3.562 Anwälte für Waffenbesitz

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Kühne
Rechtsanwälte Kirmes und Kühne, Markt 6, 04668 Grimma 7009.3210868793 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Ralf Kühne
aus 6 Bewertungen Schnelle kompetente Beratung (19.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas R.J. Franz
Rechtsanwalt Thomas R.J. Franz
Klemm & Franz, Blumenstr. 31, 68775 Ketsch 6857.3243691468 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas R.J. Franz
(19.05.2022) Schneller Rückruf, professionelle Auskunft.
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathrin Biereder-Groschup
Rechtsanwältin Kathrin Biereder-Groschup
Q4-Kanzlei, Q4 4, 68161 Mannheim 6846.955921273 km
Fachanwältin Migrationsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Frau Rechtsanwältin Kathrin Biereder-Groschup
aus 6 Bewertungen Der anwaltin ist sehr freundlich und mach der arbeit sehr gut zo das meine eheman eine aufenthaltcard habe bekomen . (22.06.2019)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Martin Bergmann
Rechts- und Fachanwalt Martin Bergmann
Bülte - Quick - Bergmann, Große Straße 47, 49565 Bramsche 6660.7948267094 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Martin Bergmann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerrit Beencke
Rechtsanwalt Gerrit Beencke
Mathias Huse & Gerrit Beencke GbR Rechtsanwälte, Zirkusweg 4, 20359 Hamburg 6718.6056332385 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Gerrit Beencke unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 6 Bewertungen Super schnelle, kompetente und mehrwertstiftende Antwort. Wirklich zu empfehlen. Vielen Dank. (20.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Vivien Kusch
Rechtsanwälte Arikan & Sahin, Hörder Burgstr. 9, 44263 Dortmund 6679.8663564757 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Vivien Kusch ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
(08.05.2024) Frau Kusch, hat mich zu meiner vollste Zufriedenheit Vertreten. Ich bin mehr als Zufrieden mit dem Urteil und ihrer …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Spieß
Rechtsanwalt Kanzlei Spieß, Herrenseeallee 15, 15344 Strausberg 6999.6504856124 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Spieß ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
(24.10.2023) Eine Bekannte wurde beschuldigt, einen Antrag auf Unterstützung beim Jobcenter MOL auf Kostenübernahme gestellt zu …
Profil-Bild Rechtsanwalt Udo Hirschmann
Rechtsanwalt Udo Hirschmann
Rechtsanwaltskanzlei Hilgers & Hirschmann, Irrerstr. 17-19, 90403 Nürnberg 7011.2017977097 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Udo Hirschmann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Schlippes
Kanzlei Andrea Schlippes, Karl-Heinrichs-Ulrichs-Str. 14, 10785 Berlin 6972.9843867774 km
Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Andrea Schlippes gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dominik Ruf
sehr gut
Rechtsanwalt Dominik Ruf
Rechtsanwälte Franke • Ruf in Bürogemeinschaft, Emmeramsplatz 6, 93047 Regensburg 7099.9475318149 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dominik Ruf ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
aus 67 Bewertungen Herr Ruf konnte ein mehrmonatiges Ärgernis mit einem großen Mobilfunkanbieter, innerhalb kurzer Zeit nach … (09.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Siegfried W. Frank
Anwaltskanzlei Dr. Frank, Grafenberger Allee 356 , 40235 Düsseldorf 6651.1352846235 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Siegfried W. Frank gerne zur Verfügung
(02.01.2022) Herr Dr. Frank hat mich sehr gut beraten und betreut. Ich finde Ihn menschlich und fachlich sehr kompetent. Ich war in …
Profil-Bild Rechtsanwalt Diplom Jurist Dirk Witteck Dipl.-Jur.
sehr gut
Rechtsanwalt Diplom Jurist Dirk Witteck Dipl.-Jur.
