3.557 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwältin Astrid-Christine Werner
sehr gut
Rechtsanwältin Astrid-Christine Werner
steuerwerk PartG mbB, Engelblecker Straße Mönchengladbach 178-180, 41066 Mönchengladbach 6630.4331500953 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Astrid-Christine Werner ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 10 Bewertungen Frau Werner ist überaus kompetent, freundlich und witzig dazu. Sie versteht ihr Handwerk und hat mich mehrfach bestens … (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ludwig Lang
Kanzlei Ludwig Lang, Podewilsstr. 6, 84030 Landshut 7132.2965610369 km
Baurecht & Architektenrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Ludwig Lang hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn-Matthias Lehmann
sehr gut
Rechtsanwalt Jörn-Matthias Lehmann
Rechtsanwaltskanzlei Jörn-Matthias Lehmann, Sandower Str. 45, 03046 Cottbus 7073.4027260504 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jörn-Matthias Lehmann ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
aus 18 Bewertungen Wir haben wegen einer für uns fraglichen Erbsache bei Herrn RA Jörn-Matthias Lehmann vorgesprochen. Er hat uns den … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Astrid Blumenstock
sehr gut
Kanzlei Astrid Blumenstock, Rüttenscheider Str. 58/60, 45130 Essen 6652.0589765615 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Astrid Blumenstock - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 35 Bewertungen Nach vielen Jahren Kampf mit dem Vater meines Kindes bin ich durch Zufall zu der Kanzlei Frau Blumenstock gekommen. … (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mirjam Demel
sehr gut
Rechtsanwältin Mirjam Demel
Rechtsanwälte Dölle u. Kollegen, Brombergstr. 17c, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.2288281225 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • IT-Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Mirjam Demel für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
aus 62 Bewertungen Schnell und kompetent war in kürzester Zeit alles erledigt. Dankeschön (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Küchler
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Küchler
vbk Anwälte, Bismarckstr. 55, 45128 Essen 6651.8860445911 km
Betreuungsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Küchler - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 12 Bewertungen Herr Küchler wickelte Anliegen stets freundlich, zeitnah und kompetent ab. Er formulierte Schreiben an die Gegenseite … (12.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Millich
sehr gut
Anwaltskanzlei Dillmann · Haab · Millich · Gaiser, Neuffener Str. 55, 72622 Nürtingen 6950.3939947554 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Millich für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
aus 14 Bewertungen Ein sehr sehr guter Anwalt Geht ins Detail hinterfragt, entwickelt eine Strategie. Ich würde mal sagen; Absolut die … (09.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Bulnheim
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Bulnheim
Kanzlei Bulnheim, Friedensallee 27, 22765 Hamburg 6715.7879284877 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jens Bulnheim bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
aus 43 Bewertungen Sehr genau nützlich und schnell danke (18.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Michael Kaufmann
sehr gut
Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Michael Kaufmann
Prof. Dr. jur. Kaufmann, Josef-Görres-Platz 2, 56068 Koblenz 6745.4112442202 km
Kompetenz, Verhandlungsgeschick und Erfahrungsschatz zur bestmöglichen Ergebnisfindung und Interessenvertretung für meine Mandanten
Arbeitsrecht • Strafrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Michael Kaufmann
aus 54 Bewertungen Super Anwalt! Steht immer für jegliche Fragen zur Verfügung und ist sehr freundlich. Man fühlt sich sehr gut … (04.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Regehr-Skopnik
Rechtsanwältin Sabine Regehr-Skopnik
Kanzlei Regehr-Skopnik, Ladeholzstraße 2, 31319 Sehnde 6784.8855062548 km
Familienrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Frau Rechtsanwältin Sabine Regehr-Skopnik
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Lindner
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Lindner
Kanzlei Alexander Lindner, Lößnitzer Str. 95, 08280 Aue 7045.1682704901 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Alexander Lindner
aus 31 Bewertungen Klasse Anwalt ohne wenn und aber (04.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Mast
sehr gut
Rechtsanwältin Melanie Mast
Dr. Schloz · Braun · Kiefer & Partner mbB, Kinzigstr. 12, 77694 Kehl 6855.5707627617 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Melanie Mast
