2.285 Anwälte für Compliance | Seite 96

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Profil-Bild Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.
sehr gut
Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.
pkl legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Glashütter Str. 101a, 01277 Dresden 7084.7135591361 km
Ich stehe für Vorsorge vor persönlicher Haftung des Geschäftsführers und Vorsorge vor Krise und für die optimale Nutzung geeigneter rechtlicher Werkzeuge für die Restrukturierung und Sanierung.
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Compliance
aus 22 Bewertungen Sehr gute Beratung, RA.-Kulzer ist sehr kompetent, mit einen sehr freundlichem Team an seiner Seite. "RA.-Kulzer … (12.09.2023)
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sehr gut
Rechtsanwältin Julia Raab-Maier
SoRa Sommerburg & Raab Rechtsanwälte PartmbB, Friedrich-Ebert-Platz 4, 69117 Heidelberg 6865.6887178563 km
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Julia Raab-Maier ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Compliance gerne behilflich
aus 21 Bewertungen sehr freundlich und kompetent (03.04.2024)
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Rechtsanwalt Dr. Johannes Bender
bender & pfitzmann rechtsanwälte, Neuer Zollhof 1, 40221 Düsseldorf 6648.2549456419 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & GesellschaftsrechtWirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Compliance unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Johannes Bender
aus 21 Bewertungen Bisher habe ich eine recht ausführliche Antwort erhalten. Ich werde noch weitere Informationen einholen und kann dann … (14.01.2024)
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Rechtsanwalt Ferdinand von Köckritz
Kanzlei von Köckritz, Hauptstr. 136, 10827 Berlin 6974.0553703183 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Ferdinand von Köckritz im Bereich Compliance bietet Beratung und Vertretung
aus 9 Bewertungen Herr Rechtsanwalt von Köckritz hat uns in unserer Mietrechtsangelegenheit sehr freundlich, kompetent und zielführend … (18.07.2023)
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Rechtsanwältin Barrister & Solicitor Sylvia Jacob
JACOB LAW (ehemals Jacob Associates), Hohenzollernstr. 84, 80801 München 7117.8937211733 km
Erbrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Compliance beantwortet Frau Rechtsanwältin Barrister & Solicitor Sylvia Jacob
aus 16 Bewertungen Mr. Anthony Fortin from Jacob Law was great to deal with and we had a very successful outcome. Knowledge and … (05.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Compliance

Fragen und Antworten

  • Compliance: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Compliance umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Compliance und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Compliance: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Compliance sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Unter Compliance wird das Einhalten von Leitlinien und Gesetzen innerhalb eines Unternehmens verstanden. Compliance ist dabei Teil der sogenannten Corporate Governance – den Grundsätzen ordnungsgemäßer Unternehmensführung.

Einhaltung von Regeln sicherstellen

Compliance-Regeln sollen negative Folgen durch gesetzeswidriges, insbesondere strafbaren Verhaltens von Mitarbeitern auf das Unternehmen verhindern. Darüber hinaus kann Compliance auch ethische Standards definieren. Die Vermeidung einer Haftung und eines Negativ-Images in der Öffentlichkeit steht dabei im Mittelpunkt von Compliance. Dazu vereinbarte Verhaltensregeln lassen sich unter anderem in der Geschäftsordnung, im Gesellschaftsvertrag, aber auch in einem speziellen Compliance-Kodex verankern. Bei Arbeitnehmern ist auch die Festlegung im Arbeitsvertrag oder per Betriebsvereinbarung möglich.

Banken und Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind gesetzlich zur Einrichtung einer Compliance-Funktion verpflichtet. Die Aufgaben muss sie unabhängig wahrnehmen können. Die Compliance-Stelle muss zudem über Fachkenntnisse, Mittel und Kompetenzen verfügen sowie Zugang zu allen für ihre Tätigkeit relevanten Informationen haben.