Kanzlei Dirk Witteck, Am Neubergsweg 8, 63868 Großwallstadt 6867.7566096493 km
Unbürokratisch Pragmatisch Schnell und Mandantennah
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Diplom Jurist Dirk Witteck Dipl.-Jur. im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 141 Bewertungen Ausgezeichnete Unterstützung bei einer vor allem langwierigen Schadenssache. (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anika Klein
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Anika Klein, Anger 23, 99084 Erfurt 6922.5056801564 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Anika Klein ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
aus 31 Bewertungen Frau Klein hat mich sehr freundlich, sachlich und kompetent beraten. (06.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinz-Joachim Sturm
Rechtsanwalt Heinz-Joachim Sturm
Kanzlei Sturm, Kötteröde 14, 48249 Dülmen 6648.4812099945 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Heinz-Joachim Sturm
Profil-Bild Rechtsanwalt Jakob Hörle
Rechtsanwalt Jakob Hörle
Grundmann Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei, Lindenstraße 61, 25524 Itzehoe 6671.8706967224 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jakob Hörle bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Hr. Hörle hat mich kompetent beraten, keine zu hohen Versprechungen gemacht und das erwartete Ergebnis vor Gericht … (17.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Spieß
MAGERS & SPIESS Rechtsanwälte, Manggasse 18 a, 97421 Schweinfurt 6925.9051040408 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Versicherungsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Ulrich Spieß für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
aus 7 Bewertungen Ich hab bei einem günstigen Händler einen Ölfilter für meinen Polo gekauft und in einer VW Werkstatt den Ölwechsel … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ismail Öztürk LL.M., LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Ismail Öztürk LL.M., LL.M.
ehrenfelder.legal, Weinsbergstraße 190, 50825 Köln 6671.6863898728 km
Arbeitsrecht | Unternehmensrecht | Strafrecht |Verkehrsrecht
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Ismail Öztürk LL.M., LL.M. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
aus 35 Bewertungen Ich bin beeindruckt von der Professionalität und Expertise von Dr. Öztürk im Bereich Steuerstrafrecht. Er hat meinen … (27.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Klotz LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Klotz LL.M.
Fachkanzlei für Versicherungs- und Verkehrsrecht, Von-Vincke-Str. 5-7, 48143 Münster 6663.4546052165 km
"Viele tun was sie können - ich kann was ich tue"
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Oliver Klotz LL.M.
aus 55 Bewertungen Herr Klotz hat meine Erwartungen absolut erfüllt. Die Angelegenheiten wurden schnell und in meinem Sinne bearbeitet. … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Silvio Szabó
sehr gut
Rechtsanwalt Silvio Szabó
Fehse & Szabó – Rechtsanwälte (Rechtsanwälte / Fachanwälte), Marktplatz 19, 06108 Halle (Saale) 6949.9443698 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Silvio Szabó
aus 99 Bewertungen Mit Geschick und Engagement war es ihm gelungen, kurzfristig ein Problem zu lösen, gute Arbeit! Herr Szabó ist … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Hunger
Hunger Rechtsanwälte und Notarin, Königstraße 31, 30161 Hannover 6768.5398440004 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Hunger ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 7 Bewertungen Peter Hunger hat kompetent, entschlossen, unkompliziert und erfolgreich, meine Schadensersatzforderung an eine … (14.03.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lisa-Maria Janssen
sehr gut
Rechtsanwältin Lisa-Maria Janssen
ISIK Rechtsanwälte, Hohenzollernstr. 20, 30161 Hannover 6768.5456942501 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Lisa-Maria Janssen
aus 56 Bewertungen Hier nochmal ein ganz herzliches Dankeschön. Durch sie ist die Gerichtsverhandlung für mich positiv verlaufen. Frau … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Ganser
Kanzlei Karin Ganser, Manhardtwinkl 3, 83714 Miesbach 7155.9808431336 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Karin Ganser – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Petrovic
sehr gut
Anwaltskanzlei Daniel Petrovic, Mauerstraße 36, 72764 Reutlingen 6949.3992553174 km
Fachanwalt Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Daniel Petrovic
aus 29 Bewertungen Herr Petrovic war vom ersten Beratungsgespräch direkt und hat ins die Möglichkeiten realistisch erklärt. Beim Prozess … (10.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Philipp Gregor
sehr gut
DR. GREGOR Anwaltskanzlei, Hohenzollernring 55, 48145 Münster 6664.2644410115 km
Fachanwalt Agrarrecht • Medizinrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Mediation
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Gregor
aus 12 Bewertungen Herr Dr. Gregor hat sich zeitnah, kompetent und empathisch um mein Anliegen gekümmert. Er hat mir die rechtliche … (30.10.2020)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.