Begründung ist, desto höher sind die Chancen eines erfolgreichen Widerspruchs.
Der Widerspruch muss eigenhändig unterschrieben werden. Nicht nötig, aber sinnvoll ist es, das Schreiben per Einschreiben zu versenden. Im Zweifelsfall haben Sie so einen Beweis dafür, dass der Widerspruch fristgerecht und tatsächlich erfolgt ist.
Wann kann man Widerspruch einlegen?
Ein Widerspruch ist möglich, wenn:
die Entscheidung der Behörde formal fehlerhaft ist.
die Entscheidung der Behörde Ihre Rechte verletzt.
Sie mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden sind.
Sie sich gegen unberechtigte Ansprüche Dritter wehren müssen.
In welchen Bereichen ist ein Widerspruch möglich?
Widerspruchsrecht im Verwaltungsrecht
Am häufigsten wird ein Widerspruch im Verwaltungsrecht gegen Bescheide eingelegt, die Behörden erlassen haben. Möglich ist das für alle Personen, die von einem Verwaltungsakt einer Behörde betroffen sind. Das kann z. B. ein Steuerbescheid, Bußgeldbescheid, Vollstreckungsbescheid oder Strafbefehl sein. In Betracht kommen auch Bescheide über den Pflegegrad, einen Schul- oder Studienplatz.
Widerspruchsrecht im Zivilprozessrecht
Im gerichtlichen Mahnverfahren kann ein Widerspruch vom Antragsgegner gegen den Erlass eines Mahnbescheids eingelegt werden. Der Antragssteller kann dann nicht direkt einen Vollstreckungsbescheid erwirken, weil das Mahnverfahren mit dem Widerspruch endet und in ein ordentliches, streitiges Gerichtsverfahren übergeleitet wird. Auch gegen den sog. Arrest nach Zivilprozessordnung (ZPO) ist es möglich Widerspruch einzulegen oder aber auch, wenn eine einstweilige Verfügung (eV) in einem gerichtlichen Eilverfahren erlassen wurde. Wird Widerspruch gegen eine eV erhoben, wird hier das Verfahren vom Eilverfahren in ein „normales“ gerichtliches Verfahren übergeleitet.
Im Zivilprozessrecht kann auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung im Verteilungsverfahren Widerspruch eingelegt werden. Ein oder mehrere Gläubiger können hier gegen den Teilungsplan Widerspruch einlegen.
Widerspruchsrecht im Mietrecht: Widerspruch und Wohnungskündigung
Kündigt ein Vermieter seinem Mieter die Wohnung, kann der Mieter nach § 574 BGB dagegen Widerspruch einlegen. Die Kündigung muss in dem Fall jedoch eine soziale Härte darstellen und die Interessen des Vermieters dürfen die des Mieters nicht überwiegen.
Widerspruchsrecht im Arbeitsrecht
Erhält man als Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Abmahnung, hat man die Möglichkeit der Abmahnung zu widersprechen und kann dafür eine Gegendarstellung formulieren.
Hat ein Betrieb nach einem Verkauf einen neuen Inhaber, gehen die Arbeitsverträge der Arbeitnehmer häufig auf den Erwerber über. Dem kann der Arbeitnehmer gemäß § 613a Abs. 6 BGB widersprechen. Nach dem Verkauf des Unternehmens kann der bisherige Inhaber den Arbeitnehmer jedoch in der Regel nicht weiter beschäftigen. Der Arbeitnehmer geht also ein hohes Risiko einer betriebsbedingten Kündigung ein. Diese Art des Widerspruchs ist deshalb sehr selten.
Widerspruchsrecht im Markenrecht
Wird eine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen, kann der Inhaber einer älteren Marke dagegen Widerspruch einlegen, falls die neue Marke die Rechte der älteren verletzt. Bei erfolgreichem Widerspruch wird die neu eingetragene Marke teilweise oder ganz gelöscht.
Widerspruchsrecht im Grundbuchrecht
Fällt bei einer Eintragung in das Grundbuch auf, dass ein Eintrag nicht der tatsächlichen Rechtslage entspricht, kann gegen die Richtigkeit des Grundbuchs Widerspruch eingetragen werden. Dieser Widerspruch im Grundbuch weist dann darauf hin, dass das Grundbuch ggf. falsch ist und dient damit der Erhaltung eines möglichen Grundbuchberichtigungsanspruchs.
Sonstige Bereiche des Widerspruchsrecht
Weitere Bereiche in denen Widerspruch mit aufschiebender Wirkung eingelegt werden kann:
Widerspruch beim Jobcenter gegen Hartz-IV -Bescheid
Widerspruch bei Pflegegrad-Ablehnung
Widerspruchsfrist: Wie lange ist der Widerspruch möglich?
