3.558 Anwälte für Waffengesetz

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Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Volquardts
LUHMANN & VOLQUARDTS PartG mbB, Bahnhofstr. 7, 23858 Reinfeld (Holstein) 6733.8756137076 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Volquardts ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffengesetz
aus 6 Bewertungen Promter Rückruf, kompetente Beratung und Hilfe zum Lösen des Problems. DANKE (07.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Niedworok
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Niedworok
Anwaltskanzlei Niedworok, Mühlstraße 14, 72074 Tübingen 6937.815287533 km
Beatus ille qui procul negotiis
Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Niedworok ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffengesetz
aus 11 Bewertungen Hat mir geholfen, als ich vom Jobcenter sanktioniert wurde. Sehr empfehlenswert. (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Diplom Jurist Dirk Witteck Dipl.-Jur.
sehr gut
Rechtsanwalt Diplom Jurist Dirk Witteck Dipl.-Jur.
Kanzlei Dirk Witteck, Am Neubergsweg 8, 63868 Großwallstadt 6867.7566096493 km
Unbürokratisch Pragmatisch Schnell und Mandantennah
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Waffengesetz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Diplom Jurist Dirk Witteck Dipl.-Jur.
aus 141 Bewertungen Ausgezeichnete Unterstützung bei einer vor allem langwierigen Schadenssache. (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Stüdemann
Rechtsanwalt Ralf Stüdemann
Meyer - Höke Rechtsanwälte, Wallstr. 15, 14770 Brandenburg an der Havel 6931.4139488539 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Arzthaftungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ralf Stüdemann
(23.06.2022) Schnelle Terminvorschläge gute kompetente Beratung!
Profil-Bild Rechtsanwältin Miriam Mager
sehr gut
Rechtsanwältin Miriam Mager
Tritschler Maier Mager Fachanwälte, Kirchstraße 11, 78054 Villingen-Schwenningen 6929.9503506872 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Miriam Mager gerne zur Verfügung
aus 53 Bewertungen Frau Mager hat mich als Geschädigten sehr kompetent vertreten und durch geschickte Verhandlungen mit dem gegnerischen … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael Traub
Rechtsanwalt Dr. Michael Traub
TRAUB STRAFRECHT & COMPLIANCE, Hauptstraße 44, 74653 Künzelsau 6935.0754053228 km
Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Traub
(04.11.2023) Meine Strafsache wurde Dank der Hilfe von Dr. Traub eingestellt. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt und bin …
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Mund
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Mund
MUND Rechtsanwälte, Wagnerplatz 2, 97080 Würzburg 6921.6770597973 km
Persönliche Betreuung verbunden mit fachlicher Kompetenz ist unser Anspruch.
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Florian Mund
aus 57 Bewertungen Klare Empfehlung dieser Kanzlei! Ob Erbrecht oder Familienrecht- einfach ausgezeichnet! (11.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Norman Reeb
sehr gut
Rechtsanwalt Norman Reeb
Rechtsanwaltskanzlei Reeb, Augustaanlage 7-11, 68165 Mannheim 6847.8281291483 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Norman Reeb gerne zur Verfügung
aus 31 Bewertungen RA Reeb besitzt einen breit gefächerten Erfahrungsschatz mit dem er mir präzise jeden Schritt vorzeichnen konnte. Alle … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Bissa
sehr gut
Rechtsanwältin Ursula Bissa
MICHALSKY BISSA Proksch RECHTSANWÄLTE, Neue Linner Str. 78-80, 47799 Krefeld 6630.5676191635 km
Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Ursula Bissa gerne zur Verfügung
aus 43 Bewertungen Seit meinem Arbeitsunfall ist Frau Bissa und ihr Team an meine Seite ,und ich muss sagen sie nimmt sich jedesmal sehr … (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Peter Gahbler
Rechtsanwalt und Notar Peter Gahbler
Fördekanzlei - Rechtsanwälte und Notariat Peter Kretzschmar, Peter Gahbler, Mirko Bach, Langebrückstr. 21-23, 24340 Eckernförde 6662.3868772275 km
Einsatz für die Interessen des Mandanten mit Engagement und juristischer Fantasie.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Peter Gahbler – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffengesetz
aus 9 Bewertungen Wenn man in solch eine Situation kommt, ist man sehr froh darüber zeitnah einen persönlichen Gesprächstermin zu … (29.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Meyer
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Meyer
Dr. Stankewitz & Coll. Rechtsanwälte und Notare, Schillerstraße 10, 28195 Bremen 6675.8074617225 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Reiserecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Sebastian Meyer
aus 30 Bewertungen Bis jetzt alles super (13.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin Sarah Rommel
