63 Anwälte für Arbeitnehmererfindungsgesetz
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Arbeitnehmererfindungsgesetz
Fragen und Antworten
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Arbeitnehmererfindungsgesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Arbeitnehmererfindungsgesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Arbeitnehmererfindungsgesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Arbeitnehmererfindungsgesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Arbeitnehmererfindungsgesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt. -
Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
Das Arbeitnehmererfindungsgesetz, kurz: ArbnErfG, ist ein Gesetz, das den Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Fall einer Arbeitnehmererfindung regelt. Eine Arbeitnehmererfindung ist eine gebrauchsmusterfähige oder patentfähige Erfindung, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Dienstpflicht schafft. Das Arbeitnehmererfindungsgesetz ist damit in den Bereichen Gebrauchsmuster und Patent relevant. Die Arbeitnehmererfindung wird auch als Diensterfindung bezeichnet. Sie liegt vor, wenn:
- Die Erfindung während des Arbeitsverhältnisses gemacht wurde,
- die Erfindung aus einer Tätigkeit entstanden ist, die dem Arbeitnehmer im Betrieb obliegt oder
- die Erfindung maßgeblich auf Arbeiten oder Know-how des Betriebes beruht.
Erfinderrecht
Üblicherweise steht bei einer Erfindung das Erfinderrecht ausschließlich dem Erfinder zu. Im Fall einer Diensterfindung erscheint dies oftmals nicht interessengerecht. Deshalb ist zugunsten des Arbeitgebers im Arbeitnehmererfindungsgesetz geregelt, dass ihm unter bestimmten Voraussetzungen das Recht an der Arbeitnehmererfindung zusteht. Als Ausgleich hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Vergütung, zusätzlich zu seinem Lohn.
Verfahren
Bei einer Arbeitnehmererfindung sind nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz bestimmte Verfahren vorgesehen, von der Meldung der Erfindung durch den Arbeitnehmer bis hin zu den Möglichkeiten, die der Arbeitgeber für die Inanspruchnahme hat. Verstößt der Arbeitnehmer beispielsweise gegen eine dieser Pflichten, muss er mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, bis hin zu einer Kündigung. Darüber hinaus kann dem Arbeitgeber noch ein Anspruch auf Schadenersatz zustehen. Neben dem ArbnErfG sind bei Arbeitnehmererfindungen auch Vorschriften aus dem Patentrecht - insbesondere das PatentG - zu beachten.
(WEL)
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