Die Widerspruchsfrist variiert je nachdem, wogegen Widerspruch eingelegt wird. Das heißt, ein Widerspruch ist je nach Situation unterschiedlich lange möglich:
Mietrecht / Vermieterkündigung: 2 Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses
Arbeitsrecht / Betriebsübergang: 1 Monat nach Zugang der Unterrichtung über den Betriebsübergang
Markenrecht: 3 Monate nach Tag der Veröffentlichung der Eintragung einer Marke
Verwaltungsrecht / behördlicher Bescheid: 1 Monat ab Bekanntgabe des Verwaltungsakts. Sollten Sie in dem Bescheid, gegen den Sie Widerspruch einlegen möchten, gar nicht darüber informiert werden, dass Sie diese Möglichkeit überhaupt haben, beträgt die Frist ein ganzes Jahr.
Widerspruch Muster: Diese Angaben gehören ins Widerspruchsschreiben gegen einen Bescheid
Absenderadresse
Adresse der zuständigen Behörde
Eingangsdatum des Bescheids
Aktenzeichen/Geschäftszeichen
Aussage über Widerspruch
Begründung des Widerspruchs (nicht zwingend notwendig, aber sinnvoll)
Relevante Belege (Schreiben, Auszüge, Fotos, …)
Datum, Ort
Unterschrift
Widerspruch Vorlage (gegen Bescheid): Beispiel
Widerspruch gegen den Bescheid vom ________
Aktenzeichen ______
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom _______________ein und bitte um eine erneute Prüfung der Angelegenheit.
Ich bin mit der im Bescheid getroffenen Entscheidung aus folgenden Gründen nicht einverstanden:
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Mit freundlichen Grüßen
______________ (Ort, Datum) ________________ (Unterschrift)
Häufige Fragen und Antworten zum Widerspruch
Wie lange kann man Widerspruch einlegen?
Wollen Sie gegen einen behördlichen Bescheid o. Ä. Widerspruch einlegen, ist dafür die Frist maßgeblich, die Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung zum Bescheid finden. Fehlt diese in Ihrem Bescheid, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr.
Wie kann man Widerspruch einlegen?
Ein Widerspruch gegen einen behördlichen Bescheid o. Ä. muss persönlich mündlich oder schriftlich erhoben werden. Telefonisch ist es nicht möglich, einen Widerspruch zu erheben. Ein schriftlicher Widerspruch sollte folgende Informationen beinhalten:
Absender(adresse)
Empfängeradresse
Datum
Aktenzeichen und Datum des Bescheids
Begründung des Widerspruchs (wenn möglich mit Nachweisen) – nicht zwingend notwendig, aber sinnvoll
Unterschrift
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Rechtstipps zu "Widerspruch" | Seite 125
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26.11.2019 anwalt.de-Redaktion„… Auffassungen nicht und teilte die Haftung für die Unfallschäden zu gleichen Teilen zwischen den Beteiligten auf. Dabei genügte dem Gericht bereits der unglaubwürdige und in sich vollkommen widersprüchliche …“ Weiterlesen
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14.03.2017 Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann„… kann. Vor Ausübung des Widerspruchs sollte der Versicherungsnehmer allerdings nicht nur eine juristische Prüfung vornehmen, sondern auch nachrechnen lassen, ob sich eine derartige Rückabwicklung …“ Weiterlesen
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12.03.2017 Rechtsanwalt Rolf Hörnlein„… , dass die Leistung verfassungswidrig niedrig ist. Gleichzeitig sollte man beantragen, die Bearbeitung des Widerspruchs zurückzustellen, bis das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache entschieden hat …“ Weiterlesen
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11.03.2017 Rechtsanwalt Jan Finke„Am 7. Mai 2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass Inhabern von Lebensversicherungen bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung über ihr Widerspruchs- bzw. Widerrufsrecht eine unbegrenzte Frist …“ Weiterlesen
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10.03.2017 Rechtsanwältin Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi„… . Rufen Sie sofort Ihren Anwalt an. Lesen Sie den Hausdurchsuchungsbefehl genau. Unbedingt eigene Zeugen, also die Ihnen vertraute Personen, bei der Hausdurchsuchung dabeihaben. Widerspruch gegen …“ Weiterlesen
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08.03.2017 Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann„… gesprochen. Immer mehr Versicherungsnehmer stellen sich daher die Frage, ob sie etwa durch einen Widerspruch gegenüber der Lebensversicherung höhere Auszahlbeträge erreichen können. Die Antwort lautet …“ Weiterlesen
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05.03.2017 Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer„… stellt. Zeigen sich dabei Lücken und ähnliches, muss unbedingt anwaltlicher Rat in Anspruch genommen werden, bevor man einen Antrag auf Leistungen stellt! 2. Widersprüchliche Angaben …“ Weiterlesen
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15.02.2018 LFR Laukemann Former Rösch RAe Partnerschaft mbB„… sein müssen. Insbesondere ist aber wichtig, dass die Möglichkeit zum Widerspruch bereits bei der Erlangung der E-Mail-Adresse klar und deutlich sichtbar gemacht werden muss …“ Weiterlesen
