3.557 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian Grashey
sehr gut
Rechtsanwalt Maximilian Grashey
Grashey Rechtsanwalt, Pasinger Bahnhofsplatz 2, 81241 München 7111.3426067735 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Maximilian Grashey ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
aus 66 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit den Herr Grashey meine Chancen standen sehr schlecht trotzdem hat er bis zum Schluss … (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Spieß
Rechtsanwalt Kanzlei Spieß, Herrenseeallee 15, 15344 Strausberg 6999.6504856124 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ralf Spieß gerne zur Verfügung
(24.10.2023) Eine Bekannte wurde beschuldigt, einen Antrag auf Unterstützung beim Jobcenter MOL auf Kostenübernahme gestellt zu …
Profil-Bild Rechtsanwalt Siegfried Groß
Rechtsanwalt Siegfried Groß, Vorstadt 7a, 67292 Kirchheimbolanden 6808.5598115516 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Siegfried Groß
(18.03.2021) Fachlich sehr kompetent und authentisch. Hat sich unserem Fall sehr ehrlich angenommen und keine falschen Hoffnungen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jan Kracht
Rechtsanwalt Dr. Jan Kracht
Kanzlei Jan Kracht, Bernauer Str. 53, 16515 Oranienburg 6952.1802595654 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Jan Kracht
aus 7 Bewertungen Sehr zu empfehlen. Ich war in einem Finanzamtliche Beratung bezüglich Grundsteuern und wurde erfolgreich zu meinem … (02.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisa Treuter
sehr gut
Rechtsanwältin Elisa Treuter
Anwaltskanzlei Schmid + Kollegen, Remsstraße 35, 73525 Schwäbisch Gmünd 6968.4939035648 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Elisa Treuter
aus 54 Bewertungen Sehr sympathisch und professionell. Eine Anwältin auf Topniveau. Jederzeit zu empfehlen. (10.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Albrecht Grimm
Rechtsanwalt Albrecht Grimm
BLF Rechtsanwälte, Friedrichstraße 45, 70174 Stuttgart 6930.8654008267 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Albrecht Grimm - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Meyer
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Meyer
Dr. Stankewitz & Coll. Rechtsanwälte und Notare, Schillerstraße 10, 28195 Bremen 6675.8074617225 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Reiserecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Sebastian Meyer
aus 30 Bewertungen Bis jetzt alles super (13.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marijana Özpolat
Rechtsanwältin Marijana Özpolat
Herfet & Özpolat Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Stresemannstr. 64-66, 41236 Mönchengladbach 6631.6015045491 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Marijana Özpolat bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
aus 7 Bewertungen Wir wurden über jeden Stand informiert. Im Erfolgsfall direkte telefonische Mitteilung des Ergebnisses. Realistische … (26.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann
sehr gut
Dr. Hartmann & Partner, Bernauer Straße (über der Sparkasse) 29, 16515 Oranienburg 6952.9424953463 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
aus 246 Bewertungen Schnell und unkompliziert ! (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Avenarius
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Avenarius
Rechtsanwalt Christian Avenarius, August-Bebel-Straße 42, 04275 Leipzig 6982.9996478921 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Avenarius hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 23 Bewertungen Ich bin unglaublich glücklich, dass Herr Avenarius sich meines Falles angenommen hat. Absolut kompetent und vor allem … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Fenderl
sehr gut
Rechtsanwalt Günter Fenderl
Rechtsanwälte Fenderl & Dietrich, Karlstrasse 19-23, 63739 Aschaffenburg 6862.015920736 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Günter Fenderl
aus 323 Bewertungen Herr Fenderl hat uns schon des Öfteren als Fachanwalt für Verkehrsrecht erfolgreich vertreten. Wir sind wie immer zu … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Wigger
Rechtsanwalt Christian Wigger
Kanzlei Christian Wigger, Große Bäckerstraße 2-4, 21335 Lüneburg 6760.2696291566 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Wigger vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
(19.05.2023) Herr Wigger war voll kompetent und hat mich sehr gut beraten. Danke dafür
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Stüdemann
Rechtsanwalt Ralf Stüdemann
Meyer - Höke Rechtsanwälte, Wallstr. 15, 14770 Brandenburg an der Havel 6931.4139488539 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Arzthaftungsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Stüdemann bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
(23.06.2022) Schnelle Terminvorschläge gute kompetente Beratung!
Profil-Bild Rechtsanwältin Natascha Gnädig
Rechtsanwältin Natascha Gnädig
Kanzlei Natascha Gnädig, ABC-Str. 12, 20354 Hamburg 6719.4659859916 km
Fachanwältin Strafrecht • IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Natascha Gnädig für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Sergej Schumann
sehr gut
Rechtsanwalt Sergej Schumann
Schumann & Rasch - Rechtsanwälte und Strafverteidiger, Untere Marktstr. 9, 44787 Bochum 6663.0040768555 km
Ein guter Strafverteidiger muss neben seiner Fachkompetenz auch Empathie mitbringen, da ein Strafverfahren sich besonders psychisch belastend für einen Mandanten und sein Umfeld auswirkt.
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sergej Schumann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 92 Bewertungen Herr Schumann hat mich super beraten! Er kennt sich in seiner Materie bestens aus. Gerne wieder, nur zu empfehlen! (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas H. Kirschbaum
Rechtsanwaltskanzlei Kirschbaum, Berliner Allee 34-36, 40212 Düsseldorf 6649.5649235175 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas H. Kirschbaum bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
(13.06.2019) Herr Kirschbaum hat unsere Erbengemeinschaft zu unserer vollsten Zufriedenheit beraten. Dank seiner sachlichen, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Blinken
Rechtsanwalt Norbert Blinken
Blinken, Norbert + Rösgen, Frank, Unter den Hecken 70, 41539 Dormagen 6660.0049898769 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Norbert Blinken ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina J. Lepper
Kanzlei Christina J.Lepper, Hauptstr 10, 91083 Baiersdorf 6997.1023468211 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Christina J. Lepper ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Leonhard Graßmann
Kanzlei Leonhard Graßmann, Sophienstr. 3, 80333 München 7118.4232269497 km
Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Leonhard Graßmann
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Rohloff
Rechtsanwältin Monika Rohloff
Rechtsanwältin Rohloff, Erwin-Fischer-Strasse 3, 17321 Löcknitz 6967.8786731375 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Monika Rohloff ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
(17.09.2019) Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit des Büros. Er ist eine äußerst freundliche Person Frau Rohlofs Anwältin ist …
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Bartsch
Rechtsanwältin Anja Bartsch
Kanzlei im Greifswalder Hof, Lange Str. 5, 17489 Greifswald 6883.3492543478 km
Fachanwältin Sozialrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Bartsch - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Arndt Holzhauser
Kanzlei Arndt Holzhauser, Martin-Hoop-Straße 1, 02625 Bautzen 7113.7868805225 km
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Arndt Holzhauser ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Vogt
Rechtsanwalt Alexander Vogt
Anwaltskanzlei Vogt, Biberger Str. 26, 82008 Unterhaching 7126.1643245688 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Alexander Vogt
(21.01.2023) Herr Vogt hat uns bei Problemen mit einem Internethändler sehr schnell und effektiv geholfen. Wir können ihn …
Profil-Bild Rechtsanwalt Franck Pascal
Rechtsanwalt Franck Pascal
Anwaltskanzlei Franck V.F. Pascal, Schützenstr. 4, 60311 Frankfurt am Main 6826.8221055994 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Franck Pascal ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
(08.09.2022) Schnell, unkompliziert und generell toller Anwalt hat meine rechtliche Probleme ziemlich schnell gelöst.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.