3.553 Anwälte für Waffengesetz | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Böckl
Rechtsanwältin Antje Böckl
Kanzlei Antje Böckl, Rittergasse 10, 07545 Gera 6991.4283926289 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Antje Böckl vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz
(04.11.2022) Frau Rechtsanwälting Böckel und das gesamte Team kann man nur empfehlen, denn so eine Kanzlei findet man sehr sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Husni Celik
sehr gut
Rechtsanwalt Husni Celik
Kanzlei Celik, Rheinstr. 21, 64283 Darmstadt 6837.085229346 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Husni Celik - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffengesetz
aus 42 Bewertungen Wir sind froh einen so menschlichen u.kompetenten Anwalt gefunden zu haben wie Herrn Celik. Wir fühlen uns … (21.12.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Kaller
Rechtsanwalt Jochen Kaller
Kaller, Brab & Voigt, Herzog-Max-Straße 16, 96047 Bamberg 6975.4861335238 km
Fachanwalt Strafrecht • Steuerrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jochen Kaller
aus 6 Bewertungen Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt Er hat sich Zeit gelassen und mir zugehört. Ich würde ihn wieder als … (11.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Oppermann
Rechtsanwalt Tobias Oppermann
Kanzlei Tobias Oppermann, Wolfenbüttelerstr. 79, 38102 Braunschweig 6821.200558183 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Migrationsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tobias Oppermann
(19.05.2022) Er ist sehr nett , hat meine Fragen sehr gut geantwortet, hat mich gut beraten. Ich habe volle Vertrauen für ihn.
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes von Rüden
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes von Rüden
VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin 6974.112128616 km
Es gibt nur eines, das schlimmer ist als Ungerechtigkeit, und das ist Gerechtigkeit ohne ihr Schwert in der Hand. Wenn Recht nicht Macht ist, ist es Übel. Wilde, Oscar (1854 – 1900)
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes von Rüden – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffengesetz
aus 13 Bewertungen alles gut...................................................................komme wieder (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sotirios Georgikeas
Kanzlei Sotirios Georgikeas, Beethovenstr. 2, 60325 Frankfurt am Main 6824.5950919944 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Sotirios Georgikeas - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Önsel Ipek
Kanzlei Ipek, Mühlstr. 14, 72074 Tübingen 6937.8137445417 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Önsel Ipek hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
aus 6 Bewertungen Sehr zu empfehlen, gut Rechtsanwalt (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maciej Śledź
Rechtsanwalt Maciej Śledź
Nowosielski & Partner - Rechtsanwälte und Rechtsberater, Targ Drzewny 3/7, 80886 Danzig, Polen 7158.8463486632 km
Curantes iura iuvant
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Maciej Śledź – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffengesetz
(20.01.2024) Danke vielmals für Ihre professionelle Beratung zur Mängelrüge betreffend meiner Lieferanten und Handwerker in der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Mattis Dohrn
Rechtsanwalt Jan Mattis Dohrn
Rechtsanwalt Jan Mattis Dohrn | Kanzlei an der Förde, Rendsburger Str. 18, 24340 Eckernförde 6663.0936298601 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jan Mattis Dohrn gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Ivonne Rieger-Kaminski
Rechtsanwältin Ivonne Rieger-Kaminski
Rechtsanwaltskanzlei Goß & Kollegen, Georgenstr. 22, 92224 Amberg 7060.1838248174 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Frau Rechtsanwältin Ivonne Rieger-Kaminski
(11.02.2023) Ich war mit der Beratung sehr zufrieden, allerdings erwartete ich, dass eine halbe Stunde Erstberatung kostenfrei ist.
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Kretschmer
sehr gut
Rechtsanwältin Stefanie Kretschmer
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de, Palaisplatz 3, 01097 Dresden 7079.5471093122 km
Ein starkes Team macht den Unterschied.
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Stefanie Kretschmer bietet im Bereich Waffengesetz Rechtsberatung und Vertretung
aus 43 Bewertungen Nach der Kontaktaufnahme erfolgte zügig ein Erstgespräch, welches auf Augenhöhe, verständlich und ohne viel … (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Harald Rossi
Rechtsanwalt Mag. Harald Rossi
Rechtsanwalt Mag. Harald Rossi, Maria-Theresien-Straße 5/2, 6020 Innsbruck, Österreich 7159.161065536 km
Juristen finden oft Probleme - wir suchen nach den Lösungen. Unser Auftrag: Die beste Lösung für Ihre Anliegen.
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Jagdrecht • Arzthaftungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Mag. Harald Rossi
(26.08.2023) Fachlich kompetente und freundliche Beratung. Vielen Dank.
