3.553 Anwälte für Waffengesetz | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwältin Hannah Funke
sehr gut
Rechtsanwältin Hannah Funke
Rechtsanwältin Hannah Funke, Ruhrallee 9, 44139 Dortmund 6676.7847141425 km
Anwältin für Sexualdelikte und Gewaltdelikte (Strafverteidigung für Beschuldigte, Opfervertretung und Hinterbliebenenvertretung)
Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Hannah Funke gerne zur Verfügung
aus 54 Bewertungen Die Anwältin hat mich sehr gut Beraten (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Dannhauer
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Dannhauer
Rechtsanwaltskanzlei Dannhauer, Hohenfelder Straße 17, 22087 Hamburg 6721.6144453568 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Christian Dannhauer
aus 38 Bewertungen Einfach klasse und zuverlässig (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Hans-Jürgen Karsten
Anwaltskanzlei Dr. Karsten, Parkallee 117, 28209 Bremen 6676.2344543109 km
Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Hans-Jürgen Karsten gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Spieß
MAGERS & SPIESS Rechtsanwälte, Manggasse 18 a, 97421 Schweinfurt 6925.9051040408 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Spieß bietet im Bereich Waffengesetz Rechtsberatung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Ich hab bei einem günstigen Händler einen Ölfilter für meinen Polo gekauft und in einer VW Werkstatt den Ölwechsel … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Elke Roth
Rechtsanwältin Dr. Elke Roth
RvM Anwaltskanzlei, Am Obstkeller 17a, 63743 Aschaffenburg 6864.2347343944 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Elke Roth
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Rosenbaum
sehr gut
Kanzlei Rosenbaum, Karlstr. 1a, 69117 Heidelberg 6866.3866647334 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Christian Rosenbaum
aus 27 Bewertungen Herr Rosenbaum hat uns sehr effektiv, zuverlässig und mit Erfolg vertreten. Durch seine professionelle Hilfe haben wir … (17.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Hein
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Hein - Fachanwalt für Strafrecht, Zeil 29-31, 60313 Frankfurt am Main 6826.48098638 km
Wer im Recht ist, kann es sich leisten, die Ruhe zu bewahren. Wer im Unrecht ist, kann es sich nicht leisten, die Ruhe zu verlieren. (Mahatma Gandhi, Rechtsanwalt)
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Thorsten Hein
aus 13 Bewertungen Ich habe Herrn Hein als vertrauenswürdigen und kompetenten Anwalt kennen gelernt, den ich mit seinem Fachwissen und … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Plarre
Rechtsanwalt Jörg Plarre
Rechtsanwälte Göhring + Plarre, Marktpassage 10, 21149 Hamburg 6716.0780592033 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Plarre im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
(24.06.2020) Herr RA Plarre hat mich in einer Vertragssache sehr kompetent und konsequent vertreten. Ich fühlte mich sehr gut …
Profil-Bild Rechtsanwältin Noura Boudhan
Kanzlei Boudhan, Zweigertstraße 55, 45130 Essen 6651.7914707854 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Noura Boudhan ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan-Henning Schultes
Rechtsanwalt Jan-Henning Schultes
Schultes Rechtsanwaltskanzlei, Nassauerallee 57, 47533 Kleve 6581.5732985188 km
Fachanwalt Strafrecht • Umweltrecht • Jagdrecht • Agrarrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Jan-Henning Schultes für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffengesetz
aus 6 Bewertungen Für diesen Anwalt sind noch 10000000000Sterne zu wenig. Ich danke Ihnen vom Herzen für Ihre mehr als gute Arbeit. … (03.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gordon M. Stober
Rechtsanwalt Gordon M. Stober
Strafrecht Stober Fachanwalt, Platz A 5, 13089 Berlin 6973.7811367085 km
Fachanwalt Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Gordon M. Stober
(27.10.2023) Herr Stober ist ein sehr freundlicher und kompetenter Anwalt.Man wird sehr gut beraten und unterstützt
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hanspeter Feix
Rechtsanwalt Dr. Hanspeter Feix
anwalt+ Feix - Palma Rechtsanwälte, Anichstraße 17/3, 6020 Innsbruck, Österreich 7159.1092955166 km
Arbeitsrecht • Sportrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Hanspeter Feix - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Dobus
sehr gut
Kanzlei Michael Dobus, Lindenallee 36, 15366 Hoppegarten 6990.3625076449 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Dobus hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
aus 20 Bewertungen Wurde beim Verkehrsverfahren und in einer Erschaftsangelegenheit von Herrn Dobus begleitet. Bin mit den Ergebnissen … (11.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Raoul Beth
sehr gut
Rechtsanwalt Raoul Beth
Rechtsanwalt Raoul Beth ist vom 18.05.2024 bis einschließlich 26.05.2024 urlaubsbedingt nicht verfügbar.