aus 29 Bewertungen Meine Fragen konnten alle beantwortet werden und es war ein angenehmes und persönliches Beratungsgespräch in Bezug auf … (09.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian Grashey
sehr gut
Rechtsanwalt Maximilian Grashey
Grashey Rechtsanwalt, Pasinger Bahnhofsplatz 2, 81241 München 7111.3426067735 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Maximilian Grashey vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
aus 66 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit den Herr Grashey meine Chancen standen sehr schlecht trotzdem hat er bis zum Schluss … (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Michael Oehlrich
Rechtsanwalt und Notar Michael Oehlrich
Kanzlei Michael Oehlrich, Unter den Linden 15, 21255 Tostedt 6717.7483211978 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Michael Oehlrich ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Rhode
Rechtsanwalt Daniel Rhode
Kanzlei Daniel Rhode, Josefplatz 8, 40227 Düsseldorf 6651.1774531626 km
Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Rhode ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Becker
Anwaltskanzlei Stephan Becker, Schöne Allee 9a, 99867 Gotha 6904.8399875278 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Becker bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
aus 6 Bewertungen Sehr schnelle Reaktion auf die Anfrage mit Terminvereinbarung (26.11.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Glaenz
Rechtsanwalt Tobias Glaenz
Tobias Glaenz Rechtsanwalt, Königstr. 7, 78532 Tuttlingen 6952.7195479408 km
Bei mir sind Sie in besten Händen – Profitieren Sie von meinem Fachwissen! Telefon: 07461 - 165 130
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Opferhilfe • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Tobias Glaenz vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
(01.12.2009)
Profil-Bild Rechtsanwältin Corinna Fries
sehr gut
Rechtsanwältin Corinna Fries Anwaltskanzlei Fries, Bonner Str. 42, 54294 Trier 6716.3082048222 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Medizinrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Frau Rechtsanwältin Corinna Fries
aus 28 Bewertungen Frau Fies, die Rechtsanwältin, hat mich hervorragend vertreten. Sie engagierte sich für meinen Fall, als wäre es ihr … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Önsel Ipek
Kanzlei Ipek, Mühlstr. 14, 72074 Tübingen 6937.8137445417 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Waffenbesitz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Önsel Ipek
aus 6 Bewertungen Sehr zu empfehlen, gut Rechtsanwalt (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Saskia Frantzen
Rechtsanwältin Saskia Frantzen
Anwaltskanzlei Frantzen, Augustastraße 43, 52070 Aachen 6630.2518040283 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Saskia Frantzen
aus 7 Bewertungen Frau Frantzen hat mich schnell und kompetent beraten. Ich hab mich insgesamt sehr gut aufgehoben gefühlt. (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Kohler
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Rechtsanwalt Stefan Kohler
Kanzlei Stefan Kohler, Hauptwachstr. 13, 96047 Bamberg 6974.8493918751 km
Fachanwalt Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Anwaltshaftung
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Stefan Kohler
aus 45 Bewertungen Stefan Kohler ist der allerbeste Anwalt weit und breit, irgendwie hat er das unmögliche möglich gemacht!!!! 100 % … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carlo Knoche
sehr gut
Rechtsanwalt Carlo Knoche
Lesse, Neumann & Knoche | Rechtsanwälte, Wolfsschlucht 6a, 34117 Kassel 6810.4328576197 km
Fachanwalt Erbrecht • Reiserecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Carlo Knoche
aus 52 Bewertungen Ich hatte mit Herrn Knoche schon mehrere Fälle und kann die positiven Bewertungen allesamt bestätigen. Herausragende … (14.03.2024)
Profil-Bild Fachanwalt für Migrationsrecht Rechtsanwalt Florian Träger
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Fachanwalt für Migrationsrecht Rechtsanwalt Florian Träger
Port7 Rechtsanwälte GbR, Am Mittelhafen 16, 48155 Münster 6664.3384719489 km
Fachanwalt Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Fachanwalt für Migrationsrecht Rechtsanwalt Florian Träger gerne zur Verfügung
aus 17 Bewertungen der Asylverfahrens wurde erfolgreich nachverfolgt (31.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Reimann
Rechtsanwalt Sascha Reimann
KAR Rechtsanwälte Oehlert Kaiser Brunswick Reimann, Bahnhofstraße 9, 22880 Wedel 6701.6731842254 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht
Herr Rechtsanwalt Sascha Reimann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
aus 6 Bewertungen Was mich an Herrn Reimann am meisten zufriedengestellt hat, ist die prompte und pünktliche Korrespondenz mit mir, … (13.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.