1.149 Anwälte für Architektenvertrag | Seite 29

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Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Petra Pillich
Rechtsanwältin und Notarin Petra Pillich
Vosgröne, Starting, Stammeijer, Rademacher und Pillich Rechtsanwälte und Notare, Raesfelder Straße 12, 46325 Borken 6622.4424604801 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Maklerrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Architektenvertrag steht Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Petra Pillich gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Das Gespräch mit Frau Pillich hat mir sehr in meiner Angelegenheit weiter geholfen. Es war eine sehr schnelle … (16.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin, Fachanw.FamR Birgit Marquardt-Emrich
sehr gut
Rechtsanwältin, Fachanw.FamR Birgit Marquardt-Emrich
Kanzlei BME | Fachanwältin Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Bismarckstraße 25, 61169 Friedberg (Hessen) 6818.7320027006 km
Unser Ziel ist Ihre Zufriedenheit.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Architektenvertrag bietet Frau Rechtsanwältin, Fachanw.FamR Birgit Marquardt-Emrich
aus 12 Bewertungen RAin Frau Marquardt-Emrich hat mich in einer Familienangelegenheit bestens fachlich und kompetent beraten. Meine … (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kurtztisch
Rechtsanwalt Michael Kurtztisch
Hünlein Rechtsanwälte, Eschenheimer Anlage 28, 60318 Frankfurt am Main 6825.7592616559 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Architektenvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Michael Kurtztisch
Profil-Bild Rechtsanwältin Ariela Seeger
sehr gut
Rechtsanwältin Ariela Seeger
BSB-Rechtsanwälte Baur Seeger Böhmer & Partner, Söhnleinstr. 17, 65201 Wiesbaden 6799.2324237585 km
Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Ariela Seeger ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Architektenvertrag
aus 39 Bewertungen Frau Seeger ist sehr kompetent. Alle Absprachen mit Ihr werden eingehalten bzw. Alles was sie verspricht, kann sie … (13.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Schäfer
Rechtsanwaltskanzlei Rolf Schäfer, Luitpoldstr. 1, 91550 Dinkelsbühl 6986.9594283106 km
Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unterhaltsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Architektenvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Rolf Schäfer
(23.02.2021) Fachlich beraten
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Deblitz
Rechtsanwalt Christian Deblitz
Kanzlei Christian Deblitz, M 7 19-20, 68161 Mannheim 6847.3503572675 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Juristische Fragen im Bereich Architektenvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Christian Deblitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Moritz Distler
Rechtsanwalt Moritz Distler
HARTL • MANGER und Kollegen, Agnesstraße 1-5, 80801 München 7117.9026794433 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Architektenvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Moritz Distler
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Schmidt
Rechtsanwältin Susanne Schmidt
Kanzlei Susanne Schmidt, Rheinstr. 35, 64283 Darmstadt 6836.9553395971 km
Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • IT-Recht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Schmidt - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Architektenvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Beilfuß
Rechtsanwalt Martin Beilfuß
Martin Beilfuß, Vogelsang 15a, 14195 Berlin 6971.1742805319 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Beilfuß ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Architektenvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Anton Ruck
Kanzlei Klostergang, Klostergang 5, 21335 Lüneburg 6759.8873528708 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Anton Ruck hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Architektenvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus-Rainer Tietmann
Rechtsanwalt Klaus-Rainer Tietmann
T I E T M A N N Rechtsanwalt, Werkstr. 209, 19061 Schwerin 6798.8318189789 km
Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Architektenvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Klaus-Rainer Tietmann
(27.10.2023) Ein sehr freundlicher und kompetenter Anwalt sehr gute Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Daniel Thimig
Rechtsanwalt Dr. Daniel Thimig
Kanzlei | Thimig, Boxbergweg 1, 66538 Neunkirchen 6772.9128629359 km
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren! (BB)
Fachanwalt Arbeitsrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Jagdrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Daniel Thimig ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Architektenvertrag
aus 8 Bewertungen Wir wollten einen Vollstreckungstitel zu einem Prozess nachdem Herr Dr.Thimig sich eingelesen hatte kam der Rat, es … (27.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Peter Schulze
Rechtsanwalt und Notar Peter Schulze
EINSFÜNFACHT – Rechtsanwälte Notare, Podbielskistraße 158, 30177 Hannover 6768.7078960971 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Architektenvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Peter Schulze gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Gelhard
