485 Anwälte für Aufenthaltserlaubnis | Seite 21

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Attorney-at-Law (Kalifornien) Morgan Hangartner
Morgan Hangartner, Attorney-at-Law, Pinnauweg 3 B, 14167 Berlin 6973.3495956594 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • MigrationsrechtAusländerrecht & Asylrecht • Sportrecht • Internationales Recht
Online-Rechtsberatung
Rechtsanwalt Herr Attorney-at-Law (Kalifornien) Morgan Hangartner ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Aufenthaltserlaubnis
aus 7 Bewertungen Herr Hangartner hat uns in einer Sache mit USA-Bezug beraten und ich habe mich extrem gut aufgehoben gefühlt. Sein … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Moritz Cuber
sehr gut
Rechtsanwalt Moritz Cuber
CWR Rechtsanwälte, Heumarkt 52, 50667 Köln 6675.344305132 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Moritz Cuber ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Aufenthaltserlaubnis
aus 16 Bewertungen Wegen eines angeblichen Betrugsfall wurde ein Strafverfahren gegen mich eröffnet. Herr Cuber konnte das Verfahren bei … (02.09.2022)
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Frau Rechtsanwältin Beate Rabe ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Aufenthaltserlaubnis
aus 7 Bewertungen Frau Rabe hat als einzige Anwältin auf meine Anfrage mit einer sachlichen Antwort zum Thema reagiert, statt nur Geld … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Zeljko Grgic
sehr gut
Rechtsanwalt Zeljko Grgic
Rechtsanwälte de Filippis & Grgic, Zeil 46, 60313 Frankfurt am Main 6826.3823090037 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Zeljko Grgic im Bereich Aufenthaltserlaubnis bietet Beratung und Vertretung
aus 56 Bewertungen Alle Empfehlungen (06.03.2024)
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Rechtsanwältin Necla Bahceci
Schöpper & Kollegen - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Ostenhellweg 62, 44135 Dortmund 6676.7543215783 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Aufenthaltserlaubnis bietet Frau Rechtsanwältin Necla Bahceci

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Aufenthaltserlaubnis

Fragen und Antworten

  • Aufenthaltserlaubnis: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Aufenthaltserlaubnis umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Aufenthaltserlaubnis und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Aufenthaltserlaubnis: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Aufenthaltserlaubnis sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Man muss grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn man als Ausländer nach Deutschland einreist. Ausnahmen gelten allerdings für Bürger, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der EU (Europäische Union) bzw. eines Staats des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) besitzen. Ihnen kommen die im EU-Recht festgelegten Grundfreiheiten zugute, weshalb sie keinen Aufenthaltstitel, wie z. B. eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder ein Visum benötigen.

Die Aufenthaltserlaubnis muss bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden, wird von der Behörde aber nur befristet erteilt und kann mit einer Arbeitserlaubnis verbunden werden. Ferner kann die Behörde die Aufenthaltserlaubnis - vor allem bei ihrer Verlängerung - mit einer Auflage bzw. Bedingungen erteilen. Wer z. B. an einem Sprachtest im Rahmen der Integration regelmäßig nicht bzw. nicht erfolgreich teilnimmt, muss im schlimmsten Fall mit der Abschiebung rechnen, deren Kosten der Abgeschobene zu tragen hat.

Ein Aufenthaltsrecht wird aber nur aus den explizit im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) genannten Gründen erteilt. So muss der Ausländer z. B. nach Deutschland einreisen wollen, um dort einer Beschäftigung nachzugehen oder um ein Studium bzw. eine Ausbildung zu absolvieren. Doch auch wenn man etwa keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, kann man eine Aufenthaltserlaubnis ferner aus Gründen der Familienzusammenführung beantragen. Auch humanitäre oder politische Gründe können zum Erhalt eines Aufenthaltstitels führen. Wichtig ist, dass der Umzug nach Deutschland tatsächlich erfolgt ist, man also - indem man etwa den Mietvertrag vorlegt - einen deutschen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt angegeben hat. In § 69 III Nr. 1 AufenthG sind im Übrigen die Gebühren festgelegt worden, die von der Behörde für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis höchstens verlangt werden dürfen.

(VOI)

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