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04.03.2017 Rechtsanwälte Menzel & Partner„… . Dies sind insbesondere Prüfungen für Staatsexamina, Bachelor- oder Mastergrade oder Abiturprüfungen. Ein Widerspruch kann sich aber auch gegen Prüfungen richten, die man bestehen muss, um überhaupt …“ Weiterlesen
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01.03.2017 Rechtsanwalt Wolf Frhr. von Buttlar„… beschäftigt. Demzufolge können Bausparer in geeigneten Fällen ihren Widerspruch gegen die Kündigung mit dem Argument der Verwirkung aufrechterhalten. Wenn der Vertrag noch keine zehn Jahre zuteilungsreif …“ Weiterlesen
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01.03.2017 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz„… ankommen. Weil die Abgrenzung im Einzelfall schwierig ist und sich wegen des unterschiedlichen Anliegeranteils erheblich auf die Höhe des Beitrages auswirkt, sollte ein Beitragsbescheid fachkundig überprüft und ggf. zur Fristwahrung Widerspruch eingelegt werden. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz , Koblenz“ Weiterlesen
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28.02.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele …“ Weiterlesen
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24.02.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 € zuzüglich MwSt …“ Weiterlesen
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23.02.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 € zuzüglich MwSt. Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de“ Weiterlesen
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22.02.2017 AKH-H Aslanidis, Kress & Häcker-HollmannEtliche Kunden von Lebensversicherungen erhalten derzeit von deren Anbieter Anschreiben, in denen sie aufgefordert werden, eine Nachbelehrung zum Widerspruchsrecht zu unterzeichnen. Die Folge: Kommen … Weiterlesen
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20.02.2017 Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.„… . In dieser ist erklärt, dass nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt Widerspruch gegen den Beschluss eingelegt werden kann. Wir raten Ihnen daher zu einer rechtlichen Einschätzung der Verfügung …“ Weiterlesen
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21.02.2017 Rechtsanwalt Mario Kroschewski„… . Abweichungen von Gericht zu Gericht liegen vor. Auch eine kurze Messstrecke macht die Messung nicht zwangsläufig unverwertbar. Lohnt sich ein Widerspruch? Die häufig gestellte abschließende Frage lautet „Lohnt …“ Weiterlesen
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20.02.2017 ASRA - Kanzlei für Generationen„… des Widerspruchs oder sonstigen Rechtsmittels gegen den Bescheid nebst Begründung. Alsdann die Prüfung des zumeist ablehnenden Widerspruchsbescheides und die Erörterung des weiteren Vorgehens …“ Weiterlesen
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19.02.2017 Rechtsanwalt Jan Bergmann„… die Übungen erlernt habe und diese deshalb alleine ohne einen Kurs praktizieren könne. Der Versicherte klagte dagegen vor dem Sozialgericht Mainz, nachdem die Krankenkasse seinen Widerspruch zurückgewiesen …“ Weiterlesen
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19.02.2017 Rechtsanwältin Meryem Katrin Buz„… . Dementsprechend sollten Sie immer und sofort widersprechen. Durch den Widerspruch beim Mahngericht wird ein Klageverfahren anhängig, in dem der Anspruch dann erst geprüft wird. Und die Frage ist, ob …“ Weiterlesen
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18.02.2017 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… interessantere Alternative. Und: Der Widerspruch ist oft auch dann noch möglich, wenn die Police bereits gekündigt wurde. Dann kann der Versicherungsnehmer schon verloren geglaubtes Geld wieder …“ Weiterlesen
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17.02.2017 Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH„… einem gepflasterten Parkplatz, der jedoch klar von der Grünfläche abgetrennt war. Die Parksünderin wurde daraufhin abgeschleppt und sollte 96,80 Euro dafür zahlen. Nach erfolglosem Widerspruch legte …“ Weiterlesen
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15.02.2017 Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann„Für Lebensversicherer, die bei Abschluss des Versicherungsvertrags keine ordnungsgemäße Widerspruchs- oder Widerrufsbelehrung vorgenommen haben, besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Nachbelehrung …“ Weiterlesen
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03.07.2023 Rechtsanwalt Georg Schäfer„… besteht. Daher hat der Anspruchsgegner die Möglichkeit gegen einen solchen Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen mittels eines mitgelieferten Formulars Widerspruch einzulegen. Davon sollten Sie tunlichst …“ Weiterlesen