Kanzlei Raoul Beth, Aalesunder Str. 2, 10439 Berlin 6973.1419346004 km
Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich Sie kompetent und durchsetzungsstark gegen alle strafrechtlichen Vorwürfe und stehe Ihnen in dieser belastenden Ausnahmesituation bedingungslos zur Seite!
Fachanwalt Strafrecht • Steuerrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Raoul Beth
aus 24 Bewertungen The consultations with Mr. Raoul Beth gave clear and direct information. He was very helpful throughout the process, … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin/Avokate Xhevahire Klöppner LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin/Avokate Xhevahire Klöppner LL.M.
Rechtsanwalt-Avokat-Xhevahire Klöppner,LL.M.-Kosovo-Pristina-Albanien-Tirana, Bulevardi Nena Tereze 47/8, 10000 Pristina, Kosovo 8081.700377444 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Frau Rechtsanwältin/Avokate Xhevahire Klöppner LL.M.
aus 78 Bewertungen Ein einziges Telefonat hat ausgereicht, um ein großes Problem zu lösen. Eine Anwältin mit diesem Format gehört in die … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike C. Lawin
Rechtsanwältin Heike C. Lawin
Lawin & Partner - Rechtsanwälte ∙ Fachanwalt ∙ Notar, Bäckerstr. 102, 38640 Goslar 6834.316371803 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Heike C. Lawin hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
(24.07.2023) Ich habe mit Frau Lawin eine sehr gute Erfahrung gemacht, sie hat meine Interessen voll und ganz vertretenen auch vor …
Profil-Bild Rechtsanwältin Chantal Miriam Käthner
sehr gut
Rechtsanwältin Chantal Miriam Käthner
Rechtsanwaltskanzlei Nierfeld, Zweigertstraße 53, 45130 Essen 6651.8000033121 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Chantal Miriam Käthner unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
aus 12 Bewertungen Als ich mit einer unerwarteten und ungerechtfertigten Kündigung konfrontiert wurde, fühlte ich mich völlig hilflos. In … (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Bienemann
sehr gut
Kanzlei Susanne Bienemann, Mittelstr. 16, 34466 Wolfhagen 6790.2949270995 km
Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Susanne Bienemann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffengesetz
aus 11 Bewertungen Sehr gute Beratung bezüglich Pflichtteilsansprüche.Wir können jetzt unser Testament mit Frau Bienemann aufsetzen und … (16.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Bernd Ax
Rechtsanwalt und Notar Bernd Ax
Kanzlei Bernd Ax, Blindestr. 1, 45894 Gelsenkirchen 6647.7007357033 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Bernd Ax ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Flemming
Fachanwaltskanzlei Pohl, Kieler Straße 72, 24340 Eckernförde 6662.7804499251 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Felix Flemming für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwältin Caroline Kager
sehr gut
Rechtsanwältin Caroline Kager
BSK Rechtsanwälte, Hospitalstr. 12, 01097 Dresden 7080.122621266 km
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Frau Rechtsanwältin Caroline Kager
aus 15 Bewertungen Super schnelle Reaktion trotz kurzer Fristen und immer mit dem Herzen und offen Ohr dabei. Positiver hätte es nicht … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Pfeiffer
sehr gut
Rechtsanwältin Alexandra Pfeiffer
Pfeiffer Strafrecht, Zimmerstr. 11, 10969 Berlin 6974.7084747567 km
Rufen Sie unverbindlich an: 030 235 972 260
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Alexandra Pfeiffer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz
aus 14 Bewertungen Frau Pfeiffer stand mir von Anfang an sehr professionell und engagiert zur Seite. Sie hat meine Situation sehr ernst … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hilmar Lampert
Rechtsanwalt Hilmar Lampert
Kanzlei Lampert, Dr. Graf & Kollegen Rechtsanwälte, Rathenaustr. 7, 95444 Bayreuth 7014.2620501874 km
Fachliche Kompetenz, menschliche Zuverlässigkeit, fränkische Bodenständigkeit.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Hilmar Lampert bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffengesetz
(21.02.2024) Setzt konsequent Interessen des Mandanten durch
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcin Czabański
Rechtsanwalt Marcin Czabański
Kanzlei Czabański, ul. Pułaskiego 1/5, 70-322 Stettin, Polen 6987.2046210344 km
Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht
Im Bereich Waffengesetz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Marcin Czabański

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffengesetz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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