3.535 Anwälte für Diebstahl | Seite 148

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Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Maximilian Krämer LL. M.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt Maximilian Krämer LL. M.
DNK Rechtsanwälte PartGmbB, Adalbertstr. 110, 80798 München 7117.7788777157 km
Steuerlich denken, strategisch verteidigen, für Ihren Erfolg unterwegs! - Experte im Steuerstrafrecht
Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
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Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Maximilian Krämer LL. M. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Diebstahl gerne behilflich
aus 22 Bewertungen Herr RA Maximilian Krämer ist ein sehr guter Experte auf dem Gebiet des Steuerstrafrechtes und hat uns unkompliziert … (21.05.2024)
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Rechtsanwalt Sven Hüners
Kanzlei Hüners, Colonnaden 21, 20354 Hamburg 6719.574129945 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Sven Hüners ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Diebstahl
aus 139 Bewertungen Ich kann zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Resümee ziehen, da der Fall noch keinen Abschluss erreicht hat. (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Meurer
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Kanzlei Lars Meurer, Frankfurter Straße 128, 53773 Hennef (Sieg) 6703.5332530887 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • eBay & Recht
Herr Rechtsanwalt Lars Meurer bietet im Bereich Diebstahl Rechtsberatung und Vertretung
aus 23 Bewertungen Nach dem Strafprozess suchte ich einen Anwalt in Wohnortnähe für den folgenden Zivilprozess für meine damals noch … (27.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thilo Göbel
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Rechtsanwalt Thilo Göbel
Kanzlei Thilo Göbel, Langener Str. 86, 63073 Offenbach am Main 6835.0111716098 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Diebstahl bietet Herr Rechtsanwalt Thilo Göbel
aus 86 Bewertungen Herr Göbel ist ein guter und kompetenter Anwalt. Sehr gute Kommunikation, Begleitung zum Gericht und große fachliche … (25.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Nißl
Rechtsanwältin Sarah Nißl
Kanzlei Sarah Nißl, Bellstraße 21, 92421 Schwandorf 7083.7898941042 km
Nulla poena sine lege certa.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Sarah Nißl - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Diebstahl
(07.08.2023) Kompetent - freundlich - hilfsbereit. Sehr empfehlenswerte Rechtsanwältin. Nochmals vielen Dank für die Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Julian Schirmer
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Rechtsanwalt und Notar Julian Schirmer
Crombach & Schirmer Rechtsanwälte PartGmbB | Notar, Borkener Str. 65, 48653 Coesfeld 6635.1664102544 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Strafrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Diebstahl bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Julian Schirmer
aus 29 Bewertungen Ein sehr netter Anwalt, nimmt sich Zeit und prüft meine Fragen sehr gewissenhaft. Ich würde ihn jedem empfehlen und … (07.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Manja Freihoff
Kanzlei Manja Freihoff, Breitscheidstr. 26, 16321 Bernau bei Berlin 6976.6501834511 km
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Frau Rechtsanwältin Manja Freihoff bietet im Bereich Diebstahl Rechtsberatung und Vertretung
aus 8 Bewertungen Sehr freundlich und kompetent, sehr schneller Termin, gute Beratung. (21.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Diebstahl

Fragen und Antworten

  • Diebstahl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Diebstahl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Diebstahl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Diebstahl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Diebstahl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Diebstahl ist ein so genanntes Vermögensdelikt und in § 242 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Danach wird mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft, wer eine fremde, bewegliche Sache eines anderen in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Auch der Versuch ist strafbar. In bestimmten Fällen ist ein Strafantrag erforderlich. Umgangssprachlich ist beim Diebstahl von Klauen die Rede. Zu den häufigsten Begehungsweisen zählen der Ladendiebstahl bzw. Kaufhausdiebstahl, der Autodiebstahl und der Taschendiebstahl.

Zunächst muss seine fremde, bewegliche Sache einem anderen weggenommen werden. Juristisch setzt die Wegnahme den Bruch fremden Gewahrsams - also der tatsächlichen Sachherrschaft, die nicht mit dem Eigentum als rechtlicher Sachherrschaft zu verwechseln ist - und die Begründung neuen Gewahrsams an der Sache voraus, wobei der neue Gewahrsam nicht zwangsläufig der eigene Gewahrsam des Täters sein muss. Der Wechsel des Gewahrsams muss ohne Einverständnis des Gewahrsamsinhabers erfolgen. Darüber hinaus ist auf der Ebene des subjektiven Tatbestandes neben Vorsatz auch Voraussetzung, dass der Dieb die Wegnahme in rechtswidriger Zueignungsabsicht vorgenommen hat, d.h. mit Aneignungswillen und Enteignungswillen gehandelt haben. Rechtswidrig ist die Zueignung, wenn der Täter keinen fälligen und einredefreien Einspruch hat, zum Beispiel aufgrund Vertrag gemäß den Vorschriften des Zivilrechts.

