3.557 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwalt Volker-Michael Haas
sehr gut
Kanzlei Volker-Michael Haas, Kaiserallee 15, 76133 Karlsruhe 6867.7662442946 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Volker-Michael Haas für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
aus 12 Bewertungen Sehr kompetent, freundlich… ein Fachmann! (30.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Ertingshausen
Kanzlei Ertingshausen, Frankfurter Str. 26, 63150 Heusenstamm 6836.7743953561 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Ertingshausen - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Zeininger
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Zeininger, Zenettistr. 7, 80337 München 7118.9830687423 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Marco Zeininger
aus 35 Bewertungen Ich wurde von Herrn Zeininger sehr kompetent und schnell beraten. Mein Anliegen wurde dank Ihm schnell und … (08.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara von Stetten
Rechtsanwältin Barbara von Stetten
Otto & von Stetten Rechtsanwälte, Freisinger Str. 6, 85435 Erding 7130.0117340265 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Frau Rechtsanwältin Barbara von Stetten
(23.03.2019) Frau von Stetten ist sehr kompetent, kann zuhören; sie hat mich sehr gut beraten. Absolut empfehlenswert.
Profil-Bild Rechtsanwalt Tino Rüttinger ,MM
sehr gut
Rechtsanwalt Tino Rüttinger ,MM
Kanzlei Tino Rüttinger, Siegfriedstraße 14, 67547 Worms 6832.1460438079 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arzthaftungsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Tino Rüttinger ,MM
aus 35 Bewertungen Sehr kompetent und kümmert sich schnellstmöglich um den Anliegen. Top 💪🏼 (24.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Finn Dethleff
sehr gut
Rechtsanwalt Finn Dethleff
ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater, Fürstenfelder Str. 5, 80331 München 7119.1029769127 km
Meine Mandanten wissen wohin sie wollen. Ich sorge dafür, dass sie sicher ankommen.
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Steuerrecht • Jagdrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Finn Dethleff gerne zur Verfügung
aus 14 Bewertungen Wir benötigten kurzfristig die Expertise eines Fachanwalts für Aktienrecht. Es konnte bereits nach zwei Tagen ein … (18.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Jaeger
Rechtsanwalt Mario Jaeger
JAEGER Rechtsanwaltskanzlei, Brunnenstraße 13 A, 34537 Bad Wildungen 6798.675823901 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Mario Jaeger
(04.02.2024) Der Herr Rechtsanwalt Jaeger verfügt nicht nur über kompetentes Fachwissen um das Anliegen seiner Klienten erfolgreich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Willmann
sehr gut
Rechtsanwalt Uwe Willmann
Rechtsanwalt Uwe Willmann Anwaltskanzlei Uwe Willmann, Freiligrathstr. 5, 90482 Nürnberg 7014.6717953128 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Uwe Willmann
aus 23 Bewertungen Ich kann Herrn RA Willmann wärmstens weiter empfehlen..... Herr Willmann wurde auch mir empfohlen. Ich habe zügig … (11.08.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Nolte
sehr gut
Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht - Stefan Nolte, Im Schlenk 36, 47055 Duisburg 6639.2648669469 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Nolte im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 73 Bewertungen Rechtsanwalt Nolte hat mich in allen Rechtsangelegenheiten zu meiner vollständigen Zufriedenheit vertreten, schnell … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin Familienrecht Gabriela Hempel
sehr gut
Rechtsanwältin Fachanwältin Familienrecht Gabriela Hempel
Kanzlei Gabriela Hempel, Schloßstraße 2, 22041 Hamburg 6723.1086019858 km
Was rechtlich möglich ist, wird umgesetzt.