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Gelhard
Rechtsanwälte Kattelmann, Gelhard & Stoffels, Auf der Töterlöh 44, 33100 Paderborn 6745.0811440038 km
Mit Recht in guten Händen!
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Architektenvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Gelhard gerne zur Verfügung
aus 16 Bewertungen Zuerst haben wir selbst versucht, unsere Forderung bei TUIfly durchzusetzen. Das hinterließ jedoch augenscheinlich … (25.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Schnitzer
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Schnitzer
Advocatur Wiesbaden, Gutenbergplatz 1, 65187 Wiesbaden 6800.5971546188 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Architektenvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Matthias Schnitzer
aus 17 Bewertungen Wir haben lange mit der Fluggesellschaft gekämpft, die unsere Verluste nicht kompensieren wollte, aber dank der … (15.06.2024)
Profil-Bild Anwalt Dr. Stephan Paetzold
Anwalt Dr. Stephan Paetzold
Paetzold Avocats, 18, Rue de Tilsitt, 75017 Paris, Frankreich 6482.0140034595 km
Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Umweltrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Architektenvertrag beantwortet Herr Anwalt Dr. Stephan Paetzold
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christof Wellens
Rechtsanwalt Dr. Christof Wellens
BWS legal Rechtsanwälte Berghs • Dr. Wellens • Schäckel und Partner, Hohenzollernstr. 177, 41063 Mönchengladbach 6629.3355755945 km
Ihre Sorgen möchte ich haben!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Architektenvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Christof Wellens
aus 8 Bewertungen Herr Dr. Wellens setzt sich voll und ganz mit sehr viel Nachdruck für meine Interessen eingesetzt. Vielen Dank! (15.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ann-Kathrin Dreber
sehr gut
Rechtsanwältin Ann-Kathrin Dreber
Dreber & Faber Rechtsanwälte Part mbB, Friedrich-Wilhelm-Straße 48, 37269 Eschwege 6851.0964477237 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Architektenvertrag hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Ann-Kathrin Dreber
aus 88 Bewertungen Alles bestens (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl.-Betrw. Sabine Nina Schlensker
sehr gut
Kanzlei Schlensker, Schwachhauser Heerstr. 112, 28209 Bremen 6677.4403053199 km
KONFLIKTMANAGEMENT PROBLEMLÖSUNGEN KOSTENKONTROLLE
Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dipl.-Betrw. Sabine Nina Schlensker – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Architektenvertrag
aus 38 Bewertungen Frau Schlensker hat mir bei einem Erbrechtsfall mit Vermächtnis in meiner zerstrittenen Familie geholfen. Von der … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Gregor Noack
Rechtsanwalt und Mediator Gregor Noack
Rechtsanwälte Noack-Lubig-Mors Partnerschaft, Schulzendorfer Str. 1, 13347 Berlin 6971.862703147 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Mediator Gregor Noack ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Architektenvertrag
(11.06.2024) Herr Noack ist äußerst kompetent. Er hat Ahnung von Familien-, Immobilien- und Erbrecht. Die Kombi war für meine …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Frank Appelt (M.M.)
Rechtsanwalt Dr. Frank Appelt (M.M.)
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Egbert Degner & Kollegen, Auwiesenstr. 30, 72770 Reutlingen 6946.8938233246 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Appelt (M.M.) ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Architektenvertrag
(16.12.2022) Ich wurde von Dr. Appelt in einem Erstgespräch ausgesprochen freundlich und wohlwollend beraten, sehr zu empfehlen.
Profil-Bild Avocat á la Cour Julien Raum LL.M.
Avocat á la Cour Julien Raum LL.M.
Hoffmann & Raum, 31, Grand-Rue, 1661 Luxemburg, Luxemburg 6692.387609438 km
IT-Recht • Baurecht & Architektenrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Beamtenrecht • Wirtschaftsrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Architektenvertrag steht Ihnen Rechtsanwalt Herr Avocat á la Cour Julien Raum LL.M. gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Herr Raum hat mir sehr zeitnah, freundlich, kompetent und ehrlich die Sachlage erklärt. (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Wittemann
Rechtsanwalt Stephan Wittemann
Wenzel, Binder & Wittemann, Neuer Markt 31, 53340 Meckenheim 6696.4112052018 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Architektenvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stephan Wittemann gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Muhammed Karagöz
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Karagöz, Wiener Platz 4, 51065 Köln 6676.8435282483 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Muhammed Karagöz vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Architektenvertrag
aus 24 Bewertungen Besten Dank!! Ihr Einschätzung hat mir sehr geholfen. Ggf melde ich mich gerne wieder bei Ihnen. (10.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Architektenvertrag