Diebstahl in besonders schwerem Fall

Für den Diebstahl enthält § 243 Strafgesetzbuch eine Strafverschärfung für besonders schwere Fälle des Diebstahls, beispielsweise den Einbruchdiebstahl, gewerbsmäßigen Diebstahl oder Kirchendiebstahl. Allerdings wird die Straftat nur verschärft geahndet, wenn es sich um keine geringwertige Sache handelt. Die Bagatellgrenze liegt hier - auch bei mehreren Beutestücken - in der Regel bei einem Sachwert des Diebesgutes von insgesamt 50 Euro.

Besonders gefährliche Begehungsweisen des Diebstahls

Härter bestraft als der normale Diebstahl werden auch gemäß § 244 StGB Diebstahl mit Waffenbesitz, Bandendiebstahl oder der mit Einbruch in eine Wohnung verbundene Diebstahl. Bei dem Begriff Waffe wird eine Waffe im Sinne von § 1 Waffengesetz (WaffG) verstanden, also beispielsweise ein Stiefelmesser, Schlagring oder eine Schusswaffe. Nicht hierunter fallen zum Beispiel kleine Taschenmesser, Beile oder Sensen. Diese Gegenstände können jedoch als gefährliche Werkzeuge ebenfalls unter § 244 StGB fallen, wenn sie nach ihrer objektiven Beschaffenheit und der konkreten ARt ihrer Benutzung dazu geeignet sind, erhebliche Verletzungen zu verursachen. Sind die Voraussetzungen des § 244 Strafgesetzbuch erfüllt, so wird der Täter zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Handelt es sich um einen Bandendiebstahl gemäß § 244a StGB und wird der Diebstahl gemäß § 243 oder § 244 StGB mit mindestens drei Personen gemeinschaftlich begangen, vom die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren in Betracht. 

Unterschied des Diebstahls zu Raub, Betrug und Unterschlagung

Im Unterschied zum Raub erfolgt die Wegnahme nicht aufgrund der Anwendung von Gewalt bzw. einer entsprechenden Bedrohung des Opfers. Vom Betrug unterscheidet sich der Diebstahl wiederum durch die Täuschung, aufgrund das Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer dem Betrüger die jeweilige Sache von sich aus übergibt.

Tatbestandsmäßig abzugrenzen ist der Diebstahl zudem zur Unterschlagung gemäß § 246 StGB. Bei der Unterschlagung befindet sich das Tatobjekt bereits im Besitz oder Gewahrsam des Täters, er hat also bei der Tatbegehung die tatsächliche Herrschaft über die Sache inne. Die Tat wird durch die rechtswidrige Zueignung begangen, d.h. neben dem Zueignungswillen wird regelmäßig auch eine objektive Handlung oder ein Unterlassen von Seiten des Täters gefordert, der das Tatobjekt dem Recht des bisherigen Eigentümers entzieht und sich tatsächlich selbst die Stellung als Eigentümer faktisch aneignet, indem er die Sache in Eigenbesitz nimmt. Diese Willensänderung muss darüber hinaus auch irgendwie objektiv nach außen hin erkennbar sein. Beispiele: Wenn man in ein geliehenes Buch seinen eigenen Namen als Eigentümer einträgt. Der Finder entschließt sich, das Fundstück selbst zu behalten. Eine Strafbarkeit wegen Unterschlagung kommt gemäß § 246 allerdings nur in Betracht, wenn die Tat nicht bereits aufgrund anderer Vorschriften des Strafgesetzbuches mit einer schweren Strafe bedroht ist (Subsidiaritätsklausel, § 246 Absatz 2 StGB).

Diebstahl innerhalb der Familie

Eine Sonderregelung enthält § 247 StGB. Wird bei einem Diebstahl oder einer Unterschlagung ein Angehöriger verletzt, so wird dieser Haus- und Familiendiebstahl nur auf Antrag des Opfers verfolgt. Der Strafantrag ist dabei von der Strafanzeige zu unterscheiden, durch welche Polizei bzw. Staatsanwaltschaft lediglich ein mögliches, strafrechtlich relevantes Verhalten mitgeteilt wird.

Diebstahl geringwertiger Sachen

In § 248 a Strafgesetzbuch ist die so genannte Bagatellklausel verankert, die sowohl bei Diebstahl als auch Unterschlagung zu beachten ist. Danach werden einfacher Diebstahl (§ 242 StGB) oder einfache Unterschlagung (§246 StGB) nur auf Antrag verfolgt oder wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Diebstahlsähnliche Delikte

Weitere Spezialdelikte zum Diebstahl finden sich in § 248b StGB (Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs) und in § 248c StGB (Entziehung elektrischer Energie).

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