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Der kleine Waffenschein: Für welche Waffen gilt er?

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Der kleine Waffenschein: Für welche Waffen gilt er?

Experten-Autor dieses Themas

Wer Schreckschusswaffen, Reizstoffwaffen oder Signalwaffen nicht nur erwerben und besitzen, sondern in der Öffentlichkeit führen will, benötigt einen kleinen Waffenschein (KWS). Wie Sie diesen beantragen, was das Waffengesetz Besitzern eines kleinen Waffenscheins vorschreibt und wie Verstöße bestraft werden, erklärt Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen.

Wozu berechtigt der kleine Waffenschein?

Im Rahmen der Neuregelung des Waffenrechts, das zum 01.04.2003 in Kraft trat, wurde für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) in § 10 IV 4 WaffG in Verbindung mit Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 3, Nr. 2 und 2.1 der kleine Waffenschein eingeführt.

Dieser berechtigt den Inhaber zum Führen von SRS-Waffen (PTB-Waffen) außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume und des befriedeten Besitztums, wenn diese das Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) aufzeigen.  

Der Erwerb und Besitz dieser Waffen ist ab einem Alter von 18 Jahren erlaubnisfrei, solange sie das Prüfzeichen aufweisen. Die SRS-Waffen dürfen waffenscheinfrei transportiert werden, wenn diese weder schussbereit noch zugriffsbereit sind. 

Kleine Waffenscheine in Deutschland nach dem Nationalen Waffenregister

Vorschriften zum Einsatz der Waffe: Wann ist eine Schießerlaubnis notwendig?

Das Schießen in der Öffentlichkeit ist nur in wenigen Ausnahmefällen in § 12 IV WaffG geregelt. Beispielsweise darf mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen geschossen werden. Andernfalls findet erlaubtes Schießen nur in Notwehr- und Notstandssituationen statt (§§ 32-35 StGB, §§ 15 ff. OWiG). Auch das Schießen an Silvester ist mit einem kleinen Waffenschein nicht erlaubt.  

Wird die PTB-Waffe ungerechtfertigt gegenüber Menschen eingesetzt, droht eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung, wegen Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlags oder Mord. 

Kleiner Waffenschein: Für welche Waffen braucht man ihn?

Für SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. Als Schreckschusswaffen gelten solche Schusswaffen mit einem Kartuschenlager, die zum Abschießen von Kartuschenmunition bestimmt sind und dabei einen Schussknall erzeugen. Es handelt sich überwiegend um Imitationen von echten Handfeuerwaffen wie Revolvern oder Pistolen.  

Werden als Munitionen Reizstoffe (wie CN-Gas/CS-Gas) verschossen, liegt eine Reizstoffwaffe vor. Bei pyrotechnischer Munition handelt es sich um Signalwaffen. 

Dabei ist der Erwerb und Besitz nach Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Nr. 1.3 erlaubnisfrei, wenn eine Bauartzulassung nach § 8 Beschussgesetz (BeschG) erfolgte und die Waffen das entsprechende Zulassungszeichen tragen. Als Erkennungszeichen tragen betreffende Waffen die Buchstaben PTB in einem Kreis.  

Fehlt bei der SRS-Waffe das (aktuelle) Prüfzeichen, macht sich der Besitzer wegen illegalen Waffenbesitzes strafbar. Schreckschusswaffen ohne Kennzeichen gelten als scharfe Schusswaffen.  

Zu diesen Waffen zählen ebenso Pfeffersprays ohne Prüfzeichen, insofern sie nicht ausschließlich für den Einsatz gegen Tiere bestimmt sind. Im Übrigen fällt der Erwerb eines Abwehrsprays nicht unter das Waffengesetz.  

Welche Waffen darf man ohne Waffenschein führen?  

Gebrauchsmesser und solche mit einer Klingenlänge unter 12 cm unterliegen keinen waffenrechtlichen Einschränkungen, sodass man sie erwerben, besitzen und führen darf.

Vorschriften für das Führen von Waffen

Einhandmesser mit feststellbarer Klinge darf man nur erwerben und besitzen, wenn sie keine Hieb- und Stichwaffen sind. Mitführen darf man diese nur für berufliche und sportliche Aktivitäten. Dasselbe gilt auch für feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm.

Elektroschocker benötigen ein amtliches Prüfzeichen und dürfen ab 18 Jahren erworben, besessen und geführt werden, allerdings nicht bei öffentlichen Veranstaltungen.  

CS-Gas ist grundsätzlich keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Ein kleiner Waffenschein ist daher nicht erforderlich. CS-Gase, die kein rautenförmiges BKA-Prüfzeichen aufweisen, sind verboten.  

Distanz-Elektroimpulsgeräte (Taser) sind in Deutschland seit 2008 verboten. 