Fragen und Antworten

  • Architektenvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Architektenvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Architektenvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Architektenvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Architektenvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Als Architektenvertrag wird der Vertrag zwischen Architekt und Bauherr bezeichnet, in dem die Erbringung der Architektenleistung und als Gegenleistung ein Honorar vereinbart wird. Rechtlich handelt es sich um einen Werkvertrag nach §§ 631 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), allerdings gelten für den Architektenvertrag zusätzlich einige Sondervorschriften.

Der Architektenvertrag kommt, wie alle gegenseitigen Verträge, durch Angebot und Annahme zustande. Bauherr und Architekt müssen sich über die wesentlichen Vertragsbestandteile einig sein, also die Aufgaben des Architekten und deren Vergütung durch den Bauherrn.

Die Vertragspartei „Architekt“ muss nicht dem Berufsstand des Architekten angehören. Auch Nicht-Architekten können Vertragspartner sein (z.B. Bau-Ingenieure), allerdings sind sie in diesem Fall dazu verpflichtet, den Bauherrn darauf hinzuweisen, dass sie dem Architekten-Beruf nicht angehören.

Die Einigungserklärungen können sowohl schriftlich, als auch mündlich erfolgen, aus Beweisgründen empfiehlt sich bei diesem häufig sehr komplexen Vertrag jedoch die Schriftform. Der Architektenvertrag ist als Individual-, d.h. Einzelvertrag oder als Formularvertrag möglich.

Das „Werk“, das der Architekt dem Bauherren schuldet, ist die Planungsleistung (Entstehung) für ein dreidimensionales Gebäude, wobei Planung und Ausschreibung dem Soll des Werkvertrages entsprechen müssen. Ist ihm zusätzlich die sog. Objektüberwachung übertragen, hat der Architekt oder Ingenieur auch dafür Sorge zu tragen, dass die Planung korrekt verwirklicht wird.

Anmerkung: Hier wird die Abgrenzung des Architekten zum Bauunternehmer deutlich, der im Rahmen des Bauvertrages nur die Errichtung des Gebäudes schuldet. Die Architektenleistungen lassen sich im Wesentlichen in drei Bereiche untergliedern: Grundleistungen, besondere Leistungen und zusätzliche Leistungen.

Grundleistungen sind z.B. Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs-, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Planung und Mitwirkung an der Vergabe, Objektüberwachung, -betreuung und Dokumentation. Die Grundleistungen sind wiederum unterteilt in verschiedene Leistungsphasen.

Beispiele für besondere Leistungen sind Umweltverträglichkeitsprüfung, Erstellen eines Finanzierungsplans, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlegen eines Inventar- und Ausrüstungsverzeichnisses, Objektbeobachtung, -verwaltung und Baubegehung nach Übergabe.

Hauptbeispiel der zusätzlichen Leistungen ist die sogenannte Projektsteuerung, bei welcher der Architekt für Projekte mit mehreren Fachbereichen insbesondere für die Aufgabenstellung, die Erstellung und Koordinierung des Programms für das Gesamtprojekt verantwortlich ist. Weil sie somit an den Aufgabenbereich des Bauherrn anknüpft und keine klassische Objektplanungsleistung des Architekten ist, gilt sie als zusätzliche Leistung i.S.d. HOAI.

Zusätzliche Leistungen können ferner sein: die Entwicklung und Herstellung von Fertigteilen, rationalisierungswirksame besondere Leistungen oder Leistungen im Rahmen eines Winterbaus. Sie müssen vom Architekten nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung erbracht werden.

Basis für das Architektenhonorar ist die „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“, kurz: HOAI. Inhalt sind preisrechtliche Vorgaben zu der Vergütung der Planungsleistungen von Architekten und Bau-Ingenieuren. Die in der HOAI festgelegten Honorare können vom Architekten eingeklagt werden. Mit der HOAI soll ein angemessenes Honorar des Architekten und für den Bauherren die Qualität von Bauplanung, Ausschreibung, Vergabe und Objektüberwachung gewährleistet werden.

Das Honorar wird anhand der Honorartafeln in der HOAI ermittelt, die nach Aufgabenstellung, Schwierigkeitsgrad und anrechenbaren Kosten und - je nach Leistungsphase - Leistungen unterteilt sind. Die Planungsanforderungen sind einer Honorarzone zugeordnet, die von geringer (I) bis sehr hohe Planungsanforderung (V) reicht.

Die HOAI hat gesetzesähnlichen Charakter mit der Folge, dass sie verbindlich ist. Die in ihr festgelegten Mindestsätze und Höchstsätze dürfen nur in wenigen Ausnahmefällen über- oder unterschritten werden. Ist schriftlich keine Vereinbarung getroffen, gelten die jeweiligen Mindestsätze als im Vertrag vereinbart.

Hinsichtlich Fälligkeit der Vergütung und Anspruch auf Abschlagszahlung trifft die HOAI folgende, vom Werkvertragsrecht des BGB abweichende Regelung: Das Honorar wird erst fällig, wenn dem Bauherrn eine prüffähige Honorarabschlussrechnung zugegangen ist. Gegen diese kann der Bauherr innerhalb von zwei Monaten nach ihrem Erhalt Einwendungen erheben. Später kann er sich nicht auf die mangelnde Prüffähigkeit berufen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Architektenvertrag umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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