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Rommel, Pferdemarkt 10, 53518 Adenau 6702.3572792936 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Fachanwältin Sarah Rommel - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffengesetz
aus 61 Bewertungen Sorgfältige und zügige Bearbeitung meiner Angelegenheit. Sehr kompetent. (15.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jacqueline Dubs
Rechtsanwältin Jacqueline Dubs
Rechtsanwaltskanzlei Dubs, Auf der Donau 21, 45139 Essen 6652.4215153575 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Jacqueline Dubs vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
(08.05.2024) Frau Dubs erledigte mein Anliegen sehr zügig, professionell und mit Erfolg! Auch wegen ihrer Empathie und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Ullmann
sehr gut
Rechtsanwalt Lars Ullmann
emc rechtsanwälte | fachanwälte, Parkstr. 12, 08056 Zwickau 7024.8585035759 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • IT-Recht • Familienrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Lars Ullmann im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
aus 56 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis, die Kanzlei emc in Zwickau berät gut. Die Mühlen im Rechtswesen mahlen … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christa Fehrensen
sehr gut
Rechtsanwältin Christa Fehrensen
Rechtsanwaltskanzlei Christa Fehrensen, Lotzestr. 9a, 37083 Göttingen 6825.5223446038 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Christa Fehrensen ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffengesetz
aus 11 Bewertungen Ein Europäische Reiseversicherung hat sich mehr als ein halbes Jahr geweigert, meinen Fall anzuerkennen und einen … (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Gerlach
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Gerlach
Gerlach | Dr. Wegner | Kempa, Stromstr. 4, 10555 Berlin 6971.1109310837 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Gerlach bietet im Bereich Waffengesetz Rechtsberatung und Vertretung
aus 18 Bewertungen Christian Gerlach ist einfach der beste . Anwalt mit Herz und Verstand, kann ich nur weiter empfehlen (14.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Barthel
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Barthel
Kilian & Kollegen, Rechtsanwaltskanzlei, Bismarckstr. 16, 97318 Kitzingen 6938.8226131715 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Frank Barthel
aus 29 Bewertungen Man merkt Herrn Barthel an, daß er weiß wovon er spricht. Und das setzt er auch um. Er ist sehr engagiert, seine … (13.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Keller
Rechtsanwalt Stephan Keller
Stephan Keller, Karlsplatz 1, 73614 Schorndorf 6951.4811475306 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Keller bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Kienle
Rechtsanwaltskanzlei Markus W. Kienle, Friedrichstraße 52, 60323 Frankfurt am Main 6824.3626302798 km
Steuerrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Kienle ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffengesetz
(01.11.2023) Prompt auf Anfrage reagiert, kompetente Erstberatung mittels Telefonat, weiteres Vorgehen besprochen. Sehr gut.
Profil-Bild Rechtsanwältin Nina Jüttner
Rechtsanwältin Nina Jüttner
Kanzlei Nina Jüttner, Obere Karspüle 1, 37073 Göttingen 6825.5466183777 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Nina Jüttner vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan-Peter Schwarzhoff
sehr gut
Rechtsanwalt Jan-Peter Schwarzhoff
Rechtsanwälte Bartholome Schwarzhoff Eskowitz, Arndtstr. 55, 44135 Dortmund 6677.327185134 km
"Strafverteidigung ist Kampf, solange es um die Frage der Schuld oder Unschuld des Mandanten geht. Steht die Schuld außer Streit, ist Strafverteidigung die Kunst des Möglichen." Prof. Dr. Hans Dahs
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jan-Peter Schwarzhoff - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffengesetz
aus 259 Bewertungen Schnelle Bearbeitung und sachlich kompetente Rechtsauskunft. Bis jetzt absolut zufrieden. Mehr kann man nicht erwarten. (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Winkler
Rechtsanwältin Yvonne Winkler
Kanzlei Yvonne Winkler, Lindenstr. 13, 15230 Frankfurt (Oder) 7054.7966651348 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Jagdrecht
Frau Rechtsanwältin Yvonne Winkler - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Mertens
Rechtsanwalt Uwe Mertens
Dr. Mertens & Partner GbR, Heegbarg 12, 22391 Hamburg 6720.318193225 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Uwe Mertens
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Douglas
Rechtsanwalt Michael Douglas
Rechtsanwälte Douglas & Luther, Drakestr. 47, 12205 Berlin 6973.1376219938 km
Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Strafrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Douglas bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffengesetz

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffengesetz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffengesetz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.