1.162 Anwälte für Architektenhonorar | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Kleßinger
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfgang Kleßinger
Kanzlei Kleßinger, Elisenplatz 39, 86633 Neuburg an der Donau 7059.7083845615 km
Notfallnummer bei Haftsachen und Hausdurchsuchung 017620484031 Ihr Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Architektenhonorar unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Wolfgang Kleßinger
aus 32 Bewertungen Sehr zufrieden. Alles bestens (10.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ludger Overhoff
Kanzlei Ludger Overhoff, Herzogswall 40, 45657 Recklinghausen 6654.4577273812 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Ludger Overhoff vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Architektenhonorar
aus 9 Bewertungen Herr Overhoff und seine Mitarbeiterinnen haben mich von Anfang immer auf dem Laufenden gehalten und alle haben in … (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Grüßenbeck
Kanzlei Alexander Grüßenbeck, Hauptstr. 124, 58675 Hemer 6701.7655073567 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Grüßenbeck bietet im Bereich Architektenhonorar Rechtsberatung und Vertretung
(13.10.2022) der Erstkontakt klang vielversprechend und trug Lösungsansätze, eine endgültige Beurteilung kann aber erst nach dem …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ann-Kathrin Dreber
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Rechtsanwältin Ann-Kathrin Dreber
Dreber & Faber Rechtsanwälte Part mbB, Friedrich-Wilhelm-Straße 48, 37269 Eschwege 6851.0964477237 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Baurecht & Architektenrecht
Frau Rechtsanwältin Ann-Kathrin Dreber - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Architektenhonorar
aus 88 Bewertungen Alles bestens (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Leidecker
sehr gut
Rechtsanwalt Ralf Leidecker
LEIDECKER LEIPZIG Rechtsanwälte, Schwägrichenstr. 15, 04107 Leipzig 6982.2601029155 km
LEIDECKER LEIPZIG Rechtsanwälte – WIR REGELN DAS!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ralf Leidecker ist Ihr Ansprechpartner für Architektenhonorar
aus 62 Bewertungen Schnlle Antwort auf eingereichte Schreiben (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Frey
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Rechtsanwalt Christopher Frey
Meyer & Frey Rechtsanwälte, Friedrich-Ebert-Ring 2, 97072 Würzburg 6922.1126179736 km
Wir geben Ihnen Recht!
Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Christopher Frey unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Architektenhonorar
aus 217 Bewertungen Schnelle und reibungslose Abwicklung (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Häßler
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Rechtsanwalt Michael Häßler
Kanzlei Michael Häßler, Englerstr. 4, 77652 Offenburg 6868.8410497359 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Transportrecht & Speditionsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Häßler bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Architektenhonorar
aus 16 Bewertungen Herr Häßler hat uns über Jahre in einem komplexen Fall erfolgreich vertreten. Dafür danken wir Ihm sehr. Oliver und … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Folker Schönigt
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Göhmann Rechtsanwälte Stb Partnerschaft mbB, Wachtstraße 17-24, 28195 Bremen 6675.6131754121 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Vergaberecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Folker Schönigt bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Architektenhonorar
aus 16 Bewertungen Herr Schönigt begleitet seit vielen Jahren mein Familiy-Business. Dies betriff vor allem den Immobilienbestand, seien … (21.04.2024)
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Rechtsanwalt Jörg Tigges
Anwaltssozietät Tigges & Sevis, Heiliger Weg 8-10, 44135 Dortmund 6676.9607635348 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Migrationsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Tigges ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Architektenhonorar
(24.02.2022) !!!
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Rechtsanwalt Oliver Leo
Brinkmann & Partner, Freiligrathstr. 1, 18055 Rostock 6814.3813357006 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Öffentliches Baurecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Leo hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Architektenhonorar

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Architektenhonorar

Fragen und Antworten

  • Architektenhonorar: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Architektenhonorar umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Architektenhonorar und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Architektenhonorar: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Architektenhonorar sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Das Architektenhonorar darf grundsätzlich nicht frei zwischen dem Architekten und dem Bauherren vereinbart werden. Es sind vielmehr die Regeln der HOAI - der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - zu beachten. Eine Honorarvereinbarung ist aber bei besonderen Leistungen des Architekten möglich, z. B. für das Aufstellen und Überwachen eines Zahlungsplans. Wie hoch das Architektenhonorar letztendlich ausfällt, ist von mehreren Faktoren abhängig, und zwar insbesondere von

  • dem Leistungsumfang
  • den anrechenbaren Baukosten
  • der Schwierigkeit der Planungsanforderung

Voraussetzung ist zunächst, dass die Parteien einen Vertrag - den sog. Architektenvertrag - abgeschlossen haben. Das ist in den meisten Fällen ein Werkvertrag nach den §§ 631 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), in dem die Leistungsbeschreibung wie etwa die Planungspflicht des Architekten festgehalten wird.

Der Leistungsumfang wird in neun Leistungsphasen - z. B. die Genehmigungsplanung, bei der sich der Architekt bei der Baubehörde um die Baugenehmigung kümmern muss - aufgeteilt. Übernimmt der Architekt sämtliche dieser neun Teilleistungen, erhält er nach der HOAI 100 Prozent der festgelegten Vergütung. Sofern er aber nur einzelne Leistungsphasen betreut, darf der Architekt auch nur diese nach festgelegten Prozentsätzen in Rechnung stellen. Betreut er also z. B. nur die Genehmigungsplanung, dürfte er lediglich sechs Prozent des in der HOAI festgelegten Architektenhonorars verlangen.

Die anrechenbaren Kosten für den Bau sind in der Regel die Nettokosten für die Errichtung des Gebäudes - also z. B. die Kosten für die Baukonstruktion. Damit können etwa die Kosten für den Erwerb des Grundstücks, die Umsatzsteuer oder Nebenkosten bzw. Gebühren nicht bei der Berechnung des Architektenhonorars berücksichtigt werden.

Da der Bau von Immobilien bzw. die Renovierung eines Objekts nach dem Hauskauf unterschiedlich schwierige Planungsanforderungen hat, gibt es fünf verschiedene Honorarzonen. Im Gegensatz zu einer Klinik oder einem Theater (Honorarzone V) muss man beispielsweise bei einer Scheune (Honorarzone I) nicht damit rechnen, dass deren Bau besonders viele Schwierigkeiten bei der Planung machen wird. Der Bau eines Einfamilienhauses dagegen fällt unter die Honorarzone III oder IV - je nach Schwierigkeit der Planungsanforderungen.

(VOI)

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