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Fachanwältin Familienrecht Gabriela Hempel - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 10 Bewertungen Bin sehr zufrieden gewesen (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Lott
sehr gut
Rechtsanwalt Marco Lott
Kanzlei Marco Lott, Kaiserstraße 67 - 69, 76437 Rastatt 6864.3972653389 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • IT-Recht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Marco Lott gerne zur Verfügung
aus 66 Bewertungen Es war von Anfang an sehr Sozial und einfach Beraten ohne große Versprechungen Also sehr gut aufgehoben (12.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Lucas Strafrecht
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Lucas Strafrecht
Kanzlei LUCAS Strafrecht, Neuhauser Straße 1, 80331 München 7118.9623864532 km
IHRE RECHTE SIND UNSER AUFTRAG
Fachanwalt Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Stephan Lucas Strafrecht
aus 23 Bewertungen Toller Anwalt ,mehr braucht man nicht zu sagen. (10.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kruthoffer
Rechtsanwalt Michael Kruthoffer
Kruthoffer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dr. Hermann-Neubauer-Ring 38-40, 63500 Seligenstadt 6847.4480482088 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Kruthoffer hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Erven
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Erven
Thomas Erven - Fachanwalt für Verkehrsrecht, Am Justizzentrum 7, 50939 Köln 6674.6385906194 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Erven - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 179 Bewertungen Herr Erven hat meine Angelegenheit zu jederzeit äußerst kompetent betreut und ich würde seine Dienste definitiv wieder … (19.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Witte
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Witte
Anwaltskanzlei Witte & Steveker, Hans-Wunderlich-Str. 5, 49078 Osnabrück 6669.7882232911 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Waffenbesitz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Frank Witte
aus 80 Bewertungen Danke, für die erfolgreiche Bearbeitung meiner 2 Blitzer, die auf jeden Fall zu einem Führerscheinentzug geführt … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Heil
Rechtsanwaltskanzlei Heil, Salzstr. 39, 87435 Kempten (Allgäu) 7062.8299594715 km
Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Heil ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 5 Bewertungen Ein Anwalt der zuhört und Verständnis hat. Kompetent und freundlich (18.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Hering
sehr gut
Rechtsanwalt Fabian Hering
Rechtsanwälte Grohmann & Kollegen, Halberstädter Str. 47, 39112 Magdeburg 6893.0713730788 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Fabian Hering ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
aus 29 Bewertungen Herr Hering hat uns super beraten und alles verständlich erklärt. Er hat meinen Sohn sehr gut auf die … (06.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Strater
Kanzlei Alexander Strater, Bayerische Str. 30, 10707 Berlin 6970.9912697256 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Maklerrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Alexander Strater
aus 7 Bewertungen Ich habe von Herrn Strater sehr kompetente Hilfe bekommen, wofür ich sehr dankbar bin. Die Kommunikation war angenehm … (20.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Tillmann
sehr gut
Rechtsanwalt Harald Tillmann
Kanzlei Harald Tillmann, Brückenstr. 14, 06502 Thale 6878.9923228306 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Harald Tillmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
aus 11 Bewertungen Es erfolgte eine schnelle Absprache (12.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roman Zegbaum
sehr gut
Rechtsanwalt Roman Zegbaum
Kanzlei Roman Zegbaum, Schönhauser Allee 146, 10435 Berlin 6974.1989136613 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Roman Zegbaum gerne zur Verfügung
aus 27 Bewertungen Meine Strafverteidigung durch RA Zegbaum war nicht nur hinsichtlich des Ausgangs des Verfahrens, sondern vor allem … (14.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Patentanwalt Dipl.- Jur. Horst Baier
Rechtsanwalt und Patentanwalt Dipl.- Jur. Horst Baier
Rechtsanwalts- und Patentanwaltskanzlei Horst Baier, Erlaer Str. 23, 08340 Schwarzenberg/Erzgebirge 7053.2653429576 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Patentrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Patentanwalt Dipl.- Jur. Horst Baier
(14.08.2018) herr baier ist sehr pflichtbewust ,hilft so schnell wie möglich,außerdem sehr freundlch
Profil-Bild Rechtsanwalt Dietrich Jaser
Rechtsanwalt Dietrich Jaser
DOMUS JURIS - Rechtsanwälte Jaser & Koll., Frauengäßchen 1, 89312 Günzburg 7018.8257678779 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dietrich Jaser ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
(17.06.2023) Schnelle, kompetente Antwort.
Profil-Bild Rechtsanwalt Walter M. Huber
sehr gut
Rechtsanwalt Walter M. Huber
Anwaltskanzlei Walter M. Huber, Obere Hauptstr. 10, 85354 Freising 7114.3089114914 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Walter M. Huber
aus 20 Bewertungen Mr Huber is very professional, and also very nice and kind (10.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Peggy Schlabach
Kanzlei Peggy Schlabach, Karl-Liebknecht-Str. 34, 19348 Perleberg 6853.7173874146 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Peggy Schlabach im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.