341 Anwälte für Anerkenntnisurteil | Seite 15

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Rechtsanwältin Amanda Heppelmann LL.M.
Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Isaac-Fulda-Allee 5, 55124 Mainz 6803.7826070678 km
Ob auf Deutsch oder auf Rumänisch - ich verhelfe Ihnen gerne zu Ihrem Recht
Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Frau Rechtsanwältin Amanda Heppelmann LL.M. hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Anerkenntnisurteil
aus 6 Bewertungen Sehr schnelle erste Bearbeitung (17.11.2023)
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sehr gut
Rechtsanwältin Anja Zivny
Kanzlei Anja Zivny, Bahnhof Str. 16, 12555 Berlin 6988.6265009703 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Zivny bietet Rat und Unterstützung im Bereich Anerkenntnisurteil
aus 19 Bewertungen Frau Zivny hat mich über Jahre in einer Nachbarschaftsstreitigkeit zum Thema Baumschnitt sehr kompetent und … (23.06.2023)
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Rechtsanwältin Leah Deckert
BLF Rechtsanwälte, Friedrichstraße 45, 70174 Stuttgart 6930.8654008267 km
Datenschutzrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Frau Rechtsanwältin Leah Deckert ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Anerkenntnisurteil
aus 16 Bewertungen Wir hatten Lieferprobleme und Mängel bzgl unserer recht hochpreisigen Küche. Frau Deckert hat sämtliche Forderungen zu … (17.03.2024)
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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Tobias Mai
Rechtsanwaltskanzlei Mai, Leipziger Platz 15, 10117 Berlin 6973.971611096 km
IT-Recht • Wettbewerbsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Tobias Mai vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Anerkenntnisurteil
aus 48 Bewertungen Herr Mai war im Kontakt stets freundlich, zuvorkommend, geduldig, und war offen und ehrlich in der Beratung. Mein … (26.03.2024)
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Rechtsanwältin Mag. Sabine Fröhlich
Kanzlei Sabine Fröhlich, Lettstr. 5, 9490 Vaduz, Liechtenstein 7045.9350849478 km
Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Anerkenntnisurteil hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Mag. Sabine Fröhlich
(08.08.2023) sehr freundlich

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Anerkenntnisurteil

Fragen und Antworten

  • Anerkenntnisurteil: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Anerkenntnisurteil sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Anerkenntnisurteil: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Anerkenntnisurteil umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Anerkenntnisurteil und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Ein Anerkenntnisurteil ergeht im Zivilprozess, wenn der Beklagte erklärt, dass der eingeklagte Anspruch besteht und er ihn so anerkennt. Der Beklagte wird dann ohne weitere Prüfung der Forderung durch das Gericht dem Klageantrag entsprechend verurteilt. Geregelt ist das Anerkenntnisurteil in § 307 Zivilprozessordnung (ZPO).

Das Anerkenntnis ist Prozesshandlung, die von keiner Bedingung abhängig gemacht werden kann. Besteht Anwaltszwang, wie vor dem Landegericht oder Oberlandesgericht, muss auch das Anerkenntnis von einem Anwalt erklärt werden. Ohne bevollmächtigten Rechtsanwalt ergeht ggf. ein Versäumnisurteil. Ein Teilanerkenntnis und entsprechendes Teilanerkenntnisurteil ist möglich, wenn nur ein selbstständiger Teil des Streitgegenstandes anerkannt wird.

Anerkenntnis, Geständnis und Verzicht

Ein Anerkenntnis ist weniger als ein Geständnis. Beim Anerkenntnis wird der eingeklagte Anspruch des Klägers anerkannt - wie eine Forderung von 100 Euro. Dagegen betrifft ein Geständnis nur einzelne Tatsachen, beispielsweise dass eine Unterschrift unter einen Kaufvertrag gesetzt wurde. Ob sich daraus schon ein fälliger Zahlungsanspruch ergibt, ist mit einem Geständnis noch nicht geklärt. Stattdessen könnten auch Mängelrechte oder Ähnliches entgegenstehen. Entsprechend kann bei einem Geständnis über einzelne Tatsachen kein zivilrechtliches Urteil ergehe, bei einem Anerkenntnis der Klageforderung schon.

Gegenstück zum Anerkenntnisurteil ist das Verzichtsurteil. Hier erklärt der Kläger den Verzicht auf einen zunächst geltend gemachten Anspruch. Hier wird die Klage, ebenfalls ohne weitere Prüfung durch das Gericht, auf Antrag des Beklagten abgewiesen. Ist die Rechtslage weniger eindeutig und einigen sich die Parteien irgendwo dazwischen, wird regelmäßig der Prozess per Vergleich beendet.

Kosten des Anerkenntnisurteils

Durch das Anerkenntnis lassen sich Kosten sparen, wenn keine realistische Chance besteht, den Prozess zu gewinnen. Zum einen reduzieren sich die Gerichtskosten, da ein Anerkenntnisurteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe auskommt. Das spart dem Gericht Arbeit und wird mit einer Gerichtskostenreduzierung um zwei Drittel belohnt.

Zum anderen können durch ein Anerkenntnisurteil die Kosten dem Kläger auferlegt werden, obwohl der den Prozess gewinnt und damit eigentlich einen Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Beklagten hätte. Voraussetzung ist aber ein sogenanntes sofortiges Anerkenntnis gemäß § 93 ZPO. Dabei darf der Beklagte keinen Anlass zur Klage gegeben haben und muss den Anspruch sofort anerkennen.

Aus Klägersicht sollte, selbst wenn im Einzelfall rechtlich nicht notwendig, vor jeder Klage ein Schreiben, eine Mahnung oder Abmahnung erfolgen. Dadurch kommt der Schuldner und spätere Beklagte regelmäßig in Verzug und hat auch bei einem späteren Anerkenntnis vor Gericht die Prozesskosten zu tragen.

(ADS)

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