3.557 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Schmidt
Kanzlei Stefan Schmidt, Köppelsdorfer Str. 94, 96515 Sonneberg 6966.4853070731 km
Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Schmidt bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
(09.05.2016) Wir waren mit der Betreuung durch den Rechtsanwalt Stefan Schmidt sehr zufrieden und können Ihn nur weiterempfehlen. …
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Philipp Allhoff
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Philipp Allhoff
Schley Allhoff Seiger | Rechtsanwälte • Notare • Fachanwälte, Rosenstr 3, 59494 Soest 6712.3569848118 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Philipp Allhoff ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
aus 92 Bewertungen Ich habe Herrn Allhoffs Dienst zum zweiten mal in Anspruch genommen und bin wieder nicht enttäuscht worden. Absolut … (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Schmidtke
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Schmidtke
Schmidtke & Kollegen, Nymphenburger Str. 154, 80634 München 7115.8102376845 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Florian Schmidtke hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
aus 40 Bewertungen Herr RA Lingel hat uns äußerst kompetent beraten, laufend informiert, einen sehr guten Gutachter empfohlen und vor … (22.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Wiegandt
Rechtsanwalt Guido Wiegandt
Rechtsanwälte Wolpert & Wiegandt, Lindenstr. 20, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6962.8235433496 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Guido Wiegandt ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Rendelsmann
Rechtsanwaltskanzlei Achim Rendelsmann, Bahnhofstraße 22, 47647 Kerken 6615.7776155457 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Achim Rendelsmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Tänzer
sehr gut
Rechtsanwalt Steffen Tänzer
Rechtsanwälte Tänzer + Coll., Bahnhofstr. 1, 04435 Schkeuditz 6969.8497854746 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Sportrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Tänzer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
aus 28 Bewertungen Bestens vertreten, jederzeit gerne wieder und uneingeschränkt weiter zu empfehlen (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Theisen
Kanzlei Theisen, Bautzner Str. 79, 01099 Dresden 7080.5851735927 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Hans Theisen unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 9 Bewertungen Kompetente Beratung Brilliante Schriftsätze Klarer Blick für das Wesentliche Besser geht es nicht! Herzlichen … (09.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klemens J. Klein
Rechtsanwalt Klemens J. Klein
Klein & Kollegen Rechtsanwälte, Kirchplatz 1, 87509 Immenstadt im Allgäu 7066.8568268085 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Klemens J. Klein ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Deniz YİLDİRİM
Deutsche Anwaltskanzlei in Antalya, Belediye Caddesi, 20, 07070, Antalya, Türkei 9115.2036472752 km
Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Deniz YİLDİRİM ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Kaiser
Kanzlei Andreas Kaiser, Mariendorfer Damm 73, 12109 Berlin 6978.0917126032 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Mediation
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Andreas Kaiser
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Beise
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Beise
M Legal Kanzlei für Migration, Familie und Strafrecht, Thierschstr. 34, 80538 München 7120.1042503276 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Migrationsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Felix Beise ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
aus 17 Bewertungen Voll zufrieden mit der Beratung von Herrn Beise. Sehr Kompetent und persönlich sehr angenehm. Ich kann ihn nur … (15.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Aynur Buchhorn
Rechtsanwältin Aynur Buchhorn
Anwaltskanzlei Buchhorn, Bahnhofstraße 49, 56410 Montabaur 6755.1934505417 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Aynur Buchhorn bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Gute und verständliche Beratung (21.09.2019)
Profil-Bild Rechtsanwältin Britta Albiez
Rechtsanwältin Britta Albiez
Kanzlei Britta Albiez, Bahnhofstr. 55-57, 69115 Heidelberg 6865.1098722517 km
Fachanwältin Strafrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Britta Albiez für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
aus 6 Bewertungen Frau Albiez hat mich an einen kompetenten Kollegen verwiesen, als sie feststellte, dass sie mir nicht helfen kann! … (17.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Trilling
Rechtsanwältin Bettina Trilling
Rechtsanwälte & Notar Dr. Keller, Mülheimerstr. 247, 46045 Oberhausen 6641.8151694085 km
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Zivilrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Frau Rechtsanwältin Bettina Trilling
aus 5 Bewertungen Meine ursprüngliche Bewertung ist mir zu nüchtern geraten. Dies wird Frau Trilling nicht gerecht. Frau Trilling hat … (07.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ali Hekim
sehr gut
Kanzlei Ali Hekim, Münsterstr. 38, 44145 Dortmund 6675.9019407332 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Sportrecht
Herr Rechtsanwalt Ali Hekim bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
aus 22 Bewertungen Wir sind sehr zufrieden (15.06.2023)
Profil-Bild Fachanwältin für Strafrecht Christine Martin
sehr gut
Fachanwältin für Strafrecht Christine Martin
Kanzlei für Strafrecht Christine Martin, Rückertstr. 25, 97421 Schweinfurt 6926.0046815927 km
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Fachanwältin für Strafrecht Christine Martin ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 23 Bewertungen Die Rechtsberatung durch Frau Martin war zu meiner vollsten Zufriedenheit. Sie ist eine sehr engagierte und … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Radoslava Chekerov
Kanzlei Radoslava Chekerov, Altenwall 9, 28195 Bremen 6675.9896955194 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Im Bereich Waffenbesitz bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Radoslava Chekerov
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Christian Jähnig
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Christian Jähnig
Rechtsanwaltskanzlei Peter Christian Jähnig - Strafrechtliche Verteidigung, Quebecallee 6, 49090 Osnabrück 6667.0909474099 km
Strafrecht ist unsere Passion
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Christian Jähnig – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffenbesitz
aus 97 Bewertungen Ich bin super zufrieden mit dem Herrn Jähning. Wir haben bis zum heutigen Tag alles super gemeistert und immer im … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Forster
sehr gut
Kanzlei Hans Forster, Stadtplatz 12, 84137 Vilsbiburg 7149.7206012854 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Hans Forster hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 13 Bewertungen der schnelle Kontakt und die kompetente Beratung (20.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Kämmer
Rechtsanwalt Ralf Kämmer
FRIES Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Bernhardstraße 10, 90431 Nürnberg 7007.4116781173 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Kämmer bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
(24.01.2024) Guter und Verständnisvoller Anwalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Hein
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Hein - Fachanwalt für Strafrecht, Zeil 29-31, 60313 Frankfurt am Main 6826.48098638 km
Wer im Recht ist, kann es sich leisten, die Ruhe zu bewahren. Wer im Unrecht ist, kann es sich nicht leisten, die Ruhe zu verlieren. (Mahatma Gandhi, Rechtsanwalt)
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thorsten Hein bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
aus 13 Bewertungen Ich habe Herrn Hein als vertrauenswürdigen und kompetenten Anwalt kennen gelernt, den ich mit seinem Fachwissen und … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mischa Wölk
Rechtsanwalt Mischa Wölk
Hassenpflug Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Obere Königsstr. 24, 34117 Kassel 6810.5998023046 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Mischa Wölk - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Anette Willecke
Kanzlei Willecke, Marktplatz 5, 97775 Burgsinn 6884.1528023821 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Anette Willecke
(15.12.2018) Alles von Sie war wunderbar!!!
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Guski LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Guski LL.M.
Guski • Such Rechtsanwälte, Hanauer Landstr. 155-157, 60314 Frankfurt am Main 6828.1684796744 km
Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Guski LL.M. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
aus 18 Bewertungen Herr Guski ist ein ausgezeichneter Rechtsanwalt. Ich habe von seiner langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger sehr … (18.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.