Aufgaben des Compliance-Beauftragten

Aufgrund der zahlreichen Berührungspunkte mit rechtlichen Fragen wacht über die Einhaltung von Compliance in Unternehmen oder anderen Organisation oft ein Rechtsanwalt als Compliance-Beauftragter. Für einen intern angestellten Juristen, der gleichzeitig Syndikus des Unternehmens ist, bedeutet die Compliance-Aufgabe eine erhebliche Zusatzverantwortung. Denn damit geht neben einem hohen Haftungsrisiko das einer Strafbarkeit einher. Erfährt der intern angestellte Compliance-Beauftragte von einer Straftat, muss er diese verhindern. Sonst kann auch er sich dem Bundesgerichtshof zufolge aufgrund seiner Garantenstellung der konkreten Straftat durch Unterlassen strafbar machen. Die Compliance-Aufgabe kann dabei in ein Spannungsfeld mit der rechtsberatenden Aufgabe zugunsten der Unternehmensleitung geraten. Im Übrigen beschränkt sich Compliance nicht nur auf die Überwachung. Zu den Aufgaben gehört insbesondere die Sensibilisierung der Mitarbeiter für rechtmäßiges Verhalten durch Schulungen und persönliche Gespräche.

Neben der ausreichenden Personal- und Mittelausstattung sind Unabhängigkeit, kurze Wege zur obersten Führungsebene und umfassende Rechte der mit Compliance beauftragten Personen für ihre effiziente Aufgabenerfüllung unverzichtbar. Mittel, um Unabhängigkeit zu realisieren, sind insbesondere eine ausreichende Versicherung, ein besonderer Schutz vor Kündigung, restriktive Regeln zur Preisgabe von Hinweisgebern und eine nicht am Unternehmensergebnis orientierte Vergütung. Des Weiteren wichtig ist die direkte Berichterstattung an Vorstand bzw. Geschäftsführung und Kontrollorganen wie etwa den Aufsichtsrat ohne Umwege. Komplettiert wird die effektive Compliance-Organisation mit Rechten zu weitreichender Einsichtnahme in alle relevanten Vorgänge, selbstständigem Vorgehen sowie zum Schutz von Hinweisgebern.

Zielgruppen von Compliance

Compliance richtet sich vor allem an leitende bzw. in verantwortlicher Position tätige Angestellte, darunter insbesondere Vorstand oder Geschäftsführer bzw. mit Prokura ausgestattete Personen eines Unternehmens. Im Blickfeld befinden sich zudem vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personengesellschaft. Grund ist, dass infolge von ihnen begangener Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten kann nicht zuletzt auch ein Bußgeld gegen das Unternehmen verhängt werden. Inhaber eines Unternehmens oder Betriebes drohen ebenfalls einen Bußgeldbescheid zu erhalten, wenn sie aufgrund von Fahrlässigkeit ihre Aufsichtspflichten über die Manager verletzt haben. Auch bei diesem Fehlverhalten handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Des Weiteren kann Schadenersatz für Fehler der Geschäftsführung oder bei mangelnder Kontrolle etwa durch einen Aufsichtsrat drohen, die Compliance zu verhindern sucht. Nicht zuletzt führen auch Strafverfahren zu erheblichen Kosten und Imageverlusten, die sich wiederum in den Geschäftszahlen negativ niederschlagen.

Compliance außerhalb von Unternehmen

Complianceregeln finden sich inzwischen nicht nur in großen Konzernen und mittelständischen Unternehmen, die häufig als AG, GmbH, KG, OHG bzw. einer anderen Gesellschaftsform geführt werden. Denn auch in nicht primär gewinnorientierten Bereichen ist die mit einem Compliance-Management-System (CMS) angestrebte Risikominimierung relevant. Somit ist Compliance inzwischen auch im Bereich der Verwaltung innerhalb einer Behörde oder einer Körperschaften, wie sie Stiftung, Verein oder Universität darstellen, zu finden.

Einschlägige Straftaten und andere Verstöße

Als besonders sensible Taten, deren Begehung Compliance von vornherein verhindern soll, kommen insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht zuordenbare Delikte wie Betrug, Geldwäsche und Bestechung in Betracht. Korruption ist dabei gerade bei Vergabeverfahren ein Problem. Im Kartellrecht soll Compliance Verstöße gegen das Kartellverbot etwa durch Preisabsprachen ausschließen. Im Fokus von Compliance steht beim weiteren Wettbewerbsrecht ein bewusst von der Führungsebene in Kauf genommenes unlauteres Verhalten bei Werbung und Vertrieb. Im Steuerrecht ist an Steuerhinterziehung zu denken. Im IT-Recht spielt insbesondere die Einhaltung von Datenschutz eine Rolle.

(GUE)

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