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Buse
Kanzlei Martin Buse, Krumme Str 30, 10627 Berlin 6969.9947557859 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Verfassungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Martin Buse hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Paul-Christian Franz
Rechtsanwalt Paul-Christian Franz
Kanzlei Paul-Christian Franz, Schlieperstr. 6, 13507 Berlin 6964.2960086214 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Im Bereich Waffengesetz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Paul-Christian Franz
(13.05.2023) Umgehende Kontaktaufnahme durch die Kanzlei mit mir
Profil-Bild Rechtsanwältin Deborah Weinert
Rechtsanwältin Deborah Weinert
Kanzlei Thüner & Weinert Fachanwälte für Strafrecht, Berliner Straße 22, 32052 Herford 6718.0092013766 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Rechtliche Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Frau Rechtsanwältin Deborah Weinert
(12.05.2021) Zuverlässige und seriöse Anwältin mit Empathie...so sollte es sein
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Meents
Rechtsanwältin Anne Meents
Kanzlei Meents, Kastanienring 32, 74906 Bad Rappenau 6899.4161897955 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Anne Meents unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
aus 6 Bewertungen Super ist der beste Rechtsanwältin (18.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Julian Kutschelis
Rechtsanwalt Dr. Julian Kutschelis
KTS Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kutschelis, Am Mittelhafen 16, 48155 Münster 6664.3453020244 km
Strafrecht
Im Bereich Waffengesetz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Julian Kutschelis
(01.12.2023) Wir haben Rechtsanwalt Kutschelis als Verteidiger in einem Verfahren wegen Subventionsbetrugs beauftragt und er hat …
Profil-Bild Rechtsanwältin Camilla Joyce Thiele
Rechtsanwältin Camilla Joyce Thiele
Rechtsanwältin Thiele, Hinter der Lieth 15 15, 22529 Hamburg 6714.7565646093 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Camilla Joyce Thiele
aus 5 Bewertungen Schnell geantwortet und hilfsbereit (29.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Huber
Rechtsanwalt Peter Huber
Rechtsanwalt Peter Huber Kanzlei Huber, An der Grimmsäge 5, 83646 Bad Tölz 7141.0069898965 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Huber bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffengesetz
aus 8 Bewertungen Herr Huber ist ein wirklich sehr kompetenter Anwalt. Durch seine fachliche Beratung, seine Ruhige und offene Art habe … (18.05.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Richard Rudolph
sehr gut
Rechtsanwalt Richard Rudolph
HR Anwälte - Hetényi | Rudolph (Strafverteidiger & Rechtsanwälte in Bürogemeinsachaft), Palmaille 52, 22767 Hamburg 6717.3439191292 km
„Mit dem Rücken an der Wand“!
Strafrecht • Zivilrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Richard Rudolph
aus 28 Bewertungen Vielen Dank für die schnelle, freundliche und erfolgreiche Verteidigung. (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Fuchsberger
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Fuchsberger
Rechtsanwaltskanzlei Fuchsberger, Salzstraße 13, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.0092027486 km
Einen "gut gemeinten Rat" bekommt man fast überall, von mir erhalten Sie professionelle Hilfe!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Waffengesetz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Christian Fuchsberger
aus 43 Bewertungen Schnelle Terminvergabe, klare Absprachen, kompetente Arbeitsweise. Ganz klare Empfehlung! (29.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadja Kalagi LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Nadja Kalagi LL.M.
BÖSCH & KALAGI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Heiligenstr. 7, 40721 Hilden 6661.804230272 km
Verständliche Beratung und bestmögliche Vertretung nach Erhalt einer Kündigung.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Nadja Kalagi LL.M.
aus 55 Bewertungen Ich habe kurzfristig einen Termin erhalten und wurde hervorragend „abgeholt“ und aufgeklärt. Frau Kalagi ist auf all … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Mast
sehr gut
Rechtsanwältin Melanie Mast
Dr. Schloz · Braun · Kiefer & Partner mbB, Kinzigstr. 12, 77694 Kehl 6855.5707627617 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Melanie Mast
aus 29 Bewertungen Meine Fragen konnten alle beantwortet werden und es war ein angenehmes und persönliches Beratungsgespräch in Bezug auf … (09.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Schäfer
sehr gut
Kanzlei Silke Schäfer, Nikolausberger Weg 39, 37073 Göttingen 6825.3288045747 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht
Frau Rechtsanwältin Silke Schäfer ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz gerne behilflich
aus 41 Bewertungen Ich habe gefreut, dass ich mit Frau Schäfer treffen und mitarbeiten könnte. Sie ist ganz nett, freundlich und mit Herz … (14.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

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