Illegales Führen von Waffen: Welche Strafen drohen?

Der kleine Waffenschein ist immer zusammen mit einem Ausweisdokument mitzuführen. Hat der Besitzer die Papiere bei einer Personenkontrolle nicht griffbereit und trägt er eine Waffe bei sich, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro sanktioniert werden. Liegt kein kleiner Waffenschein vor, wird diese Straftat mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. 

Das Führen von SRS-Waffen ist auch mit einem kleinen Waffenschein bei Versammlungen und öffentlichen Veranstaltungen, wie Sportveranstaltungen, Volks- und Schützenfesten, verboten. Werden SRS-Waffen dennoch bei öffentlichen Veranstaltungen ohne Erlaubnis geführt oder eingesetzt, fällt eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren an.  

Die Waffen müssen verdeckt in der Öffentlichkeit mitgeführt werden, sodass sie von anderen Personen nicht wahrgenommen werden können. Waffen und Munition müssen grundsätzlich getrennt in fest verschlossenen Behältnissen aufbewahrt werden, sodass für Unbefugte keine Zugriffsmöglichkeit besteht.  

Wenn ein Verstoß festgestellt wurde, ist ein Widerruf des kleinen Waffenscheines bis hin zum allgemeinen Waffenbesitzverbot möglich. 

Kleiner Waffenschein: Wie und wo beantragen?

Die Ausstellung des kleinen Waffenscheins erfolgt je nach Bundesland durch die Landratsämter, Ordnungsämter, die Polizei, die Gemeinden oder die Kreisverwaltungsreferate. 

Für die Beantragung des kleinen Waffenscheins müssen Sie das von der jeweiligen Behörde vorgefertigte Antragsformular ausfüllen und eine Kopie des gültigen Personalausweises beifügen. Eingereicht werden können die Unterlagen per Post oder direkt vor Ort. Bei vielen Behörden kann der kleine Waffenschein online beantragt werden. Dies können Sie über den Online-Auftritt Ihrer Behörde in Erfahrung bringen.  

Voraussetzungen für den kleinen Waffenschein

Voraussetzungen sind Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und die persönliche Eignung (§ 6 WaffG). Je nach Bundesland können weitere Voraussetzungen notwendig sein. 

Bei der Zuverlässigkeitsprüfung werden unter anderem Daten aus dem Bundeszentralregister und Daten aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister eingesehen. Auch eine Abfrage beim Verfassungsschutz ist möglich. 

Für die persönliche Eignung wird geprüft, ob eine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit besteht. Weiterhin wird überprüft, ob Vorstrafen vorliegen und die körperlichen sowie geistigen Voraussetzungen gegeben sind. Zuletzt gehört zur persönlichen Eignung auch der Nachweis für die korrekte Aufbewahrung der Waffe. 

Was kostet ein kleiner Waffenschein?

Für den Antrag des kleinen Waffenscheins gib es keine bundeseinheitliche Kostenregelung. In der Regel sind 30 € bis 150 € direkt bei der Waffenbehörde oder online zu bezahlen. 

Wo und wie lange ist ein kleiner Waffenschein gültig?

Grundsätzlich ist die Ausstellung des kleinen Waffenscheins unbefristet gültig. Je nach Bundesland kann aber eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung alle drei Jahre notwendig sein.  

Die Erlaubnis gilt für ganz Deutschland. Somit ist eine Ummeldung bei einem Umzug nicht erforderlich. 

Der kleine Waffenschein ist nicht im Ausland gültig. Bei einer Mitnahme ist die entsprechende Zustimmung des jeweiligen Landes erforderlich. 

In der EU ist eine Erteilung der Zustimmung nicht notwendig, wenn der Antragssteller glaubhaft machen kann, dass nach dem Recht des anderen Mitgliedsstaates keine Erteilung erforderlich ist (§ 29 Waffengesetz).  

FAQs zum kleinen Waffenschein

Kleiner Waffenschein: Was ist erlaubt?

Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen, sogenannte SRS-Waffen, in der Öffentlichkeit führen wollen, benötigen Sie einen kleinen Waffenschein. Der kleine Waffenschein berechtigt jedoch nicht dazu, die Waffe in der Öffentlichkeit einzusetzen. Für den Einsatz dieser Waffen benötigen Sie eine behördliche Sondererlaubnis oder das Schießen muss gesetzlich zugelassen sein.

Wie lange dauert es, einen kleinen Waffenschein zu bekommen?

Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrags kann je nach Behörde und Bundesland variieren. In der Regel dauert die Bearbeitung mehrere Wochen, da die Behörde eine Zuverlässigkeitsprüfung vornimmt und auch die persönliche Eignung überprüft.

Foto(s): ©AdobeStock/sorapop; ©WikimediaCommons_Relix; ©anwalt.de/THH

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